Kleingarten von Privat pachten

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Findikus
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)
Kleingarten von Privat pachten

Hallo,
ich möchte einen Kleingarten (Norm-Kleingarten gem. Bundeskleingartengesetz) von Privat pachten und soll vom Verpächter eine Kaufoption erhalten um später das Grundstück zeitnah zu erwerben.

Anders als bei Wohn-Immobilien werden ja bei Kleingärten üblicherweise Grundstück und Bebauung (Haus und Pflanzen) getrennt. Ich pachte also nur das Grundstück zu einem geringen Pachtzins von ein paar Cent/qm, so, wie es es mir auch die Kleingartenvereine anbieten. Gleichzeitig kaufe ich das Haus und die Pflanzen zum marktüblichen Preis.

Später mache ich von meiner Kaufoption Gebrauch und kaufe das Grundstück dazu. Die bereits gezahlte Pacht wird angerechnet.

Gibt es da irgendwelche rechtlichen Fallstricke? Wie kann ich mich absichern?

LG,
Findikus

-- Editier von Findikus am 07.07.2017 16:34

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Findikus):
und soll vom Verpächter eine Kaufoption erhalten um später das Grundstück zeitnah zu erwerben.
Warum dann nicht gleich kaufen und allen denkbaren Unwägbarkeiten aus dem Weg gehen.

Was ist, wenn der Vrpächter später nicht mehr verkaufen will?

Was geschieht, wenn der Pachtvertrag vorzeitig ohne Kauf beendet wird?

Zitat (von Findikus):
Gleichzeitig kaufe ich das Haus und die Pflanzen zum marktüblichen Preis.
ohne daran Eigentum zu erwerben .(?) s. § 94 BGB

Google doch einfach nach "Garten pachten". Gibt doch genug Infos dazu im Netz.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 07.07.2017 17:05

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