Guten Tag,
mit dem Vorhaben ein Gewerbe zu gründen hadere ich schon seit Jahren,
aber da ich nun meinen ersten richtigen Job angetreten habe,
habe ich auch endlich günstige Ausgangsvoraussetzungen ein Kleingewerbe zu gründen IMHO.
Dabei würde ich allerdings nur hin und wieder, sprich alle paar Monate für einige hundert bis 1k Euro Dienstleitungsaufträge annehmen - neben meiner Hauptbeschäftigung. Unter 17.500€ Jahresumsatz mit dem Gewerbe bleibe ich voraussichtlich sicher.
Allerdings hätte ich fast zu 100% nur Firmen als Kunden bei meiner Tätigkeit. Daher stellt sich mir die Frage, ob ich auf die Umsatzsteuer verzichten soll - sprich sie nicht in den Rechnungen auszuweisen - oder freiwillig eben diese Steuer ausweisen soll?
Was würde sich ändern wenn ich freiwillig auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichte?
Soweit ich weiß müsste ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abschicken? Was beinhaltet die? Die voraussichtlich umgesetzten Umsatzsteuer des nächsten Monats?
Außerdem würde ich mich 5 Jahre an den Verzicht binden.
Kommt noch was dazu?
Sollte ich auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, hat das Nachteile für meine Firmenkunden und mich? Außer das die Firmen ihre Umsatzsteuerzahllast nicht senken können, gibt's sonst noch Nachteile (weshalb sie sich ggf. dann nicht für mich entscheiden würden)?
Würde es überhaupt Sinn machen, auf die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten, wenn ich in knapp einem Jahr ein halbes Jahr im Ausland verbringen werde (und das Gewerbe dadurch so oder so "ruhen" würde)?
Würde mich sehr über Antworten freuen.
-- Editiert Devido am 22.10.2013 22:35
Kleingewerberegelung - Verzicht oder Aufwand?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sollte ich auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, hat das Nachteile für meine Firmenkunden
Nein, aber für Dich - wegen des erheblichen Mehraufwandes
Außer das die Firmen ihre Umsatzsteuerzahllast nicht senken können, gibt's sonst noch Nachteile (weshalb sie sich ggf. dann nicht für mich entscheiden würden)?
Nein - und ersteres ist auch kein Nachteil für die Firmen, weil sie die Umsatzsteuer, durch die sie ihre Umsatzsteuerzahllast gegenüber dem Finanzamt senken könnten, ja auch schon gar nicht erst an Dich bezahlen müssten, wenn Du die Kleinunternehmer-Regelung beanspruchst (also keine Umsatzsteuer auf Deine Rechnung aufschlägst).
Puh - was für ein Satz!
Wenn Du den nicht verstehst, dann solltest Du Dir sowieso einen Steuerberater gönnen ;-)
Kurzum:
Für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden ist es völlig egal, ob Du Deine Leistungen mit oder ohne Mehrwertsteueraufschlag berechnest > soweit es nur um Dienstleistungsrechnungen geht.
Für nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Kunden (Endkunden=Privatpersonen) bedeutet eine Auftragsvergabe an Kleinunternehmen einen Preisvorteil von 19 %.
Für Dich selbst bedeutet die Kleinunternehmer-Regelung einen großen Vorteil = erheblich weniger Arbeits-/Kostenaufwand - nur dann verbunden mit einem Nachteil, wenn Du Material einkaufst und weiterverkaufst und/oder sonstige umsatzsteuerbelegte Betriebsausgaben hast, weil Du dann halt nicht die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommst.
Soweit ich weiß müsste ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abschicken? Was beinhaltet die? Die voraussichtlich umgesetzten Umsatzsteuer des nächsten Monats?
Herrjemineeee
> entfallende Umsatzsteuer auf tatsächliche Einnahmen für Lieferungen/Leistungen des vergangenen Voranmeldungszeitraums
> zwingend Elektronisch per Elster/Buchhaltungsprogramm mit Sicherheitszertifikat (Hardware/Software nötig)
> hier mehr:
http://www.umsatzsteuer-voranmeldung.de/
Sei mir nicht böse, aber nimm einfach die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch, wenn das nur irgend geht - ansonsten musst Du Dich halt fragen, ob Du aus Deinen Umsätzen/Einnahmen überhaupt den dann m.E. zwingend für Dich erforderlich werdenden Steuerberater bezahlen kannst ...
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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"
quote:
Soweit ich weiß müsste ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abschicken? Was beinhaltet die? Die voraussichtlich umgesetzten Umsatzsteuer des nächsten Monats?
Wenn Sie das Gewerbe neu gründen, müssen Sie anfangs monatlich die Voranmeldungen abgeben. In der Tat wären dort die Umsätze des Vormonats anzugeben. Abgabefrist ist i.d.R. der 10. des nachfolgenden Monats.
Aber ich schließe mich Lolle an: Machen Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch!
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""
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