Körperverletzung - Soll ich mich bei der Polizei melden?

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Svenii
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Körperverletzung - Soll ich mich bei der Polizei melden?

Hallo,
ich war letztens in einer Disco und habe etwas zu viel getrunken. Dort war ein Typ mit dem ich schon etwas länger her einmal eine Schlägerei hatte, ich zeige ihn von weitem einer Freundin. Sie war auch ziemlich betrunken und ist dann zu ihm hin und hat ihn voll gelabert. Es gab halt ein großes geschrei, worauf dann ihr freund und dann auch ich zu ihr hin sind. Es gab ein kurzes gerangel, worauf ich dem Kumpel von dem Typ einen Faustschlag verpasst habe. In diesem Moment haben uns dann schon die Türsteher auseinander gezogen. Wir sind dann alle rausgeflogen und dieser besagte Kumpel wollte eine Anzeige gegen mich machen und die Polizei war auch schon unterwegs. Da ich aber ziemlich betrunken war und auch etwas Angst hatte, habe ich nicht gewartet bis die Polizei da war sondern bin in einem günstigen Moment gegangen. Ich weiß das dies dumm von mir war und ich bereu die ganze Geschichte auch.

So wie ich es von Bekannten mitbekommen habe, hat das Opfer eine dicke lippe und es sei etwas von seinem Zahn abgesplittert.

Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten?
Soll ich mich bei der Polizei melden?
Was kommt jetzt alles auf mich zu?
Kommt so ein Fall vor Gericht oder wird die Anzeige gegen Auflagen fallen gelassen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pete85
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

Also,

es macht immer einen positiven Eindruck, wenn man sich bei den Strafverfolgungsbehörden stellt bzw sich von sich selber aus meldet.

Das entfernen von dem Tatort, hat evl auch nachteile für einen selber, denn hätte die Polizei einen dort angetroffen, hätte sie nach der vorläufigen Festnahme eine Blutprobe anordnen können. Somit wäre evl eine verminderte Schuldfähigkeit drinnen gesessen. Wobei ich persönlich dies bei dieser Menge von Alkohol für ausgeschlossen halte.

Sollte man noch nicht vorbestraft sein, ist ein Strafbefehlmöglich. D.h das Verfahren würde gegen eine Geldstrafe eingestellt werden, somit würde das Verfahren ohne Verhandlung abgeschlossen.

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#2
 Von 
Svenii
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

nein ich bin noch nicht vorbestraft.
ich bin 19 jahre..wird da das jugentstrafrecht angewendet`?
wie lange wird es ca. dauern bis sich die polizei bei mir meldet?

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#3
 Von 
Svenii
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

wie ist so ein strafbefehl zu bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pete85
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo,

Mit 19 Jahren wird man als Heranwachsender behandelt. D.h es wird in der Regel Jugendstrafrecht angewendet, in manchen Fällen wird auch Erwachsenenstrafrecht angewendet.

Die Ausstellung eines Strafbefehles, ist die Entscheidung von der Staatsanwaltschaft. Hierbei Spielen viele Aspekte eine Rolle. Z.b ob man Vorbestraft ist, oder die Höhe des Schadens.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bei Anwendung von Jugendrecht ist kein Strafbefehl möglich.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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