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Kleine Geschenke senken die Steuern

Kleine Geschenke senken die Steuern

AFP VOM 9.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1077 Aufrufe
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BFH: Tank- und Geschenkgutscheine sind begünstigte Sachbezüge

Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können steuerbegünstigte Sachbezüge sein. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber Geld oder Sachleistung zusagt, heißt es in drei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Als Sachleistung bleiben sie im Wert von bis zu 44 Euro monatlich steuerfrei. (Az: VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10)

Laut Einkommensteuergesetz werden "Sachbezüge" bis monatlich 44 Euro nicht als zu versteuerndes Einkommen angerechnet. In den Streitfällen hatten die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Recht eingeräumt, bis zu 44 Euro im Monat auf Firmenkosten zu tanken oder hatten jeweils zum Geburtstag Geschenkgutscheine ausgegeben. Die jeweiligen Arbeitgeber behielten davon vom Arbeitslohn keine Lohnsteuer ein. Die Finanzämter dagegen sahen die Gutscheine als steuerpflichtigen Barlohn an.

Mit seinen Grundsatzurteilen stoppte nun der BFH diese verbreitete Praxis der Finanzverwaltung. Danach kommt es entscheidend darauf an, was der Arbeitgeber versprochen hat: Sagt er Geld zu, mit dem der Arbeitnehmer tanken darf, werden Steuern fällig. Sagt er dagegen das Benzin selbst zu, bleibt dies als "Sachbezüge" steuerfrei. Das gelte unabhängig davon, ob der Arbeitgeber das Benzin selbst zur Verfügung stellt, oder ob er es dem Arbeitnehmer ermöglicht, das Benzin auf Firmenkosten zu tanken, urteilten die Münchner Richter.

09.02.2011 - 10:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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