Das Working-Holiday-Visum meiner Kollegin läuft in ca. zwei Wochen ab. Seit über einem Monat versuchen wir ein Arbeitsvisum zu beantragen. Immer wieder wurden wir weggeschickt, weil sie noch auf Unterlagen aufgrund eines Umzugs der Japanerin warten. Diese kommen scheinbar von dem vorherigen Landratsamt.
Diese Woche versuchen wir schon durchgehend anzurufen und es antwortet keiner das Telefon.
Wie ist das, wenn das aktuelle Visum in zwei Wochen abgelaufen ist? Hat sie dann weiterhin Anspruch ihre Arbeit in der Firma nachzugehen? Wie sieht es rechtlich aus?
Komme nicht voran im Landratsamt
14. Juni 2017
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Frage vom 14. Juni 2017 | 11:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Komme nicht voran im Landratsamt
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#1
Antwort vom 14. Juni 2017 | 23:53
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
ZitatWie ist das, wenn das aktuelle Visum in zwei Wochen abgelaufen ist? Hat sie dann weiterhin Anspruch ihre Arbeit in der Firma nachzugehen? Wie sieht es rechtlich aus? :
Dann lass Dir doch eine Fiktionsbescheinigung ausstellen, die sagt aus, dass der bisherige Aufenthaltstitel fortbesteht, bis der neuen Antrag beschieden wird.
-- Editiert von ya338 am 14.06.2017 23:54
#2
Antwort vom 15. Juni 2017 | 00:43
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Es gibt sehr viele Behörden die telefonisch nicht erreichbar sind. Das hat System.
Das würde ja in Arbeit ausarten
Hingehen, sich schriftlich die Antragsabgabe bestätigen lassen und wenn es dann Probleme gibt, hat der Anwalt, was er braucht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 15. Juni 2017 | 09:51
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
ZitatEs gibt sehr viele Behörden die telefonisch nicht erreichbar sind. Das hat System. :
Entweder die Mitarbeiter bearbeiten die anstehenden Anträge oder sie telefonieren. Wenn man ständig in seiner Arbeit durch Telefonanrufe gestört wird, ist das der eigentlichen Arbeit nicht unbedingt zuträglich und fördert nicht Die zügige Bearbeitung der anstehenden Angelegenheiten.
#5
Antwort vom 15. Juni 2017 | 10:16
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Nee altona, das ist genau umgekehrt. Wenn alle Telefonanrufe beantwortet würden, dann könnten die Sachbearbeiter eben nicht mehr arbeiten. Außerdem würde ich so telef. Anfragen nie beantworten. Wer sagt denn, dass es nicht der Ex-Lover oder die Nachbarin ist, die anruft?
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 15.06.2017 10:26
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