Knapp vier Jahre Haft für Taxifahrer wegen Entführung
AFP VOM 3.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 930 Aufrufe Mehr zum Thema:Taxifahrer, Fahrgast, Entführung
57-Jähriger sperrte weiblichen Fahrgast in Kofferraum
Er attackierte einen weiblichen Fahrgast und sperrte die Frau sechs Stunden in den Kofferraum: Das Hamburger Landgericht hat einen Taxifahrer dafür zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Richter legten dem 57-Jährigen unter anderem erschwerend zur Last, "dass er sein wehrloses Opfer während der Tat in menschenverachtender Weise über mehrere Stunden Todesängsten aussetzte".
Der Taxifahrer wurde wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung verurteilt. Das Gericht sah es nach eigenen Angaben als erwiesen an, dass der Angeklagte die 32-Jährige im September nachts während einer Kundenfahrt von der Vergnügungsmeile Reeperbahn durch Hamburg beschimpft, ihr ins Gesicht geschlagen und sie in den Kofferraum gesperrt hatte. Danach fuhr er mit ihr zu seinem Wohnort nahe der Hansestadt, stellte den Wagen vor seinem Haus ab und legte sich schlafen. Zuvor drohte er der Frau demnach noch an, sie werde aus seinem Auto nicht lebend herauskommen.
Dem Opfer war es zwar gelungen, per Handy die Polizei zu verständigen, die das Taxi aber nicht lokalisieren konnte. Erst am folgenden Mittag wurde die völlig aufgelöste Frau von der Schwägerin des Angeklagten entdeckt und von Beamten befreit. Diese nahmen den Taxifahrer anschließend in seinem Haus fest.
Nach Gerichtsangaben leidet die Frau seither unter einer chronischen posttraumatischen Belastungsstörung, ist arbeitsunfähig und befindet sich zudem in psychiatrischer Behandlung. Der Angeklagte, der alkoholsüchtig ist und auch bei der Tat betrunken gewesen war, hatte das Verbrechen vor Gericht gestanden. Der 57-Jährige war allerdings nicht in der Lage, sein Handeln zu erklären.
In ihrer Urteilsbegründung bezeichnete die Vorsitzende Richterin die vergebliche Suche nach einem Motiv nach Angaben des Gerichts als "unbefriedigend". Der Angeklagte hatte im Prozess lediglich erklärt, er wisse auch nicht, warum er so "verrückt" gewesen sei. Auch ein psychiatrischer Gutachter hatte keine klaren Hinweise liefern können. Eine schwere Persönlichkeitsstörung schloss er aus.
Dem Ergebnis der Beweisaufnahme zufolge kam es zu dem Übergriff und der Entführung, nachdem die Frau den Taxifahrer darauf hingewiesen hatte, dass er einen Umweg fahre und sie deshalb nicht mehr bezahlen werde. Daraufhin habe dieser das Taxi "abrupt" gestoppt, das Opfer aus dem Wagen gezerrt, geschlagen und in den Kofferraum gesperrt.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine geringere Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren gefordert. Die Richter zogen bei ihrer Entscheidung laut Gericht in Betracht, dass der Angeklagte aufgrund des von ihm zur Tatzeit konsumierten Alkohols eventuell in seinem Unrechtsbewusstsein eingeschränkt gewesen sein könnte.
03.02.2012 - 19:30 Uhr
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