Hallo, ich möchte gerne den kleinen Waffenschein beantragen, mich aber vorher informieren, wie meine Chancen darauf stehen.
Leider bin ich kein unbeschriebenes Blatt, habe früher einiges an Mist gebaut, bin aber seit 2009 nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Laut Auskunft hier im Forum sollte seid 08/2012 mein Führungszeugnis (wegen Verjährung) wieder leer sein.
Hier der Link zu dem Thema: Link
Ich habe jetzt einen Zeitungsartikel der örtlichen Zeitung gelesen, in dem beschrieben wird, wo / wie die Personenprüfung zum Antrag auf den kleinen Waffenschein statt findet: (Link)
Zitat:Der Kreis fragt beim Bundeszentralregister an, beim Register der Staatsanwaltschaft, bei der Heimatgemeinde des Antragstellers und beim Landeskriminalamt (LKA).
1. Bundeszentralregister: Dort wird das "Führungszeugnis" geführt, das bei mir mittlerweile wieder leer sein sollte, oder?
2. Register der Staatsanwaltschaft: Um was für ein Register handelt es sich hierbei? Wie lange werden Verfahren und Strafen dort gespeichert und hat man ein Einsichtsrecht bzw. sogar einen Löschanspruch nach einer gewissen Zeit?
3. Heimatgemeinde: Was genau wird bei der Heimatgemeinde denn abegfragt? Die Gemeinde hat doch zu Verurteilungen oder sowas gar keine Infos, oder?
4. Landeskriminalamt: Wenn ich das richtig verstanden habe, wird hier von der Polizei gespeichert, wenn es Ermittlungen etc gab. Ein Ersuchen für Einblick in meine dort gespeicherten Daten habe ich heute abgeschickt.
Über Antworten auf meine Fragen wäre ich euch dankbar.
LG User1235
-- Editier von User_1235 am 11.02.2016 11:06