Körperverletzung - Hundebiss- Anzeige

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.09.2011 18:08:50
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)
Körperverletzung - Hundebiss- Anzeige

Hallo,
Herr X geht um ca 1.00 nach Hause. Öffnet die Haustür zu seiner Wohneinheit. Gleichzeitg wird die Tür nach innen aufgrissen. Der Schlüssel steckt noch und Herr X teilt mit, dass man kurz warten möge, bis er den Schlüssel rausziehen kann. Ein Mann versucht sich durchzudrängen. Herr X steht inzwischen halb innen zwischen Flur und Tür. Links daneben direkt die Kellertreppe, vorne sieht er noch einen Frau und zwei weitere Männer, die nun auch versuchen nach draußen zu gelangen. Herr X bittet nochmals zu warten. Sein Schlüssel ist ihm zu Boden gefallen. ( die Öse vom Etui war angerissen und der Schlüssel fiel zu Boden). Dies sagt er, doch von den Personen wird es nicht zur Kenntnis genommen. Er kann nicht zurück, noch nach vorne, seitlich die Treppe. Als er seinen Schlüssel aufheben will, wird er plöztlich gebissen. Er ruft, dass er gebissen wurde, nochmals man solle warten. Herr X. blutet, der Hund hängt am Schuh. Inzwischen grät er in Panik, fuchtelt mit den Armen und will links vorbei. Mit der Hand trifft er die Frau am Kopf. Der Hund kommt wieder an. Er versetzt ihm einen Tritt. Nun kann er endlich nach oben und ruft sofort die Polizei. Später wird ihm von denen mitgeteilt, dass die Frau wegen Körperverletzung Strafanzeige erstattete. Die Poilzei betrat übrigens ohne Aufforderung die Wohnung, inspizierten diese und befanden, dass die Verletzungen keine Bisswunden seien. Einer durchwühlte seine Tasche nach dem Personalausweis. Man will Herrn X mit auf das Revier nehmen und packt ihn unsanft an dem Oberarm. Aufgrund der Anzeige steht er nun unter Verdacht. Trotz mehrmaliger Aufforderung verlässt ein Polizist nicht die Whg. Personalien waren da bereits aufgenommen. Der andere Polizeibeamte macht ihn darauf aufmerksam, dass sie eigentlich keine Erlaubnis hätten, die Whg. zu betreten.
Der ärztliche Befund ergab eindeutig Bissverletzungen.
Wie hat Herr X darauf zu regieren?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Herr X kann das ärztliche Attest nehmen, damit zur Polizei gehen und Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten. Damit ist das Verfahren gegen ihn aber nicht aus der Welt. Und das "mit den Armen herumfuchteln und dabei jemanden zufällig am Kopf treffen ist dann trotzdem zumindest noch eine fahrlässige Körperverletzung. Da hier aber der bedingte Vorsatz ausreicht (billigendes Inkaufnehmen, jemanden zu treffen) wird Ihnen diese Begründung vermutlich nicht so wirklich weiterhelfen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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