Hallo ihr,
mir liegt gerade ein Arbeitsvertrag vor (nicht für mich), darin irritiert mich eine Klausel doch sehr:
Zitat:Ausgehend von der unter Ziffer 1 genannten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit wird eine flexible Arbeitszeitgestaltung vereinbart. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach Weisung des Arbeitgebers zwischen 0 und 50 Wochenstunden (bei 5-Tage-Woche) zu arbeiten. Zu diesem Zweck wird ein entsprechendes Arbeitszeitkonto eingerichtet. Im übrigen gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.
Ist das so wirklich statthaft? Der AG kann die Arbeitszeit einfach auf 0 Std. setzen und da nach Stundenlohn bezahlt wird verdient der AN einfach mal nichts?
Falls weitere Angaben benötigt werden beantworte ich diese, soweit möglich, natürlich gerne!