Kniffliges Thema / Kündigung & Resturlaub / Neuer Arbeitgeber

2. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kachinanavajo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kniffliges Thema / Kündigung & Resturlaub / Neuer Arbeitgeber

Hallo zusammen,

ich habe ein für mich etwas kniffliges Thema mit einer Kündigung und Arbeitgeberwechsel.

Ich habe am 01.03.2014 einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben welcher eine Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsende enthielt. Ich habe meinen Arbeitsvertrag am 14.12.2015 schriftlich zum 31.01.2016 gekündigt, diese Kündigung wurde von meinem Arbeitgeber auch gegengezeichnet. Nachdem dies erfolgte habe ich bei meinem neuen Arbeitgeber nach Rücksprache einen Arbeitsvertrag mit Start 01.02.2016 Unterzeichnet.
Als ich nun am 29.01.2016 meine Arbeitsmittel und Firmenfahrzeug übergeben habe, hatte mein Chef nicht wie mit mir zuvor in einem Gespräch beschlossen meinen Resturlaub von 25 Tage auszubezahlen, sondern meinen Arbeitsvertrag zum 29.02.2016 beendet. Ich bekomme Quasi bis Ende Februar noch Gehalt bezahlt.
Nun habe ich aber ja auch am 01.02.16 meine neue Tätigkeit aufgenommen, ich bin nun allerdings irritiert bzgl Lohnsteuerkarte, Krankenversicherung und weiterer Sozialabgaben. Muss ich mir eine zweite Lohnsteuerkarte ausstellen lassen ? Oder wegen den Sozialabgaben etwas machen ?

Ich konnte leider nirgendwo etwas finden und bin doch sehr verunsichert.

Über jede Hilfe bzw. Hinweise bin ich glücklich

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Muss ich mir eine zweite Lohnsteuerkarte ausstellen lassen ? Es gibt schon seit Jahren keine Lohnsteuerkarten mehr. Aber der neue Job wird zunächst mal in Klasse 6 versteuert werden. Und 2017 machen Sie dann eine Steuererklärung, um die zuviel gezahlte Steuer zurückzukriegen. Das müssen Sie zwangsweise machen - lohnt sich meist aber auch...
Auf die Sozialabgaben hat das höchstens Einfluß, wenn Sie im Februar die (recht hohen) Beitragsbemessungsgrenzen überschreiten - dann müßten die SV-Beiträge quasi "gekappt" werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kachinanavajo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich bin nun etwas erleichtert.
In meinem neuen Job bin ich Gehaltstechnisch höher eingestuft als im alten. Kann ich die Steuerklassen tauschen, und falls ja, wie?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von Kachinanavajo):
Ich habe meinen Arbeitsvertrag am 14.12.2015 schriftlich zum 31.01.2016 gekündigt, diese Kündigung wurde von meinem Arbeitgeber auch gegengezeichnet. Nachdem dies erfolgte habe ich bei meinem neuen Arbeitgeber nach Rücksprache einen Arbeitsvertrag mit Start 01.02.2016 Unterzeichnet.
Als ich nun am 29.01.2016 meine Arbeitsmittel und Firmenfahrzeug übergeben habe, hatte mein Chef nicht wie mit mir zuvor in einem Gespräch beschlossen meinen Resturlaub von 25 Tage auszubezahlen, sondern meinen Arbeitsvertrag zum 29.02.2016 beendet. Ich bekomme Quasi bis Ende Februar noch Gehalt bezahlt.
Nun habe ich aber ja auch am 01.02.16 meine neue Tätigkeit aufgenommen, ich bin nun allerdings irritiert bzgl Lohnsteuerkarte, Krankenversicherung und weiterer Sozialabgaben. Muss ich mir eine zweite Lohnsteuerkarte ausstellen lassen ? Oder wegen den Sozialabgaben etwas machen ?
Ich konnte leider nirgendwo etwas finden und bin doch sehr verunsichert.
Über jede Hilfe bzw. Hinweise bin ich glücklich


Ich habe das Gefühl, Du stellst die falschen Fragen. Wenn der Vertrag von Dir zum 31.1. gekündigt wurde, dann kann der AG nicht einfach den Vertrag einseitig zum 29.2. beenden wollen. Was ist das denn für ein Quatsch?

1x Hilfreiche Antwort

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