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Kleine Fehler - Mängel oder nicht?

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Kleine Fehler - Mängel oder nicht?

Hallo allerseits!

Beim folgenden Fall geht es darum, festzustellen wie umfangreich ein Fehler sein muss, um als Mangel anerkannt zu werden.

Man kauft man z.B. ein teures Handy, MP3-Player oder ähnliches Gerät und stellt dann z.B. fest:

- Das Display ist schief verbaut. Zwar sitzt es im Rahmen, bündig mit der Fassung auf der einen Seite, aber tiefer als die Fassung auf der anderen. Diese Ungenauigkeit ist nicht Teil des Designs und fällt bei jedem Gerät etwas anders aus. Bei einigen ist das Display sogar gerade verklebt.

Ein Umtausch gegen ein anderes Gerät, ist also ein Glücksspiel. Vielleicht bekommt man eins mit geradem Display, wahrscheinlich aber nicht.

Sonst funktioniert das Gerät einwandfrei, nur die Verarbeitung ist sehr wechselhaft.

Wenn das Gerät nun zur Nachbesserung eingeschickt wird und einwandfrei zurück kommt, prima. Was aber wenn nicht und das Display noch immer schief sitzt?

Wie umfangreich muss ein Fehler sein, um anerkannt zu werden?

MfG monokoi





von monokoi am 07.06.2011 16:36
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Kleine Fehler - Mängel oder nicht?
quote:
Wie umfangreich muss ein Fehler sein, um anerkannt zu werden?


§434 I BGB sagt es doch ganz klar:

"Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, [...] wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst [...] wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Letztlich ist das eine Einzelfallfrage, "wie schief" so ein Display sein darf. 1cm sicher nicht, 0.0001mm schon. Der Einzelfall liegt wie immer dazwischen. Und es gibt nun mal prinzipbedingt kein Gesetz, das sagt "der Schiefegrad eines Handydisplays darf maximal 0.02° betragen".

Daher muß man immer schauen, was ein verständiger Verbraucher "erwarten" würde. Sicherlich keine Präzision auf Schweizer Uhrenniveau, aber auch keine offensichtliche Stümperei.

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von Snoop Pooper Scoop am 07.06.2011 17:29
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Kleine Fehler - Mängel oder nicht?
Vielen Dank für Deine Antwort.

Das Prinzip ist nun soweit klar - nur bin ich soweit wie zuvor. Gewisse Fertigungstoleranzen sind verständlich und auch unvermeidbar.

Der Mangel ist jedoch sichtbar und fühlbar. Besonders im Verhältnis zum Kaufpreis >€400,00 darf man doch eine gewisse Sorgfalt erwarten?

Sollte sich der Händler/Hersteller also querstellen, bliebt nur noch Gutachter und Gericht?
Dann steht wiederum der Aufwand in keinem Verhältnis zum Wert.

Schlussfolgerung: Entweder die Reparatur führt zum gewünschten Ergebnis, oder der Kunde muss sich damit abfinden.

Wobei:
Zitat:
...und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann..

Andere Hersteller vergleichbarer Produkte und Preislage fertigen "fehlerfrei", wenn man nicht mit der Schublehre nachmisst.

Sehe ich das so richtig?


-- Editiert am 07.06.2011 17:51


von monokoi am 07.06.2011 17:46
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Kleine Fehler - Mängel oder nicht?
quote:
Ein Umtausch gegen ein anderes Gerät, ist also ein Glücksspiel.

Nicht, wenn man es im Laden auspackt ...



quote:
Sollte sich der Händler/Hersteller also querstellen, bliebt nur noch Gutachter und Gericht?

Wohl eher das Gericht, denn der Gutachter kann auch nur sagen, das das Display schief ist und einen Einschätzung abgeben ob es im Toleranzbereich liegt.
Das kannst du auch hier haben ...

Hast du mal ein Foto?
www.imageshack.us ist ein
Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung hierhin verlinken kann.
Namen des Gerätes/Herstellers unkenntlich machen ...





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von Harry van Sell am 07.06.2011 23:52
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>Kleine Fehler - Mängel oder nicht?
Danke für Deine Antwort, bin an den Bildern dran - ohne Makro aber schwer darzustellen.

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von monokoi am 08.06.2011 13:47
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Kleine Fehler - Mängel oder nicht?
Falls deine Kamera eine Einstellung für Text- oder Dokumentenfotografie hat, versuche diese mal.

Manchmal hilft es auch 2-3m Abstand zu halten und dann mit Zoom zu fotografieren.

Oder beides in Kombination.

Auf keinen Fall den Digtalen Zoom verwenden und auf eine gute Beleuchtung achten.





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von Harry van Sell am 08.06.2011 19:57
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Kleine Fehler - Mängel oder nicht?
quote:
Das Display ist schief verbaut. Zwar sitzt es im Rahmen, bündig mit der Fassung auf der einen Seite, aber sichtbar und fühlbar tiefer als die Fassung auf der anderen.


1. Ist bei Handys ein ohne sicht- oder fühlbare Unebenheiten eingepaßtes Display üblich? Darf von Waren der Art "Mobiltelefon" von Käufern berechtigterweise eine Display-Passung ohne wahrnehmbare Unebenheiten erwartet werden?

Vermutlich wäre beides zu verneinen, sodaß kein Sachmangel vorliegt.

2. Diese Display-Unebenheiten wären jedoch dann ein Mangel, wenn aufgrund von öffentlicher Eigenschaftswerbung von Verkäufer oder Hersteller berechtigterweise eine optisch/taktil unfühlbar "perfekte" Display-Passung erwartet werden dürfte, soweit dieser Umstand bei der Kaufentscheidung von Bedeutung war.

quote:
Diese Ungenauigkeit ist nicht Teil des Designs


Wird denn mit Abbildungen des fraglichen Handys geworben, bei denen das Display "perfekt" eingepaßt ist??

3.
quote:
Besonders im Verhältnis zum Kaufpreis >€400,00 darf man doch eine gewisse Sorgfalt erwarten?


Nein.

Der Kaufpreis einer Sache zählt gerade nicht zu den Umständen, die eine berechtigte Erwartung des Vorhandenseins/Fehlens bestimmter Eingenschaften rechtfertigen könnten.

4.
quote:
wie umfangreich ein Fehler sein muss, um als Mangel anerkannt zu werden.


Soweit zumindest ein Sachmangel im Sinne von § 434 BGB vorläge, bräuchte er jedenfalls nicht erst "erheblich" zu sein, um Nacherfüllungsansprüche auszulösen.

Allerdings würde bei verweigerter Nacherfüllung wegen eines bloß "unerheblichen" Mangels kein Rücktrittsrecht bestehen, sondern nur ein Recht zu einer Kaufpreisminderung. Wegen eines nur unerheblich "schiefen" Displays wären wohl Minderungsansprüche von wenigen % des Kaufpreises gerechtfertigt.

M.


von Mirk am 08.06.2011 23:56
Status: Tao (5245 Beiträge)
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