Klospülung läuft

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Katzi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)
Klospülung läuft

Hallo an alle,
habe eine kurze Frage.
Heute früh ruft die Mieterin bei meiner Mutter an und sagt, ihre Klospülung läuft seit gestern und heute geht gar nichts mehr.
Sie sagt: Da meine Mum die Vermieterin ist muss Sie die Rechnung übernehmen. Heute kommt noch ein Bekannter von ihr und sieht sich das Klo mal an.
Bitte um Antwort. Wie wir vorgehen sollen, da ja heute auch noch ein Feitertag ist.
Sollen wir den Notdienst rufen und müssen die Rechnung dann zahlen? Hätte sie sich nicht schon gestern melden können?
Viele Grüsse und danke

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Katzi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nochmal,
also im Mietvertrag steht drinnen, dass der Mieter bis 125 € Kleinreparaturen selbst übernehmen muss.
Habe mit ihr telefoniert, momentan geht die Spülung wieder, ihr Nachbar hat sich das angesehen und gemeint, es wäre total verkalkt. Sie hat jetzt Essigessenz rein.
Was ist jetzt wegen der Verkalkung? Müssen dann trotzdem wir zahlen?
Das muss dann aber erstmal ein Handwerker prüfen, oder?
Danke Grüsse

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... was heißt 'und heute geht gar nichts mehr'??
wenn die spülung nicht geht, kann man sich wohl über das wochenende behelfen, indem man aus einem eimer wasser nachspült. wenn das abflussrohr verstopft wäre, ist das ein anderer ernstfall.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Katzi,

ich würde bezweifeln, daß Eure Kleinreperaturklausel überhaupt gültig ist, da der Betrag von 125 EUR relativ hoch ist. Zu DM Zeiten haben Gerichte eine Höchstgrenze von 150 DM gelten lassen, jetzt habe ich mal von max. 100 EUR pro Einzelfall gelesen.

Ausserdem muss der Mieter nur die Kosten übernehmen, bei gültiger Klausel, die Reperatur muss der VM veranlassen.

Gruß

Michael

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#4
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>also im Mietvertrag steht drinnen, dass der Mieter bis 125 € Kleinreparaturen selbst übernehmen muss. <hr size=1 noshade>


Wer die Summe pro Kleinreparatur über € 100,00 setzt, muss die Kosten selber tragen. Trotzdem würde ich das rechtlich klären, denn zu den € 100,00 kommen noch die MwSt, welche seit einer Woche bei 19% liegen. Somit dürfte eine Kleinreparatur maximum € 119,00 kosten, was von € 125,00 ja nicht so weit entfernt ist. Mein Vermieter hat die Einzelreparatur auf € 160,00 gelegt und somit Pech gehabt.

Urteil: AG Braunschweig, Urteil v. 29.3.2005, 116 C 196/05 GE 2005, S. 677

Gericht bestätigt: 100 EUR pro Reparatur können Sie vereinbaren

Die Mietrechtsexperten hängten die Messlatte bisher noch höher: Sie sahen sogar noch einen Betrag von 100 bis 125 Euro als angemessen an. Doch gerichtlich abgesegnet waren diese Beträge bisher noch nicht.

Umso erfreulicher, dass sich jetzt das Amtsgericht Braunschweig festlegte: Das hielt einen maximalen Kleinreparaturenbetrag von 100 Euro pro Einzelreparatur zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer für zulässig.

Eine 3-fache Kostenbegrenzung bescherte dem Vermieter den Prozesserfolg

Das Gericht rechnete sich aus, dass die 100 Euro auf jeden Fall für 1,5 Arbeitsstunden, die Anfahrtspauschale und die Materialkosten reichen würden.

Der Mieter, der dem Vermieter nicht die Kosten für die Reparatur eines Lüfters im Bad zahlen wollte, zog damit vor Gericht den Kürzeren.

Die Klausel, wonach der Mieter 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Einzelreparatur, maximal 8 % der Jahresnettomiete im Kalenderjahr bei maximal 300 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer im Kalenderjahr zahlen musste, war wirksam.

