Guten Tag,
schon bald nach meinem Einzug zeigte sich ein Riss am offensichtlich minderwertigen Hebel der Badarmatur. Nachdem dieser größer wurde, habe ich dies meinem Vermieter gemeldet. Dieser hat daraufhin die ganze Armatur gewechselt und stellt mir nun 120 Euro in Rechnung. Er beruft sich auf die Passage im Mietvertrag, die 120 Euro als Obergrenze für Kleinreparaturen ausweist. Nun habe ich gelesen, dass diese Grenze 2013 vom AG Bingen (WuM 2013, 349) als zu hoch und damit unwirksam erklärt wurde. Als rechtlicher Laie – was habe ich damit gegen meinen Vermieter ggf. in der Hand? Kann ich mich auf das Urteil berufen und die Zahlung verweigern?
Vielen Dank
Sarah
-- Editier von hi_berlin am 28.08.2017 00:13
-- Editier von hi_berlin am 28.08.2017 00:13
Kleinreparatur von 120 Euro zahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn der Riss bei Einzug vorhanden war, dann wurde er doch gewiss im Übernahmeprotokoll aufgenommen, da könnte man dann drauf hinweisen. Ansonsten sind 120 € zwar hoch, aber noch im Rahmen, wie lautet Ihre Kleinreparaturklausel denn wortwörtlich?
Zitatund stellt mir nun 120 Euro in Rechnung. :
Erstaunlich, das der Handwerker genau 120 EUR dafür verlangt hat ...
Steht das echt so auf der Rechnung vom Handwerker ?
-- Editiert von Harry van Sell am 28.08.2017 00:52
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ZitatEr beruft sich auf die Passage im Mietvertrag, die 120 Euro als Obergrenze für Kleinreparaturen ausweist. :
Bitte mal den exakten Wortlaut einstellen.
ZitatNun habe ich gelesen, dass diese Grenze 2013 vom AG Bingen (WuM 2013, 349) als zu hoch und damit unwirksam erklärt wurde. :
Dazu gibt es diverse Urteile.
Aber auch mich wundert das die Reparatur zufällig genau 120 € gekostet haben soll. Ich hab dafür letztens knapp 160 € bezahlt. Lass dir unbedingt die Originalrechnung vorlegen.
Beim Einzug war er leider noch nicht da oder wurde übersehen – er steht nicht im Protokoll.
Im Mietvertrag (Vorlage vom Grundeigentum Verlag) steht: "Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 120 Euro und der jährliche Aufwand 6% der Jahresnettomiete nicht übersteigen."
Gegen die vertragliche Höhe von 120 Euro habe ich also nichts in der Hand, ja?
Mich hat der Rechnungsbetrag auch sehr gewundert – die Originalrechnung habe ich. Vielleicht hat sich mein Vermieter die restlichen Kosten separat in Rechnung stellen lassen? Dies werde ich allerdings wohl nur schwer beweisen können?
Danke!
-- Editiert von hi_berlin am 28.08.2017 11:00
-- Editiert von hi_berlin am 28.08.2017 11:01
ZitatVermieter die restlichen Kosten separat in Rechnung stellen lassen? :
Die Vermutung liegt nahe.
ZitatDies werde ich allerdings wohl nur schwer beweisen können? :
Versuch mal die Originalrechnung bei der Firma einzusehen bzw. eine Kopie zu bekommen. Aber wenn die schon 2 Rechnungen für den VM gemacht hat, eher keine Chance.
Versuche die Originalrechnung auf Plausibilität zu überprüfen. Da müssen ja einzelne Rechnungspositionen draufstehen. Versuche herauszubekommen, ob die Preise für die verwendeten Materialien hinkommen. Auch bei den Arbeitskosten solltest du ja in etwa einschätzen können, ob die Mitarbeiter wirklich solange da waren wie angegeben. Vielleicht kann bei der Überprüfung auch die Handwerkerkammer helfen und eine Empfehlung abgeben, ob diese Rechnung so stimmig ist.Zitatdie Originalrechnung habe ich. :
Es wäre übrigens möglich, dass der Vermieter mit den Handwerkern einen Fixpreis vereinbart hat. So nach der Art "120 Euro, oder ich beauftrage euch nicht". Ob das dann legal ist, darüber könnte man streiten.
