>Klopapier um das Auto strafbar?
quote:
b) Die Luft wird aus einem Reifen herausgelassen. Es liegt keine Substanzverletzung, aber eine Funktionsaufhebung vor.
Die Fensterscheibe erfüllt mindestens zwei Funktionen, die eine, dass kein Regenwasser in das Auto gelangen kann und die andere, dass der Fahrer auf diese Weise den Verkehr beobachten kann. Letztere ist jedoch u.U. vollständig aufgehoben, so dass man ebenfalls von einer "Funktionsaufhebung" sprechen könnte.
Aber prinzipiell ist der Aufwand, die Funktionsaufhebung erst mal zu beseitigen, im vorliegenden Fall geringer als bei einem Autoreifen, aus dem die Luft rausgelassen wurde.
Ich vermute daher, dass ein Strafverfahren auf jeden Fall eingestellt wird, eine wirkliche Antwort (von einem Gericht) wird man daher darauf nie erhalten.
Es gibt eben vielfach kein schwarz-weiß, vieles ist grau und muss dann u.U. einzelfallmäßig betrachtet werden.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
von MitEtwasErfahrung am 16.04.2012 17:22
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