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Kleingewerbe

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Kleingewerbe

Ich betreibe seit 12 Jahren nebenberuflich ein Kleingewerbe als Einzelunternehmen mit USt., das bis auf einzelne Jahre auch immer einen kleinen Gewinn abgeworfen hat. Nun hat mein neues Wohnsitzfinanzamt den Bescheid vorläufig, wegen fraglicher Gweinnerzielungsabsicht, erteilt.
Ist so was zulässig oder eher Willkür? Vor allem ist es nicht nachvollziehbar, denn soweit mir bekannt, reichen selbst kleine Gewinne und das FA kann nicht die Gewinnhöhe als Maßstab nehmen.


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"Andreas"


von Andreas360 am 04.07.2011 10:38
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>Kleingewerbe
quote:
das bis auf einzelne Jahre auch immer einen kleinen Gewinn abgeworfen hat

Und IN den einzelnen Jahren größere Verluste ?



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""


von dem User forever known as Mortinghale am 04.07.2011 11:03
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
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>Kleingewerbe
Nein, kleine Verluste.

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"Andreas"


von Andreas360 am 05.07.2011 10:49
Status: Stift (48 Beiträge)
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