Steht da wirkich nicht mehr? Keine Einschränkung auf die Art der Instandhaltungen?Zitat"Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 120 Euro und der jährliche Aufwand 6% der Jahresnettomiete nicht übersteigen." :
ZitatSteht da wirkich nicht mehr? Keine Einschränkung auf die Art der Instandhaltungen? :
Doch, darauf folgt noch "Die kleineren Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an dem Mieter zugänglichen Installationsgeräten für Elektrizität, Wasser, Gas ..."
ZitatDa müssen ja einzelne Rechnungspositionen draufstehen. Versuche herauszubekommen, ob die Preise für die verwendeten Materialien hinkommen. :
Der Preis für die Armatur mit 73,60 Euro sollte passen – der Rest mit 9,75 Euro für Anfahrt und 17,49 Euro für Montage scheint mir zu niedrig. Mehr ist leider nicht angegeben, keine Zeiten, Stundenlohn o.ä.
-- Editiert von hi_berlin am 28.08.2017 11:36
Das ergibt doch keine 120 Euro?ZitatDer Preis für die Armatur mit 73,60 Euro sollte passen – der Rest mit 9,75 Euro für Anfahrt und 17,49 Euro :
ZitatDas ergibt doch keine 120 Euro? :
Darauf kommt dann noch die MwSt.
Zitat:Das ergibt doch keine 120 Euro?ZitatDer Preis für die Armatur mit 73,60 Euro sollte passen – der Rest mit 9,75 Euro für Anfahrt und 17,49 Euro :
Wenn man die Märchensteuer in Höhe von 19,16 € dazu rechnet paßt das exakt.
ZitatWenn der Riss bei Einzug vorhanden war, dann wurde er doch gewiss im Übernahmeprotokoll aufgenommen, da könnte man dann drauf hinweisen. Ansonsten sind 120 € zwar hoch, aber noch im Rahmen, wie lautet Ihre Kleinreparaturklausel denn wortwörtlich? :
Nein ist es nicht. WIeder Märchen?
Es werden maximal 100,- erlaubt.
http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparaturklausel-hoehe/
Es waren übrigens mal 50 DM ;
ZitatEs werden maximal 100,- erlaubt. http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparaturklausel-hoehe/ :
"Dabei werden zur Zeit von der herrschenden Rechtsprechung 75,00 € bis 100,00 € (mehr erkennen nur wenige Amtsgerichte an, bis 120 € allerhöchstens) pro Einzelreparatur bzw. eine Jahresbelastungsgrenze von 6 % bis 8 % der Jahresbruttokaltmiete als angemessen angesehen, wie es insbesondere der Bundesgerichtshof entschieden hat (vgl. Bundesgerichtshof, siehe oben; Amtsgericht Bremen, Urteil vom 24.05.2007, Aktenzeichen: 21 C 269/05 )."
Das hatte ich eben auch gelesen und mich gefragt, was ich damit in der Hand habe. Teils ist 120 Euro unzulässig, teils scheinbar gerade noch im Rahmen. Wegen letzterem wird mein Vermieter wohl auch (erstmal) darauf bestehen?
Zitat:ZitatEs werden maximal 100,- erlaubt. http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparaturklausel-hoehe/ :
"Dabei werden zur Zeit von der herrschenden Rechtsprechung 75,00 € bis 100,00 € (mehr erkennen nur wenige Amtsgerichte an, bis 120 € allerhöchstens) pro Einzelreparatur bzw. eine Jahresbelastungsgrenze von 6 % bis 8 % der Jahresbruttokaltmiete als angemessen angesehen, wie es insbesondere der Bundesgerichtshof entschieden hat (vgl. Bundesgerichtshof, siehe oben; Amtsgericht Bremen, Urteil vom 24.05.2007, Aktenzeichen: 21 C 269/05 )."
Das hatte ich eben auch gelesen und mich gefragt, was ich damit in der Hand habe. Teils ist 120 Euro unzulässig, teils scheinbar gerade noch im Rahmen. Wegen letzterem wird mein Vermieter wohl auch (erstmal) darauf bestehen?
Das Problem: Es hängt auch von der Stadt ab. Allerdings halte ich 120,- definitiv zu hoch. Egal Berlin oder München.
Unabhängig davon dürfte so eine Klausel gar nicht gerechtfertig sein. Nur im privaten Mietrecht gibt es die Möglichkeit das Geschäftsrisiko (Schäden aus üblichen Gebrauch) auf den Mieter aufzuwälzen. Noch schlimmer: Wenn das Teil 20 Jahre alt ist (Türgriff) und der Vermieter meint, trotz Zeitwert, dass der Mieter es zahlen muss...