Der Vermieter-Tipp:

Greifen Sie bei kleineren Instandhaltungsarbeiten zu hoch, ist Ihre Kleinreparaturen-Klausel unwirksam. Die Kosten bleiben dann an Ihnen hängen!

Achten Sie auch auf eine doppelte Betragsbegrenzung: Hinsichtlich der Höhe pro Einzelreparatur und der Gesamtsumme pro Jahr.

Wichtig: Sie können vom Mieter nur Kostenersatz, nicht die Vornahme der Reparaturen verlangen. Vorsicht also beim Formulieren der Klausel!


-----------------
" :wipp: "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Katzi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo an alle,
vielen Dank für Eure Antworten.

Der Mietvertrag ist ein Vordruck und wurde von uns beim Mieterbund abgeholt und bezahlt.
Wir haben die Klausel nicht handschriftlich verfasst, sondern die stand schon so drinnen.
Wie siehts nun aus?

Ich finde halt nur, der Ton macht die Musik.
Die Miete ist sowieso schon unter den angesetzten Mietpreisen.
Und wenn man am Telefon gleich mit der Tür ins Haus fällt und sagt: "Das müssen Sie zahlen!" , dann ist man sowieso schon etwas in "Kampfhaltung".

PS: In der Klausel steht, 125 Euro und nicht mehr als 6 % vom .... Also wäre quasi diese Reparatur, die einzigste für dieses Jahr die die Mieterin übernehmen müsste....

Gruss Katzi

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#6
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Der Beitrag von Franceska finde ich sehr interessant. Wenn ich auch das mit der Mehrwertsteuer, die on-top auf die vereinbarte Grenze kommen soll, kaum glauben kann. Deshalb würde ich das Urteil gerne mal selbst nachlesen. Kann mir vielleicht jemand sagen, um welche Publikation es sich bei GE 2005 handelt.

Vielleicht noch meine Meinung zum eigentlichen Thema von Katzi. Den Notdienst anzurufen, halte ich für unangemessen.

Danke und Gruss,

JoKu

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also Katzi,

ich habe mit meinem VM einen Vertrag. Den halte ich ein. Wenn nun Kosten entstehen, für die der VM zuständig ist, dann zahle ich diese auch nicht.

Und wenn eine ungültige Klausel vorliegt wie anscheinend hier, dann würde ich diese auch als ungültig behandeln. Somit hat Euer Mieter keine Kleinreperaturklausel im Vertrag stehen und Ihr seit komplett für alle Kosten zuständig.

Das manche den richtigen Ton nicht treffen kommt vor und ist nicht gut.

Gruß

Michael

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#8
 Von 
Katzi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Michael,

aber warum gibt der Mieterverbund dann solche Verträge (vorgedruckten) raus? Der Vertrag hat uns ja auch was gekostet. Finde das dann schon eine Frechheit, dann kann man ja zukünftig gleich Handgeschriebene nehmen, wenn die Vorgedruckten nichts taugen! Oder?
Naja, dann warten wir mal ab, wie´s weitergeht.
Vielen Dank nochmal
Grüsse Katzi

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Katzi,

ich frage mich bei manchen Beiträgen im Forum, warum so viele VM keine Ahnung haben, was Ihre Rechte und Pflichten sind... (Nicht gegen Euch jetzt gemeint).

Habt Ihr in dem Mietvertrag evtl. auch noch starre Renovierungsfristen stehen ?

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Katzi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Michael,
das Problem ist, dass mein Dad alles gemanagt hatte, aber leider ist er vor einem halben Jahr gestorben und jetzt stehen wir alleine da. Der Hausverwalter war schon immer gegen uns, den kann man auch nichts fragen. Im Mieterverein sitzt bei uns ein alter Mann, der kennt sich auch nicht aus. Man findet hier bei uns niemanden, der einem weiterhilft. Den Mietvertrag habe ich jetzt leider nicht vorliegen, werde ihn mal von meiner Mum holen.
Werde ihn mir dann mal gründlich durchlesen ;o)
Viele Grüsse Katzi

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