Kollektivmarke vs. Domain

10. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
magicmushhool
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kollektivmarke vs. Domain

Ich habe eine Frage zum Markenrecht.

Mit dem Markenrecht zum Wortrecht und Wort-/Bildrecht habe ich mich soweit vertraut gemacht.

Nun meine Frage: Es wurde jüngst eine Domain xxx-made-in-germany.de .com registriert.
Nun wurde festgestellt, dass darauf eine ältere Kollektivmarke mit Word-/Bildmarke eingetragen ist.

P.S.: XXX beschreibt etwas Allgemeines bzw. einen Oberbegriff


1. Ist xxx-made-in-germany.de nicht generisch und daher eh nicht schützbar ?

2, Wie verhalten sich Kollektivmarken generell zu Domains ?

3. Was wenn es keine Kollektivmarke ist?

-- Editiert magicmushhool am 10.12.2013 15:12

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

ad 1.

Kommt auf den Einzelfall an. Das Problem könnte eher sein, daß mit dem Begriff ein Alleinstellungsanspruch behauptet wird, der von UWG untersagt wird.

Abgesehen davon dürfte eine Kollektivmarke hier gar nicht für das Wort greifen, weil *dafür* in jedem Fall das Generische greift. Genau deswegen ist ja wohl auch eine Wort/Bildmarke angemeldet, weil das Wort an sich nicht als Marke schutzfähig war.

Eine Unterscheidungskraft ist bei "-made-in-germany" wohl nicht gegeben, anders als etwa bei "scout24".

ad 2.

Genau so wie alle anderen Marken auch.

ad 3.

S.o. Kollektivmarke bedeutet ja nur, daß quasi automatisch alle Begriffe der Form "...-Schnuffel-Puffel" geschützt sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
magicmushhool
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Ich fasse zusammen bzw verstehe es so, dass wenn XXX generisch ist, made-in-germany auch bzw. sowieso generisch ist und damit die ganze Domain XXX-made-in-germany generisch ist und nicht "geschützt" werden kann/darf.
Ua anderem weil es keine klare Abgrezung bzw Unterschiedung gibt bzw. gäbe.

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