Bitte beachten dass hier auch viele Vermieter schreiben, die die Rechtslage gerne verdrehen, damit die Threads unlesbar werden. Zumindest wirkt das für mich so - oder es ist einfach nur die Unkenntnis, was ich bei manchen Teilnehmern ehrlich gesagt nicht glaube.
-- Editiert von asd1971 am 28.08.2017 13:04
Es ist schwer, hier etwas zu raten. Die ursprünglichen Urteile zur Höchstgrenze stammen glaube ich aus Anfang der 90er und betrugen 100-150 DM. Wenn ich das in einen Inflationsrechner eingebe, komme ich 2017 auf einen Betrag von 80-120 Euro. Mag also sein, dass 120 Euro gerade noch so durchgeht. Vielleicht auch nicht, das ist nur sehr schwer zu beurteilen.
Gefühlt wäre ich als Mieter extrem sauer, weil zum einen das Teil schon bei Anmietung kaputt war und zum anderen ich es für nahezu ausgeschlossen halte, dass eine Reparatur berechtigt exakt diese 120 Euro kostet. Es muss nicht notwendig Betrug dahinterstecken. Kann auch sein, dass der Vermieter den Handwerker bis zu maximal dieser Höhe beauftragt hat. Wenn der Handwerker dadurch weniger fordert, ist das zwar mies aber vermutlich noch legal.
Und eines wäre für mich sonnenklar: Wenn der Vermieter so anfängt, würde ich dem Mieter auf jeden Fall raten, eine Mietrechtschutzversicherung abzuschließen. Am einfachsten geht das vermutlich durch Beitritt in einen Mieterverein. Denn in Zukunft wird vermutlich noch mit mehr solcher halblegalen Dinge zu rechnen sein. Bin mal gespannt, was dann so alles in der Nebenkostenabrechnung auftaucht.
Im aktuellen Fall muss der Mieter sich selber entscheiden, ob er zahlen will. Eindeutige Aussagen zur Erfolgswahrscheinlichkeit gibt es meiner Meinung nach nicht.
Unter Berücksichtigung der Preisentwicklung wird derzeit ein Höchstbetrag von 125 EUR vertretbar sein.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kleinreparaturen-12-betragsmaessige-begrenzung_idesk_PI17574_HI2730426.html
Haufe orientiert sich da bequemerweise am maximal möglichen Betrag und gibt auch nur seine Meinung ab. Die ist letztlich genauso wenig wert wie unsere Meinung hier.ZitatUnter Berücksichtigung der Preisentwicklung wird derzeit ein Höchstbetrag von 125 EUR vertretbar sein. :
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kleinreparaturen-12-betragsmaessige-begrenzung_idesk_PI17574_HI2730426.html
Zitatder Rest mit 9,75 Euro für Anfahrt und 17,49 Euro für Montage scheint mir zu niedrig :
Entfernung? Ums Eck oder 45km einfache Strecke?
Zeit vor Ort? Alleine 15min oder 45min und Azubi dabei?
ZitatUnabhängig davon dürfte so eine Klausel gar nicht gerechtfertig sein. Nur im privaten Mietrecht gibt es die Möglichkeit das Geschäftsrisiko (Schäden aus üblichen Gebrauch) auf den Mieter aufzuwälzen. Noch schlimmer: Wenn das Teil 20 Jahre alt ist (Türgriff) und der Vermieter meint, trotz Zeitwert, dass der Mieter es zahlen muss. :
Wenn es diese Kleinreparaturklausel nicht gäbe würden Mieter noch weitaus mehr Schäden verursachen. Was wäre die Konsequenz? Evtl.noch weniger Wohnraum. Ein M. kann eine entsprechende Versicherung abschliessen und damit die von ihm selbst verursachten Schäden absichern.
ZitatBitte beachten dass hier auch viele Vermieter schreiben, die die Rechtslage gerne verdrehen, damit die Threads unlesbar werden. Zumindest wirkt das für mich so - oder es ist einfach nur die Unkenntnis, was ich bei manchen Teilnehmern ehrlich gesagt nicht glaube. :
Mieter und Vermieter sind Geschäftspartner. Jeder hat -lt.MV- seine Rechte und Pflichten die einzuhalten sind. Was diese ständige Hätschelei der Mieter von staatswegen bringt sieht man bereits.
Ich bin VM und habe zum Glück rechtschaffene Mieter im Haus, überwiegend langjährige Wohnverhältnisse. Kenne aber auch zu Genüge die andere "Sorte", und wehe dem der sich damit befassen muss.
ich hätte gerne die Kontaktdaten der Firma, die scheint günstig zu sein.
