"Kleingewerbe" eröffnen ohne Verpflichtung aufgrund von nicht steuerbaren Einkommen

19. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
McCree
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)
"Kleingewerbe" eröffnen ohne Verpflichtung aufgrund von nicht steuerbaren Einkommen

Hallo und vorab vielen Dank für eure Zeit,

ich habe ein etwas spezielle Fragestellung und hoffe, dass jemand mir bei der Problematik helfen kann.

Und zwar geht es darum, dass ich ein konstantes monatliches Einkommen von etwa 2XXX€ (netto, Tendenz steigend) durch eine Art selbstständige Tätigkeit erwirtschafte, neben meinem Studium. Um das Kind beim Namen zu nennen und gleich die etwas spezielle Situation aufzuklären, ich verdiene dieses Geld durch das Handeln und Ausschöpfen von Wettquoten an neuen Märkten. Das heißt diese Einnahmen sind grob gesehen Wettgewinne und somit vorerst nicht steuerbar. Ich möchte diesem Kind gerne einen Namen geben um auch nach außen den Status der Selbstständigkeit nennen zu dürfen, ich erhoffe mir dadurch erhöhte Kreditwürdigkeit im Allgemeinen, positive Auswirkungen auf meine Karrierechancen und eine erhöhte Anforderung an mich selbst.

Jetzt ist mir klar, dass alleine diese Art der Einnahmenerwirtschaftung nicht für ein Gewerbe in Frage kommt, deswegen spiele ich mit dem Gedanken Informationsprodukte mit Tendenz in Richtung Investment und Alternative Investments hinzuzufügen, und diese Vermarktung von Informationsprodukten als Hauptgrund für die Gewerbeanmeldung nenne.

Der Gedanke ist, die Geschichte die das eigentlich Geld bringt gar nicht im Übermaß einfließen zu lassen, da es offiziell vorerst nicht versteuert werden muss und ich natürlich nicht in den Genuß der Besteuerung kommen möchte.

Kostenfaktor dürfte sich nur auf die Gewerbeanmeldung belaufen, zuständige Berufsgenossenschaft hat keine Pflichtversicherung, Einnahmen für das Finanzamt würden unter dem Freibetrag angesiedelt werden, Krankenversicherung Studententarif könnte ebenfalls beibehalten werden.

Jetzt ist meine Frage an erfahrene User unter euch, funktioniert das? Habe ich etwas übersehen, gerade im Bereich der Kosten oder Risikofaktoren?

Vielen Dank für euren Input.

Lieben Gruß

-- Editier von krzma am 19.05.2016 08:32

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1490x hilfreich)

Es gibt kein Kleingewerbe. Entweder hat man einen Gewerbeschein oder man hat keinen. Was Sie meinen, ist die Veranlagung und Verrechnung der Umsatzsteuer, auf die die man bei Einnahmen bis 17.500 EUR im Jahr verzichten kann.

Das bedeutet: Auf den Rechnungen die man schreibt ist keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, sondern der Hinweis dass nach Kleinunternehmerregelung abgerechnet wird. Mehr dazu unter http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Vorbereitung/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html.

In deinem Falle empfehle ich die Beratung durch die zuständie IHK.

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