Guten morgen und ein schönes neues:)!
Eigentlich ist es eher eine Kleinigkeit,
ich bin mir nur doch etwas unsicher.
Zum Vorfall.
Meine Frau ein Freund und ich haben eigentlich einen schönen abend und alkohol ist auch mit im spiel. Irgendwann kommt es zu einer Diskusion zwischen mir und ihm und es kommt zu einer Körperlichen Auseinandersetzung. Anschliessend kommte es zu weiteren Diskusionen und ich rufe (damit die Situation nicht weiter eskaliert die Polizei).
Zwei Beamte erscheinen sind auch ziemlich nett und befragen uns. Nun wird mir die Frage gestellt ob ich
eine Anzeige wegen Körperverletzung stellen möchte.
Zunächst sage im "Ja" da ich mir der Konsequenzen nicht im klaren war, eine Minute später bat ich jedoch einen der Beanten von dieser Anzeige abzusehen.
Die Beamten verlassen die Wohnung und zwei Wochen später erhalten wir 3 Briefe.
1. Anzeige gegen mich wegen Körperverletzung
2. Anzeige gegen ihn wegen Körperverletzung
3. Vorladung meiner Frau als Zeuging.
Ich habe schon schriftlich mitgeteil das ich von dieser Anzeige wegen Körperverletzung zurücktreten möchte.
Er möchte auch keine Anzeige gegen mich stellen.
Wie verhalte ich mich nun am besten.
Sollte ich oder meine Frau den Termin warnehmen?
Vielen Dank schonmal für eure Tipps !
Bis dahin wünsche ich einen schönen Tag!
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Körperverletzung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sofern hier "nur" einfache Körperverletzungen im Raume stehen, ist es beiden Geschädigten möglich, die nach § 230 StGB
erforderlichen Strafanträge zurückzunehmen. Die Anzeige selbst kann jedoch nicht zurückgenommen werden, so dass immer noch die Möglichkeit besteht, dass aufgrund des öffentlichen Interesses das Verfahren fortgeführt werden wird. Daran glaube ich jedoch nicht wirklich bei dem geschilderten Sachverhalt. Immerhin spielte sich alles innerhalb eines ziemlich privaten Kreises ab.
Insoweit kannst Du natürlich noch einmal nachhaken und mitteilen, dass Du keine Strafverfolgung wünscht. Das sollte dann der Dritte im Bunde auch tun.
Eine Pflicht zur Zeugenaussage besteht bei der Polizei ebenfalls nicht. Deine Frau kann also den Termin absagen, wenn sie nichts sagen möchte. Zudem hat sie ohnehin was das Verfahren gegen Dich angeht, ein Zeugnisverweigerungsrecht. Angesichts der geschilderten Umstände dürfte das auch für den Kompletten Sachverhalt gelten.
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Sollte ich zur Befragung nochmals erscheinen?
Ich habe den Vorfall schon schrifftlich geschildert mit dem Hinweis darauf das ich von eine Strafvervolgung absehen möchte.
Vielen Dank für die Antwort!
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