Das einfachste wäre wohl, man nimmt ein Urteil, in dem die Grenze 100€ war, und schickt es dem VM zusammen mit der Zurückweisung der Rechnung und guckt was passiert.
Vor Gericht würde ich mit der Nummer aber nicht gehen, das ist so haarscharf an der Grenze, dass das Prozesskostenrisiko für 20 € viel zu hoch ist.
ZitatEntfernung? Ums Eck oder 45km einfache Strecke? :
Zeit vor Ort? Alleine 15min oder 45min und Azubi dabei?
Anfahrt vom Ort des Handwerkers eher 45km einfache Strecke. Vor Ort waren zwei älterere Handwerker in etwa 20 Min.
ZitatAnfahrt vom Ort des Handwerkers eher 45km einfache Strecke. Vor Ort waren zwei älterere Handwerker in etwa 20 Min. :
Bei 2 Personen und 20 Minuten komme ich auf einen Stundenlohn von etwa 26 Euro. Das ist schon sehr günstig. Knapp 10 Euro für 90km Anfahrt von 2 Handwerkern wäre gigantisch günstig. Aber vielleicht hatten die ja noch mehr in der Gegend zu tun ...
Es hindert aber niemanden den Handwerker daran, günstiger als üblich abzurechnen. Vielleicht gab es auch einen Fixpreis von 120 Euro und der Handwerker hat dem zugestimmt. Auf der Schiene lässt sich eigentlich nur sagen, dass schon ein bischen was dafür spricht, dass die Rechnung manipuliert ist. Das wird aber meiner Meinung nach vor Gericht nicht wirklich reichen. Damit bleibt die Frage, ob man die ganze Klausel wegen der Höchstgrenze gekippt bekommt. Das ist zwar realistischer, aber eine Quote mag ich nicht dafür angeben.
Zitat:Haufe orientiert sich da bequemerweise am maximal möglichen Betrag und gibt auch nur seine Meinung ab. Die ist letztlich genauso wenig wert wie unsere Meinung hier.ZitatUnter Berücksichtigung der Preisentwicklung wird derzeit ein Höchstbetrag von 125 EUR vertretbar sein. :
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kleinreparaturen-12-betragsmaessige-begrenzung_idesk_PI17574_HI2730426.html
Danke. Was an 125,- noch als Kleinreparatur gelten soll, erschliesst mir nicht. Der Grundgedanke war ein deutlich anderes, was anscheinend viele Vermieter gerne anders biegen....
Zitat:ZitatUnabhängig davon dürfte so eine Klausel gar nicht gerechtfertig sein. Nur im privaten Mietrecht gibt es die Möglichkeit das Geschäftsrisiko (Schäden aus üblichen Gebrauch) auf den Mieter aufzuwälzen. Noch schlimmer: Wenn das Teil 20 Jahre alt ist (Türgriff) und der Vermieter meint, trotz Zeitwert, dass der Mieter es zahlen muss. :
Wenn es diese Kleinreparaturklausel nicht gäbe würden Mieter noch weitaus mehr Schäden verursachen. Was wäre die Konsequenz? Evtl.noch weniger Wohnraum. Ein M. kann eine entsprechende Versicherung abschliessen und damit die von ihm selbst verursachten Schäden absichern.
ZitatBitte beachten dass hier auch viele Vermieter schreiben, die die Rechtslage gerne verdrehen, damit die Threads unlesbar werden. Zumindest wirkt das für mich so - oder es ist einfach nur die Unkenntnis, was ich bei manchen Teilnehmern ehrlich gesagt nicht glaube. :
Mieter und Vermieter sind Geschäftspartner. Jeder hat -lt.MV- seine Rechte und Pflichten die einzuhalten sind. Was diese ständige Hätschelei der Mieter von staatswegen bringt sieht man bereits.
Ich bin VM und habe zum Glück rechtschaffene Mieter im Haus, überwiegend langjährige Wohnverhältnisse. Kenne aber auch zu Genüge die andere "Sorte", und wehe dem der sich damit befassen muss.
Das ist doch jetzt totaler Schwachsinn.
1.: Wenn der Mieter einen Schaden schuldhaft verursacht, dann haftet er dafür. Bei der Kleinreparaturklausel geht es darum jeglichen Kleinschaden an den Mieter abzuwälzen. Auch GEBRAUCHSCHÄDEN!!!
