Komische Arbeitszeitklausel

10. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)
Komische Arbeitszeitklausel

Hallo ihr,

mir liegt gerade ein Arbeitsvertrag vor (nicht für mich), darin irritiert mich eine Klausel doch sehr:

Zitat:
Ausgehend von der unter Ziffer 1 genannten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit wird eine flexible Arbeitszeitgestaltung vereinbart. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach Weisung des Arbeitgebers zwischen 0 und 50 Wochenstunden (bei 5-Tage-Woche) zu arbeiten. Zu diesem Zweck wird ein entsprechendes Arbeitszeitkonto eingerichtet. Im übrigen gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.


Ist das so wirklich statthaft? Der AG kann die Arbeitszeit einfach auf 0 Std. setzen und da nach Stundenlohn bezahlt wird verdient der AN einfach mal nichts?

Falls weitere Angaben benötigt werden beantworte ich diese, soweit möglich, natürlich gerne!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich verstehe das so, dass die regelmäßig vereinbarte Wochenarbeitszeit als Durchschnittswert gilt und sich danach auch die Bezahlung richtet. Diesen Durchschnittswert muss der AG auch erfüllen.

Die Arbeitszeitschwankungen werden über ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen, haben aber nach meiner Interpretation keine Auswirkung auf das Gehalt.

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#2
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Vielen dank für deine Antwort! Aus welchem Teil der Klausel ziehst du den dies?

Hab bisher die Meinung eines Personalers und Betriebsrates, beide Stimmen mit meiner Meinung überein das es auch auf 0-Std ohne Gehalt werden kann und das das unternehmerische Risiko auf den AN abgewälzt werden soll.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Falls weitere Angaben benötigt werden beantworte ich diese, soweit möglich, natürlich gerne!

Ja: Was genau steht unter "Ziffer 1" zur regelmäßigen Arbeitszeit?

Im Prinzip ist es so:

Die Zahl der Stunden flexibel zu lassen und nur die tatsächliche gearbeiteten Stunden zu bezahlen, ist nicht erlaubt.
Dann dann kann der AG die Stunden auf Null setzen und der AN erhält kein Gehalt. Der AN trägt alleine das Risiko. Das geht nicht.

Was aber geht: Eine Durchschnittarbeitszeit zu vereinbaren (z.B. 25 Stunden) und den AN dann flexibel einzusetzen. Also mal eine Woche mit 0 Stunden und dann eine Woche mit 50 Stunden, so dass die 25 Stunden im Durchschnitt erreicht werden. Dann muss der AG aber immer 25 Stunden bezahlen (egal, ob 0 Stunden oder 50 gearbeitet wurden). Das Gehalt und die durchschnittliche Stundenzahl sind fest und "nur" die Verteilung der Arbeitszeit ist flexibel. Sowas ist zwar doof für den Arbeitnehmer (weil die Freizeit bei so flexiblen Arbeitszeiten kaum planbar ist) - aber nicht grundsätzlich verboten.

Welcher der Fälle hier vorliegt, kann man anhand des kurzen Ausschnitts nicht einschätzen.

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#4
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Ziffer 1:

Zitat:
die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden bei einer 5-Tage-Woche


Ziffer 2:

Zitat:
die Lage und Verteilung der Arbeitszeit entspricht den jeweiligen betrieblichen Regelungen[/quote ]

-- Editiert von Kampfradler am 10.05.2017 16:54

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Dann zahlt der Arbeitgeber ein Festgehalt von 40 Stunden und "nur" die Verteilung der Arbeitszeit ist flexibel.
Die tatsächliche Arbeitszeit kann zwischen 0 und 50 Stunden schwanken, es kommt nur darauf an, dass 40 Stunden im Durchschnitt erreicht werden. (4 Wochen zu 50 Stunden und dann eine Woche zu 0 Stunden sind auch 40 im Durchschnitt).
Das ist OK. Der Arbeitnehmer trägt nicht das Betriebsrisiko, weil die Bezahlung fest ist. Der Arbeitnehmer hat "nur" die Unannehmlichkeiten der flexiblen Arbeitszeiten. (Wenn man noch ein Privatleben hat, sind feste Arbeitszeiten was feines ...)

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#6
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Super, vielen vielen Dank! Wieder was gelernt!

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#7
 Von 
selektiva
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Was mich nachdenklich stimmt ist, die große Spanne von 50 Wochenstunden.
Hier habe ich gelesen, daß die Spanne der flexiblen Arbeitszeit max. 25% betragen darf:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wer-bestimmt-meine-wochenarbeitszeit_068222.html

So heißt es dort: ..."Liegt die maximal abrufbare Arbeitszeit mehr als 25 Prozent über der vereinbarten Mindestarbeitszeit, soll die entsprechende Klausel unwirksam sein. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber danach einseitig eine Reduzierung um mehr als 20 Prozent vornehmen kann. Weitergehende Bestimmungsmöglichkeiten des Arbeitgebers würden den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.

Im entschiedenen Fall lag die Spanne zwischen 32 und 40 Wochenarbeitsstunden gerade noch im zulässigen Bereich und die Vertragsklausel war grundsätzlich zulässig."...

Dann sollen 0 - 50 Stunden zulässig sein????? Mit der Bitte um Aufklärung.

Ich habe nämlich meinem Freund gerade eben gesagt, daß sein befristeter Teilzeit-AV mit der flex-Arbeitszeit von 20 - 30 Std./Woche nicht rechtskonform läuft, weil ich obige Website gelesen hatte. Ebenfalls ist nämlich in seinem Vertrag auch keine Durchschnittsarbeitszeit und auch keine x-Tage Woche angegeben...

Ganz lieben Dank und schönes Wochenende.

-- Editiert von selektiva am 05.08.2017 22:33

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

In dem Urteil mit den 25% Abweichung ging es um einen Fall, wo die Bezahlung sich nach den geleisteten Stunden richtete, d.h. weniger Stunden = weniger Geld.
Sowas ist nur in engen Grenzen zulässig, weil es dann von der Willkür des Arbeitgebers abhängt, wie viel der Arbeitnehmer verdient. Im Extremfall wird der Arbeitnehmer 0 Stunden eingesetzt und bekommt dann 0 €. Das geht halt nicht, wie ich weiter oben erwähnte. Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein halbwegs planbares Einkommen, daher darf der Arbeitgeber mit den Stunden nicht zu sehr nach unten gehen.
Im hier vorliegenden Fall ist aber ein Festgehalt vereinbart worden, d.h. der Arbeitnehmer bekommt immer gleich viel Geld, egal ob er 0, 40 oder 50 Stunden eingesetzt wird. Das ist eine ganz andere Konstellation.

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