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Klopapier um das Auto strafbar?

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Klopapier um das Auto strafbar?

Hallo zusammen,

mal eine blöde Frage, zu der ich über Google nur widersprüchliche Aussagen finde.

Nehmen wir an, eine Gruppe von Feiernden möchte einem Bekannten einen Streich spielen...aus einer Bierlaune heraus ziehen sie los und finden auf dem Hof des Bekannten dessen Auto.

Sie wickeln eine Rolle Klopapier drum...also nicht mal flächendeckend.

Weiter werden die Scheiben etwas mit Sprühsahne dekoriert.

Könnte dieser Bekannte aus so einem meines Erachtens harmlosen Schabernacks nun einen Straftatbestand kreieren und zur Anzeige bringen?

Diese Frage haben wir uns letztens gestellt. Ist zwar nicht wirklich vorgefallen, aber es wurde im Rahmen von Helloween etc. über solche Streiche diskutiert und was in Ordnung ist und was nicht.

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von XxBombermanxX am 16.04.2012 15:36
Status: Senior (157 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 425 weitere Beiträge zum Thema "strafbar?".


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>Klopapier um das Auto strafbar?
Sie sollten bedenken, dass sie sich dadurch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung einhandeln können. Dann wird wohl das eine oder andere Wochenende Sozialdienst im Altenheim o. ä. angesagt sein

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von titrator am 16.04.2012 16:08
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Klopapier um das Auto strafbar?
Sachbeschädigung setzt zweierlei voraus: entweder eine Substanzverletzung oder eine Funktionsaufhebung. Beispiele:
a) Die Autoscheibe wird eingeschlagen; es liegt also eine Substanzverletzung vor.
b) Die Luft wird aus einem Reifen herausgelassen. Es liegt keine Substanzverletzung, aber eine Funktionsaufhebung vor.
Im genannten Fall mit dem Toilettenpapier und der Sprühsahne kann ich beides nicht erkennen. Beides lässt sich ohne viel Aufhebens beseitigen, also keine Sachbeschädigung. Möglicherweise handelt es sich als grober Unfug um eine Ordnungswidrigkeit, darauf würde ich aber nicht wetten.

Gruß
Mannsde

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-- Editiert Mannsde am 16.04.2012 16:25

-- Editiert Mannsde am 16.04.2012 16:26


von Mannsde am 16.04.2012 16:24
Status: Junior (62 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Klopapier um das Auto strafbar?
joa...das ist dann ja auch wieder widersprüchlich. Der erste sagt "ja", der zweite aber mit einer etwas begründeteren Aussage mehr oder weniger "nein"...

Ich persönlich war in der Diskussion auch eher der "Nein-Vertreter", da ja kein wirklicher Schaden entsteht.

Mit Wohlwollen würde m.E. noch eine zivilrechtliche Geschichte in Form von Erstattung der Reinigungskosten (Autowäsche) als Schadenersatz anstehen.

Ich höre mir aber gern auch noch andere Meinungen an.

-- Editiert XxBombermanxX am 16.04.2012 16:53


von XxBombermanxX am 16.04.2012 16:53
Status: Senior (157 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Klopapier um das Auto strafbar?
Ich schließe mich mannsde vollumfänglich an. Für eine Sachbeschädigung braucht man eine Substanzverletzung oder eine Funktionsaufhebung. Beides liegt nicht vor.

Der "grobe Unfug", neudeutsch jetzt leider "Belästigung der Allgemeinheit" (der alte Begriff war viel schöner)setzt nach § 118 OwiG eine Handlung voraus, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen kann. Öffentlichkeit meint hier einen unbestimmten allgemeinen Personenkreis, aber gerade nicht eine konkrete Einzelperson.

§ 118 OwiG verletze ich, wenn ich oben genannte Aktionen gegen einen öffentlichen Gegenstand richte.


Allerdings sehe ich zumindest bezüglich der Sprühsahne einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch. Das ist eine üble Sauerei und ich selbst würde das auch nicht witzig finden. Die Kosten für die Autowäsche würde ich - frech wie ich bin - von einem Anwalt geltend machen lassen, damit sich die Rechnung auch noch etwas verteuert. Das fände ICH dann witzig und so haben beide Seiten was zu lachen.