2.: Es gibt keine Versicherung für Kleinreparaturen.
3.: Hätschelei? Dann sollten Vermieter sich nicht verhalten, als wären Sie Großgrundbesitzer mit jeglichen Rechten - während der Mieter immer blöd schauen soll. Finde die einseitige Betrachtung von dir natürlich sehr lobenswert. Im Gegensatz zu dir vertrete ich die Meinung, dass es genauso viele Idioten mitten der Vermieter als auch unter Mieter gibt. Nur, dass das Kräfteverhältnis fair gestaltet werden muss, da der Vermieter immer am längeren Hebel sitzt. Siehe ungerechtfertigte Kündigungen seitens Vermieter, falsche Nebenkostenabrechnungen (was bereits Betrug meiner Meinung nach darstellt), oder eben Kleinreparaturen, die entweder keine sind, oder entsprechend gestaltet werden.
Zitat:Teils ist 120 Euro unzulässig, teils scheinbar gerade noch im Rahmen.
Das kann dann vom Richter abhängen, an den man gerät. Dabei sollte man bedenken, dass die zitierten Beiträge aus 2013 stammen und der ursprüngliche Betrag von 75€ entsprechend der Preissteigerung über die Jahre immer weiter angehoben wurde.
Die 75€ stammen aus einem Urteil des OLG Hamburg aus dem Jahre 1991. Die Preissteigerung zwischen 1991 und 2017 betrug etwa 54%, so dass wir aktuell bei einem Wert von 115€ wären. Wenn man allerdings das Jahr zugrunde legt, in dem der Rechtsstreit bzgl. des OLG Hamburg begonnen hat, dann liegen wir über 120€.
Das Ganze kann daher davon abhängen, an welchen Richter man wegen so etwas gerät. Die Erfolgsaussichten würde ich höchstens auf 50/50 einstufen.
Zitat1.: Wenn der Mieter einen Schaden schuldhaft verursacht, dann haftet er dafür. Bei der Kleinreparaturklausel geht es darum jeglichen Kleinschaden an den Mieter abzuwälzen. Auch GEBRAUCHSCHÄDEN!!![/quote :
Ob ein M. den Schaden überhaupt verursacht hat muss der VM ihm beweisen, was nicht allzuoft gelingt.
Z.B. ein M. steigt auf das WC und tritt die WC-Brille durch. Gibt es eine Kleinrep.Klausel zahlt der M die Brille auch. Mit diesem Wissen wäre er womöglich nicht auf das WC gestiegen. Ohne KRK hätte es geheissen: Gebrauchsschäden!
]Zitat2.: Es gibt keine Versicherung für Kleinreparaturen :
Ist mir nicht bekannt.
Zitat3.: Hätschelei? Dann sollten Vermieter sich nicht verhalten, als wären Sie Großgrundbesitzer mit jeglichen Rechten - während der Mieter immer blöd schauen soll. Finde die einseitige Betrachtung von dir natürlich sehr lobenswert :
Es gibt eben auf beiden Seiten solche und solche.... Ich zähle mich übrigens zu letzteren.
Zitat. Im Gegensatz zu dir vertrete ich die Meinung, dass es genauso viele Idioten mitten der Vermieter als auch unter Mieter gibt. Nur, dass das Kräfteverhältnis fair gestaltet werden muss, da der Vermieter immer am längeren Hebel sitzt. Siehe ungerechtfertigte Kündigungen seitens Vermieter, falsche Nebenkostenabrechnungen (was bereits Betrug meiner Meinung nach darstellt), oder eben Kleinreparaturen, die entweder keine sind, oder entsprechend gestaltet werden. :
Genau diese Meinung vertrete ich auch, s.zuvor.
Kräfteverhältnis: Du meinst der M. muss die gleichen Rechte wie ein VM haben, nur seine Pflichten gehören ratikal reduziert, z.B. soll es nicht angehen dem M. zu kündigen wenn er nur 2 Monate die Miete nicht begleicht. Wenn der kein Geld hat für Miete braucht er auch nicht zahlen, wovon auch.
Im Gegensatz zu Dir bin ich der Meinung, dass Verträge einzuhalten sind und Gesetze zu beachten., auf beiden Seiten. Mieter und Vermieter brauchen sich gegenseitig. Nur meine Meinung.
@ Banane123, asd1971 : Allgemeine Diskussionen zur Sinnhaftigkeit der aktuellen Rechtslage sind zwar interessant, machen den Thread aber nicht wirklich lesbarer. Hier fragt jemand nach konkreten Ratschlägen und Meinungen. Da wäre es schön, wenn sich der Thread auch darum drehen würde.
