Kleinunternehmerregelung - Was ist das?

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Umsatzsteuer ja oder nein

Mit der Bezeichnung   Kleinunternehmerregelung werden die Regelungen des § 19 UStG beschrieben.

Nach dieser Regelung unterlässt  der Unternehmer es, Umsatzsteuer auszuweisen, das heißt, er verkauft seine Produkte ohne Umsatzsteueraufschlag. Im Gegenzug verzichtet der Unternehmer aber darauf, aus den von ihm eingekauften Produkten und Dienstleistungen die Vorsteuer (also die gezahlte Umsatzsteuer) erstatten zu lassen.

Voraussetzung ist, dass der getätigte Umsatz des Vorjahres nicht höher als 17.500 € und der voraussichtliche Umsatz des aktuellen Jahres 50.000 € nicht übersteigen wird. Im Endeffekt bedeutet dies, dass der Unternehmer für die dauerhafte Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nie mehr als 17.500 € Umsatz pro Jahr machen darf.

Bei Existenzgründern gibt es natürlich keinen Vorjahresumsatz. Daher wird im Erfassungsbogen des Finanzamtes bei Neugründung eines Unternehmens nach dem geschätzten Jahresumsatz im Eröffnungsjahr und im Folgejahr gefragt.  Überschreitet der Umsatz die Grenze von 17.500 €, kann die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich ist ein Verzicht möglich. Dieser Verzicht bindet den Unternehmer für fünf Jahre, so dass er für diesen Zeitraum die Regelungen des normalen Umsatzsteuergesetzes  beachten muss.

Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann im Erfassungsbogen bei erstmaliger Betätigung erklärt werden oder jedes Jahr durch formlosen Brief an das Finanzamt neu, solange die Steuerfestsetzung noch nicht unanfechtbar geworden ist.

Auf den Ausgangsrechnungen des Unternehmers ist auf die Steuerbefreiung hinzuweisen.