Hallo,
ich bin seit 2 Monaten arbeitssuchend und mache für die Familie Nageldesign. Ich verlange dafür im Moment kein Geld, aber es fragen jetzt immer mehr Leute an ob Sie zu mir kommen können. Um mich ab zu sichern würde ich ein Kleingewerbe anmelden. Da meine Einnahmen im Monat sicher nicht über 400 € wären, muss ich da trotzdem ein Kleingewerbe anmelden? Oder kann ich mich als Freiberufler abmelden, da es ja einer künstlerischen Tätigkeit ähnelt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
-- Editiert am 04.01.2010 10:52
Kleingewerbe?Freiberufler?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nägel anmalen (und sieht nachher noch so schön aus) ist kein Beruf der unter die Freiberuflerregelung nach § 18 EStG und § 1 PartGG fällt, er wird dem gewerblichen Nageldesign zugeschlagen.
Also wird ein Gewerbe angemeldet werden müssen.
Das muss natürlich auch dem Arbeitsamt mitgeteilt werden, sprich mit deiner Sachbearbeiterin darüber bevor etwas in diese Richtung unternommen wird.
Eventuell besteht hierbei auch die Möglichkeit einer Förderung.
Der Gewinn wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet, 165 EUR im Monat sind anrechnungsfrei.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Danke, werde wohl erstmal einen Lehrgang für Exxistenzgründung machen, bevor ich mich dazu entschließe.
lg
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Mein Tipp:
Da sie arbeitssuchend sind, empfehle ich ihnen folgendes:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html
Sie müssten dann zwar eine "Hauptberufliche Tätigkeit" anstreben, aber ansonsten kann man dies nur empfehlen...
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--- editiert vom Admin
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