@hi_Berlin: Du siehst, es gibt einige Wortmeldungen zur Gültigkeit der Klausel. Fazit ist glaube ich bei den bisherigen Schreibern: Der Betrag liegt am Rande des gültigen. Einige sehen ihn drüber, andere sehen ihn gerade noch gültig.
Was könnte passieren, wenn du nicht zahlst und dies dem Vermieter explizit mitteilst?
1) Der Vermieter nimmt das Geld aus der Kaution. Darf er nicht, weil strittige Forderung. Wenn er dir nichts davon sagt, dann ist die Forderung bei einem Auszug ab 2021 verjährt und der Vermieter kann seine Forderung nicht mehr geltend machen. Wenn er dir etwas dazu sagt, müsstest du klagen und würdest zumindest diese Klage gewinnen. Denn der Vermieter darf sich bei strittigen Forderungen nicht an der Kaution bedienen.
2) Der Vermieter verrechnet das Geld mit irgendwelchen Mietzahlungen oder einem eventuellen Nebenkostenguthaben in den kommenden Jahren. Das darf er meiner Meinung nach auch nicht. Folgen wie unter 1.
3) Der Vermieter beantragt einen Mahnbescheid oder reicht Klage ein. Dann entscheidet ein Richter, ob die Forderung berechtigt ist. Der Verlierer des Rechtstreites zahlt in der Regel die Zeche.
4) Der Vermieter verzichtet auf die Forderung.
5) Es kommt nochmal ein böses Schreiben mit Fristsetzung und kleineren Mahngebühren.
Der Vermieter scheint hier sehr schlau sein zu wollen (deshalb genau 120 Euro). Bei einem solchen Vermieter würde ich eher nicht mit 4 rechnen. Wenn der Vermieter eine Rechtschutzversicherung hat, wäre am ehesten mit 3 und oder 5 (durch einen Anwalt) zu rechnen, da das für den Vermieter wenig Risiko hat.
Keiner hier im Forum kann dem Mieter die Entscheidung abnehmen. Ich würde wie oben schon geschrieben auf jeden Fall eine eigene Rechtschutzversicherung empfehlen. Wenn bei diesem Vermieter nochmal so etwas kommt, dann kann auch der Mieter einer Klage deutlich entspannter entgegensehen.
Ausgangsfrage war: Sind 120 € statthaft, JA SIND SIE. Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2017, der VM kann auch nicht jedes und alles an Kleinreparatur auf den Mieter umlegen, nur dief Teile der Mietsache (z. B. Wohnung), die dem „häufigen" Zugriff des Mieters unterliegen (wie z. B. Türgriffe, Wasserhähne, Rollladengurte, Lichtschalter u. Ä.), ist zB eine Stromleitung defekt und kostet es nur 90 €, Pech für den Vermieter, das gleiche gilt auch für Heizkörperventile (da gibt es ein neueres Urteil zu)
Lassen SIe sich die Rechnung zeigen, ich finde sie etwas niedrig, da allein die Armatur schon ca. 80 - 100 € kostet (bei minderer bis mittlerer Güte), und wenn da noch zwei Fachkräfte eingeflogen sind, zzgl. Fahrtkosten ... ich würde da auch eher 160 -180 € vermuten.
ZitatLassen SIe sich die Rechnung zeigen, ich finde sie etwas niedrig, da allein die Armatur schon ca. 80 - 100 € kostet (bei minderer bis mittlerer Güte), und wenn da noch zwei Fachkräfte eingeflogen sind, zzgl. Fahrtkosten ... ich würde da auch eher 160 -180 € vermuten. :
Die Rechnung liegt mir vor, mir scheint es auch als würden Vermieter und Handwerker unter einer Decke stecken. Allerdings leider keine Idee, wie ich dies effektiv nachweisen sollte ...
Immer wieder lustig. Da diskutieren mehrere Teilnehmer genau diese Frage. Dazu kommen durchaus ernst zu nehmende Argumente (#12, #13, #15, #16, #25). Alle deuten darauf hin, dass diese Höhe mehr oder weniger genau auf der Grenze liegt und daher keine eindeutige Aussage möglich ist. Allein AltesHaus braucht wie immer keine Urteile und keine Argumente. 120 Euro sind statthaft, AltesHaus hat gesprochen.ZitatAusgangsfrage war: Sind 120 € statthaft, JA SIND SIE. :
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