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"justice"


von justice005 am 16.04.2012 17:07
Status: Tao (9464 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Klopapier um das Auto strafbar?
quote:
b) Die Luft wird aus einem Reifen herausgelassen. Es liegt keine Substanzverletzung, aber eine Funktionsaufhebung vor.

Die Fensterscheibe erfüllt mindestens zwei Funktionen, die eine, dass kein Regenwasser in das Auto gelangen kann und die andere, dass der Fahrer auf diese Weise den Verkehr beobachten kann. Letztere ist jedoch u.U. vollständig aufgehoben, so dass man ebenfalls von einer "Funktionsaufhebung" sprechen könnte.

Aber prinzipiell ist der Aufwand, die Funktionsaufhebung erst mal zu beseitigen, im vorliegenden Fall geringer als bei einem Autoreifen, aus dem die Luft rausgelassen wurde.

Ich vermute daher, dass ein Strafverfahren auf jeden Fall eingestellt wird, eine wirkliche Antwort (von einem Gericht) wird man daher darauf nie erhalten.

Es gibt eben vielfach kein schwarz-weiß, vieles ist grau und muss dann u.U. einzelfallmäßig betrachtet werden.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "


von MitEtwasErfahrung am 16.04.2012 17:22
Status: Unsterblich (1564 Beiträge)
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>Klopapier um das Auto strafbar?
Ich bin auch Mannsde's Ansicht. Eine Sachbeschädigung scheitert daran, dass das Auto weiterhin fahrtüchtig ist und unbeschädigt bleibt.
Allerdings kann die Sprühsahne in die Lüftung laufen und dort vergammeln. Dann würde man aufgrund der deutlichen Beeinträchtigung der Luftqualität eine Sachbeschädigung annehmen können.

Mit dem Reifen ist es anders: Wird die Luft bei einem Auto rausgelassen, das auf einer Tankstelle steht, kann der Reifen problemlos wieder aufgepumpt werden. Das ist bei einem Wagen, der irgendwo auf der Straße oder in einer Garage steht, natürlich anders.



von wastl am 16.04.2012 18:38
Status: Tao (8169 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 94 User(n) bewertet)

>Klopapier um das Auto strafbar?
quote:
Weshalb sollte der Sahnebesprühte berechtigt sein, die Kosten einer Anwaltsbeauftragung vom Unfugtreibenden ersetzt verlangen zu können?

Weil Anwaltskosten grundsätzlich zum erstattungspflichtigen Schaden gehören. Allerdings dürften die Anwaltskosten im vorliegenden Fall bei weniger als 50,- Euro liegen.



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"justice"


von justice005 am 16.04.2012 21:08
Status: Tao (9464 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Klopapier um das Auto strafbar?
Wie schaut's mit einer Nötigung? Immerhin wird dem Fahrer damit verwehrt, das Auto sofort zu benutzen; er muß es erst "entwickeln" und ggfs. reinigen. Fehlt die "Gewalt", oder? Aber der Übergang muß fließend sein; Anketten des Autos wäre z.B. mit Sicherheit Nötigung.

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von Khryztynna am 17.04.2012 13:30
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Klopapier um das Auto strafbar?
Interessante Idee, darauf bin ich gar nicht gekommen. Ein Auto "Zuparken" ist definitiv Nötigung, dazu gibt es auch Rechtsprechung. Allerdings würde ich vorliegend auch an der Voraussetzung "Gewalt" zweifeln.



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"justice"


von justice005 am 17.04.2012 13:40
Status: Tao (9464 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Klopapier um das Auto strafbar?
Kommt sicher auf den Adressaten an. Wenn das Auto einem Rollstuhlfahrer gehört oder sonst jemandem, der das Zeug nicht abbekommt, dürfte es eine Nötigung sein. Aber ein Mensch mit gesunden Gliedmaßen wird eine Auto-Fesselung mit Klopapier kaum als Hindernis empfinden können. Anketten wäre eine Nötigung, aber das war ja hier nicht die Frage.


von wastl am 17.04.2012 18:46
Status: Tao (8169 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 94 User(n) bewertet)


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