Kleinanzeigen Ebay - Verkäufer zahlt nicht zurück, trotz bestätigten Warenempfang

12. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
ckeeper
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kleinanzeigen Ebay - Verkäufer zahlt nicht zurück, trotz bestätigten Warenempfang

Hallo zusammen, erstens, Entschuldigung, wenn ich in dem falschen Forum vielleicht poste.
Und ich bitte wiederum um Entschuldigung, wenn dieses Thema schon hier mal gesprochen wurde, meine Suche ergab nur "auktionen", aber in meinem Fall war keine Auktion.

Ich suche Rat: ich habe über Kleinanzeigen mit Überweisung 2 x Displays für Iphone gekauft, als "original", von einem gewerblichen Anbieter, um meinen eigenen privaten Geräte selbst zu reparieren.
Die Ware war mangelhaft und "fake", der Verkäufer hat die Rückgabe akzeptiert, den Empfang bestätigt, dann die Rückzahlung zugestimmt. Das geschah vor ca. 3 Wochen. Er hat aber bis heute, unter verschiedenen Vorwänden (vergessen, keine Zeit, Krankenhausaufenthalt - wobei gleichzeitig neue Anzeigen unter seinem Konto erschienen, also, bla, bla, bla) keine Rückzahlung geleistet.

Was kann ich machen ? Der Streitwert liegt bei 100€.

Ich habe alle seinen Daten, Adresse, Name, Telefonummer, die ganze schriftliche Unterhaltung, und noch die originale Anzeige, bekommen von der Ebay Kleinanzeigen.

Ich habe hier auf dem Portal nach einem passenden Rechtshilfe Angebot gesucht, aber nichts entsprechendes gefunden.

Wenn ich hier in der Stadt wo ich wohne, mich von einem Anwalt beraten lasse, kostet nur die Beratung 150€.

In Falle einer erfolgreicher Abmahnung, seitens des beauftragten Anwalts, muss der Verkäufer auch meine Anwaltskosten übernehmen ?

Mir geht`s langsam nicht mehr um die Kosten, sondern um Prinzip, wahrscheinlich bin ich nicht der erste Kunde, der von diesem Verkäufer geprellt wurde.

Danke schon mal !


-- Editier von ckeeper am 12.04.2017 14:56

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ckeeper):
Ich habe hier auf dem Portal nach einem passenden Rechtshilfe Angebot gesucht, aber nichts entsprechendes gefunden.

So was gibt es hier http://frag-einen-anwalt.de/



Zitat (von ckeeper):
dann die Rückzahlung zugestimmt.

Mit welchem Wortlaut genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Wenn ich hier in der Stadt wo ich wohne, mich von einem Anwalt beraten lasse, kostet nur die Beratung 150€. Wozu auch? An der Rechtslage ist ja nichts unklar. Googlen Sie mal "gerichtlicher Mahnbescheid" und dann veranlassen Sie einen solchen - kostet auch Geld, aber zumindest weniger als ein Anwalt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ckeeper
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)


Zitat (von ckeeper):
dann die Rückzahlung zugestimmt.

Mit welchem Wortlaut genau?

"Okay denn uberweise ich ihnen das Geld zurück"
"Guten Tag das Geld geht heute noch raus.."
"Guten Tag das Geld geht heute noch raus.. Grüße"
"Hallo ich muss mich bei Ihnen entschuldigen ich habe sie total vergessen.. Ich schicke es heute noch raus....."
"Nein das Geld ging gestern erst raus habe echt viel zu tun zur zeit sorry für die Unannehmlichkeiten"
"Hallo es tut mir aufrichtig leid.. Ich hatte einen Auto Unfall und bin noch im Krankenhaus..
Ich werde meiner Frau Bescheid geben sie soll es umgehend überweisen..
Tut mir echt leid das sie anfangen zu denken das ich sie betrügen wollte"

geschehen ist bis heute immer noch nichts.

1x Hilfreiche Antwort

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