Kleinegewerbe

10. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb463604-71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinegewerbe

Hallo!Ich bin neue hier und ich mochte wissen was brauche ich fur eine Kleingewerbe in Gebaudereinigung zum grunden,also Unterlagen u.s.w. Also ich mochte beispiel Treppenhausreinigung,Buro oder Praxis sauber zu machen.Und wie lauft mit die Auftrage?Wo soll ich die Auftrage suchen.Danke Für Ihre Verstandnis!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

In welchem Land will man denn Gründen? In Deutschland z.B. gibt es kein Kleingewerbe, hier kann man nur Gewerbe gründen.


Sofern man in Deutschland gründen will, sollte man die Gründungsberatung der IHK nutzen und auch einen dieser Existenzgründerkurse besuchen.



Zitat (von fb463604-71):
Und wie lauft mit die Auftrage?Wo soll ich die Auftrage suchen.

Hier https://www.google.de oder hier http://www.telefonbuch.de/ die potentiellen Kunden suchen und dann hinfahren und versuchen einen Auftrag zu bekommen. Oder das ganze über eines der Dienstleisterportale laufen lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb463604-71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also hier in Hessen ich möchte was gründen z.b. Meine Frau und ich sind wir momentan Arbeitslos und wir möchten etwas in Reinigung gründen,weil fur dass haben wir Erfahrung,und möchten wir was in TreppenhausReinigung, Büro oder Praxis,wie ich früher geschrieben habe....Also geht nicht in DE?LG!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb463604-71):
Also geht nicht in DE

Doch, das geht.

Nur mit so gar keine Ahung wird man da nicht weit kommen.


Zumal wenn man ALG 1 oder ALG2 bekommt auch einiges zu beachten wäre. Sonst sind die Zahlungen von einem Tag auf den Anderen weg.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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