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Kohls Stasi-Akten bleiben unter Verschluss

4.7.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 9769 Aufrufe
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Gauck, Kohl, Stasi

- Altkanzler setzt sich vor Gericht gegen Birthler durch

Die Stasi-Unterlagen über Helmut Kohl (CDU) dürfen nicht an Journalisten und Forscher herausgegeben werden. Das Berliner Verwaltungsgericht gab einer Klage des Altkanzlers statt, die sich gegen die Herausgebe ihn betreffender Unterlagen durch die Stasi-Akten-Behörde gerichtet hatte. Zur Begründung verwiesen die Richter auf das Stasi-Unterlagen-Gesetz, wonach die Dokumente über Personen der Zeitgeschichte nicht weitergegeben werden dürfen, wenn diese "Betroffene" oder "Dritte" sind. Die Bundesbeauftrage für die Stasi-Akten, Marianne Birthler, kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an.

Der Vorsitzende Richter Volker Markworth sagte zur Begründung, der Opferschutz müsse Vorrang vor der Aufklärung der DDR-Vergangenheit haben. Wenn der Gesetzgeber dem Interesse der Aufarbeitung größeren Raum zubilligen wolle, müsse er das Gesetz entsprechend ändern. Kohls Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner begrüßte die Entscheidung im Namen seines Mandanten. Auch Holthoff-Pförtner verwies darauf, dass das Stasi-Unterlagengesetz dem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Opfers den Vorrang einräume gegenüber der Aufarbeitung der Stasi-Tätigkeit.

Der Anwalt Birthlers, Carl-Stephan Schweer, hatte argumentiert, der Gesetzgeber habe im Stasi-Unterlagengesetz festgelegt, dass Unterlagen über Personen der Zeitgeschichte grundsätzlich herausgegeben werden dürften. Für bekannte Persönlichkeiten wie Kohl bestehe nur ein "herabgesetzter Schutz" der Persönlichkeitsrechte. Der frühere Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende müsse daher eine Weitergabe der Akten in Kauf nehmen.

Birthler sagte, sollte sich die Auffassung der Berliner Richter durchsetzen, wäre dies ein "empfindlicher Rückschlag" für die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit. Das Urteil widerspreche der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers. Zudem stehe es im Gegensatz zu der zehnjährigen Praxis bei der Aktenherausgabe, die in der Vergangenheit auch von der Politik nicht beanstandet worden sei.

Bei den betreffenden Kohl-Dokumenten geht es nicht um Stasi-Abhörprotokolle von Telefongesprächen oder Tonbänder. Hier bestand schon vor Prozessbeginn Einigkeit zwischen beiden Seiten, dass diese nicht weitergegeben werden sollen. Strittig waren jedoch andere personenbezogene Daten, deren Herausgabe Birthler befürwortete. Dazu könnten auch Dossiers und Zusammenfassungen gehören, die Aufschluss über den Inhalt der Abhörprotokolle geben. Die von der Stasi gesammelten Informationen über Kohl könnten auch für den Bundestags-Untersuchungaussschuss zur CDU-Spendenaffäre von Interesse sein.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001




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Seite 1: Kohls Stasi-Akten bleiben unter Verschluss
Seite 2: Birthler kündigt Rechtsmittel gegen Urteil zu Kohl-Akten an
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Seite 4: Ex-Bürgerrechtler wollen weiter für offene Stasi-Akten streiten
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