Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Urheberrecht - Abmahnung » 

Klitschko - Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

Von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
13.1.2012 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 431 Aufrufe
Mehr zum Thema:

956, Filesharing, Abmahnung, Waldorf, Klitschko

Gefordert: Unterlassungserklärung und 956 EUR

Die Majestic Filmverleih GmbH aus Berlin mahnt aktuell über die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer die unerlaubte Weiterverbreitung des Filmes "Klitschko" ab. Verlangt werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956 EUR. Dabei handelt es sich um den derzeit üblichen von Waldorf Frommer in Abmahnungen verlangten Betrag.

In einer mir vorliegenden 5-seitigen Abmahnung wird dem Empfänger die unerlaubte Weiterverbreitung des genannten Films über die "Tauschbörse" bit torrent vorgeworfen. 

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Andreas Schwartmann
Köln
631 Bewertungen
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Durch das Bereitstellen zum Download der vorgenannten Musikdateien sei das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG der Auftraggeberin verletzt worden.

Der Abmahnung ist eine vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Der Abgemahnte soll sich damit verpflichten, es bei Meidung einer "angemessenen" Vertragsstrafe zu unterlassen, den Film "Klitschko" künftig ohne Zustimmung der Auftraggeberin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Höhe der Vertragsstrafe soll dabei von der Majestic Filmverleih GmbH nach billigem Ermessen festzusetzen sein.

Es wird behauptet, dass für die Abmahnung Anwaltskosten von 506 EUR zu erstatten wären, zudem sei ein Schadensersatz in Höhe von mindestens 450 EUR angemessen, so dass sich die Forderung von 956 EUR errechnet.

Betroffene sollten die geforderte Unterlassungserklärung auf keinen Fall in der vorbereiteten Form abgeben, da diese eine unbedingte Zahlungsverpflichtung enthält und zu weitgehend ist. Stattdessen ist zu empfehlen, umgehend den Rat eines spezialisierten Rechtsanwaltes einzuholen.

Auch wenn die Abmahnung mangendes technisches Verständnis erkennen lässt (bit torrent ist selbstverständlich keine Tauschbörse), dürfte die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ratsam ist. Die geforderten Kosten dürften zu reduzieren sein.

Auf jeden Fall sollten die in der Abmahnung gesetzten kurzen Fristen unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine nachteilige und kostenintensive gerichtliche Entscheidung im eiligen Rechtsschutz droht. 

Ich biete eine schnelle Rechtsberatung und Vertretung der Interessen Betroffener zum günstigen Pauschalpreis an und stehe telefonisch und per E-Mail für eine Kontaktaufnahme zur ersten Orientierung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit Abmahnungen.

Freecall: 0800 365 RECHT (0800 365 7324)

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206
24-Stunden-Notfall-FreeCall: 0800 365 7324

www.rechtsanwalt-schwartmann.de

Mietrecht - Familienrecht - Internetrecht - Verkehrsrecht
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?