Kleiderordnung/Dresscode

2. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
mawe2001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Kleiderordnung/Dresscode

Hallo,

ich arbeite zur Zeit im Backoffice eines Hotels. Hier wird ein Dresscode verlangt.

Leider halten sich die Frauen so gar nicht daran. Sie tragen kurze Röcke/Hosen, offene Schuhe und T-Shirts.

Nun habe ich angefragt ob ich auch kurze Hosen tragen darf weil Frauen dürfen ja auch. Mir wurde mitgeteilt das ich mich an den Dresscode halten soll.

Da Frauen diesen ja ignorieren und die Männer in diesem Unternehmen zu feige sind sich dagegen aufzulehnen, darf ich den Dresscode auch ignorieren? Was kann mir als Leiharbeiter überhaupt passieren?

Gruß

Markus

-- Editier von mawe2001 am 02.07.2015 07:25

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

1. Kurze Hosen sind bei Männern immer noch im Freizeitbereich anzusiedeln, kurze Röcke/Hosen bei Frauen nicht. Außerdem ist der Arbeitgeber nicht gehalten, alle Mitarbeiter gleich zu behandeln.

2. Der Auftraggeber wird sich mit dem Entleihbetrieb in Verbindung setzen. Welche Konsequenzen aus dem regelwidrigen Verhalten gezogen werden, ist schwer absehbar, ist aber bis hin zur Kündigung alles drinnen. Auch könnte der Auftraggeber die Leiharbeitsfirma wechseln, dann kämen noch Schadensersatzansprüche dazu.

wirdwerden



-- Editiert von wirdwerden am 02.07.2015 08:01

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#2
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Dann wird dein Arbeitgeber wohl die Leihgabe zurückgeben.
Es ist leider so, dass man als Leiharbeiter oder Zeitarbeitskraft kleine Brötchen backen muss, wenn man auf eine Festanstellung hofft.

Auch sind Frauen in kurzen Röcken und offenen Schuhen durchaus hübsch anzusehen. Deswegen hat wohl keiner was dagegen.
Bei Männer kann das ganz anders aussehen ;)

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#3
 Von 
mawe2001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Und was ist mit dem Gleichbehandlungsgesetz bzw. mit der Antidiskriminierung. Frauen wollen doch immer Gleichberechtigung dann sollen die sich auch an die Kleiderordnung halten.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wie oft denn noch: der Arbeitgeber kann Mitarbeiter ungleich behandeln. Er kann A z.B. mehr auszahlen als B bei absolut gleicher Arbeit. Wenn es ihm denn gefällt. Außerdem, ich wiederhole mich: kurze Hosen bei Männern sind nun mal absolute Freizeitkleidung, immer noch. Kurze Röcke bei Frauen nicht. Ist ein himmelweiter Unterschied.

wirdwerden

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Mensch, wirdwerden.
Ist die BAG-Rechtsprechung zum Lufthansa-Dienstmützen-Fall, an dir vorbeigegangen?

http://www.anwalt.de/rechtstipps/dienstkleidung-bei-lufthansa-pflicht-zur-pilotenmuetze-nur-fuer-maennliche-piloten-ist-unwirksam_063002.html

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/mein-urteil/kann-der-arbeitgeber-unmodische-arbeitskleidung-vorschreiben-13385832.html

Ich sehe die Lage im Fall des Fragestellers weit weniger eindeutig. - Denn ein sachlicher Grund scheint ja zu fehlen.

Zitat:
Außerdem, ich wiederhole mich: kurze Hosen bei Männern sind nun mal absolute Freizeitkleidung, immer noch. Kurze Röcke bei Frauen nicht.

Das wäre wohl ein sachlicher Grund, wenn es Kundenkontakt gäbe. Ich habe den Fragesteller aber so verstanden, dass er keinen Kontakt zu Kunden / Gästen hat.

Zitat:
Es ist leider so, dass man als Leiharbeiter oder Zeitarbeitskraft kleine Brötchen backen muss, wenn man auf eine Festanstellung hofft.

Das kann man nicht wegdiskutieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Die Rechtsprechung ist weiss Gott und Mensch nicht an mir vorbeigegangen. Hier geht es bei den Männern aber definitiv um Freizeitkleidung im Büro/im Hotel. Das ist ein Unterschied.

wirdwerden

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Das ist ein Unterschied.

Bestreite ich auch nicht.
Ich ziehe nur in Zweifel, ob dieser Unterschied ausreicht, unterschiedliche Kleidervorschriften in einem Bereich ohne Kundenkontakt zu rechtfertigen.

