Ich betreibe seit 12 Jahren nebenberuflich ein Kleingewerbe als Einzelunternehmen mit USt., das bis auf einzelne Jahre auch immer einen kleinen Gewinn abgeworfen hat. Nun hat mein neues Wohnsitzfinanzamt den Bescheid vorläufig, wegen fraglicher Gweinnerzielungsabsicht, erteilt. Ist so was zulässig oder eher Willkür? Vor allem ist es nicht nachvollziehbar, denn soweit mir bekannt, reichen selbst kleine Gewinne und das FA kann nicht die Gewinnhöhe als Maßstab nehmen.