
Union und SPD wollen noch vor der Bundestagswahl ein Gesetz zur Aufhebung der NS-Urteile gegen sogenannte Kriegsverräter beschließen. Wie SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Mittwoch in Berlin mitteilte, verständigten sich die Koalitionspartner nach längerem Ringen auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf. Dieser solle noch in dieser Woche im Bundestag eingebracht und auf der ohnehin geplanten Sondersitzung des Parlaments am 26. August beschlossen werden. Die Union war zunächst nur einen unverbindlichen Entschließungsantrag zu dem Thema bereit gewesen.
Bei den Betroffenen handele es sich "allesamt um Opfer der NS-Willkürherrschaft", sagte Oppermann. Daher könnten die Urteile gegen sie pauschal aufgehoben werden. Der nun vereinbarte Gesetzentwurf ist laut Oppermann inhaltsgleich mit einem vorwiegend von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Gruppenantrag zum selben Thema. Dieser sei damit hinfällig.
Aus der SPD-Fraktion hatte es zuvor Ankündigungen gegeben, wenn es keine Verständigung mit der Union gebe, würde der Gruppenantrag im Bundestag beschlossen werden. Dieser wurde auch von der Linken sowie von einzelnen Abgeordneten von Union und FDP unterstützt.
1. Juli 2009 - 11.39 Uhr
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