Dem Gleichbehandlungsgrundsatz wird im Arbeitsrecht in letzter Zeit kontinuierlich ein immer höheres Gewicht zugemessen.
Und das BAG hat im Dienstmützen-Fall schon die Latte in Bereichen mit Kundenkontakt ziemlich hoch gelegt, was Ungleichbehandlungen angeht. Und im Fall des Fragestellers liegt noch nicht mal Kundenkontakt vor.

Ich sehe die Chancen des Fragestellers in dieser Frage mindestens bei 50:50.
Allerdings sehe ich auch die Chance auf eine Festanstellung bei ziemlich genau 0, wenn der Fragesteller deshalb ein Fass aufmacht.
.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hier geht es aber doch auch, oder sogar vor allem um die Durchsetzung von schon bestehenden Regeln.

Da kann der Arbeitgeber meiner Meinung nach nicht einfach den Männern vorschreiben, dass sie sich an die geltenden Regeln auch halten sollen, aber den Frauen lässt er es durchgehen, wenn sie sich an die Regeln nicht halten.

Es gibt ja bereits eine Kleiderordnung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von mawe2001):
Sie tragen kurze Röcke

Dann trag doch auch einen Rock, wenn dieser in die Kleiderordnung fällt.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Der TE arbeitet für eine Zeitarbeitsfirma, und das erst seit kurzem. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass es spurenlos bleibt, wenn er jetzt meint, den Dresscode für die Frauen zu kennen, und meint irgend etwas beim Auftraggeber durchsetzen zu können, der nicht mal sein Arbeitgeber ist?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass es spurenlos bleibt, wenn er jetzt meint, den Dresscode für die Frauen zu kennen, und meint irgend etwas beim Auftraggeber durchsetzen zu können, der nicht mal sein Arbeitgeber ist?

Nö, glaube ich auch nicht.
Habe ich aber auch nie behauptet.
Ich habe dem Fragesteller auch nicht empfohlen, irgendwas durchzusetzen.
Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass sein Anliegen in der Sache nicht völlig unsinnig ist.
Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Sachen, ganz besonders wenn man sich in einem "Schleudersitz"-Arbeitsverhältnis befindet...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Interessant wäre auch mal, welcher Dresscode denn nun genau gelten soll. Das verrät der TS nämlich bisher nicht. So ein Dresscode kann nämlich so oder so gestaltet sein. Es kann sein, dass dort genau steht, dass nur geschlossene Schuhe zu tragen sind und man im Kostüm oder Anzug zu erscheinen hat und generell kurze Röcke und Hosen nicht erlaubt sind. Ist das alles weicher formuliert wie angemessene Businesskleidung, dann sieht es anders aus.

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#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Auch wenn man im Backoffice arbeitet, betritt man normalerweise irgendwann auch die den Kunden zugänglichen Bereiche.

Dass der Arbeitgeber dann keine Angestellten in Shorts und Muskelhemd sehen möchte, dürfte nachvollziehbar sein.

Kurze Röcke und offene Schuhe sind durchaus in der Geschäftswelt angekommen, bei Männern halt noch nicht. Es hängt immer vom "wie" ab.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Der Fragesteller hat Recht, aber es hilft ihm nicht wirklich.
Hier greift m.E. der Grundsatz, dass es keine Gleichheit im Unrecht gibt; will sagen: der Umstand, dass sich wer nicht an Vorschriften hält, gibt einem anderen keinerlei Recht, es eben sowenig zu tun. Da braucht man gar nicht darüber zu diskutieren, dass/ob AG diese Frauen anders behandeln darf als die Männer dort usw.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wieso hat er Recht? Kurze Männerhosen sind nun mal eindeutig dem Freizeitbereich zuzuordnen, Miniröcke nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Zitat:
Kurze Männerhosen sind nun mal eindeutig dem Freizeitbereich zuzuordnen, Miniröcke nicht.

Mag ja sein.
Aber ob das als "sachlicher Grund" im Sinne der BAG-Rechtsprechung ausreicht, halte ich für fraglich.

Die Argumente des Arbeitgebers, Frauen dürften schließlich Röcke tragen - Männer im Dienst nicht; oder: "Das Bild des Piloten der Lufthansa mit Mütze sei historisch gewachsen", zogen vor dem BAG nicht. Eine unterschiedliche "Mützen"-Regelung sei nicht gerechtfertigt.
Quelle: Wolfgang Büser aus http://www.iww.de/quellenmaterial/id/173654

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Mensch, da ging es um ein Käppi, nicht um mehr. Hier geht es darum, Freizeitklamotten zu tragen. Wenn der Auftraggeber das nicht will, dann will er halt nicht. Da hat ja nicht mal der Arbeitgeber Einfluss drauf.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Und nochmal meine Frage an den TS, wie genau sieht denn der Dresscode aus?

Es macht meines Erachtens reichlich wenig Sinn über etwas zu diskutieren, dass hier kein Mensch kennt.

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