Die Höhe von Schmerzensgeld machte in Deutschland in der Vergangenheit wenig Sinn. Ein Prominenter konnte zumeist für unliebsame Berichte oder Fotos über ihn in einschlägigen Zeitschriften mehr Geld einfordern als jemand, der nach einem Unfall seinen Lebtag mit Dauerschäden verbringen musste. Für ein nicht mehr brauchbares Auto gab es mehr Geld als für Krankheit und verminderte Lebensqualität. Es war eine Tendenz zu beobachten, die eine "Ausuferung" der Schmerzensgeldansprüche verhindern wollte. Durchaus auch zu Recht, wenn man an läppische und kurzfristige Schleudertraumata oder andere Wehwehchen denkt. Durchaus zu Unrecht, wenn man längere Zeiträume oder Behinderungen einbezieht, die ein Unfallopfer ein Leben lang verfolgen und dessen Lebenweise um 180 Grad oder mehr drehen.
So gab es in den letzten zehn Jahren selten mehr als 100.000 Mark für schwerwiegenste Verletzungen. Für ein zehn monatiges Koma mit Schmerzempfinden und anschließendem Tod erkannte das OLG Celle 1995 auf 50.000 Mark, für schwere geistige und körperliche Schäden sprach auch das OLG Schleswig 1990 nicht mehr als 50.000 Mark aus. Für die Erblindung und spastische Beinstörungen kam das OLG Stuttgart immerhin schon auf 150.000 Mark im Jahre 1993. Für Totalerblindung mit Schnittwunden gestattete das OLG München 1988 dem Opfer 100.000 Mark und 200 Mark monatliche Rente zu.
Gerichte wiesen hohe Schmerzensgeldforderungen oder überhaupt irgendwelche Forderungen gerne mit dem Hinweis auf das allgemeine Lebensrisiko zurück, das jeder zu tragen habe. Auch dies wieder durchaus zu Recht - wenn es um temporäre oder geringe Folgeschäden ging. Der Verweis auf ein allgemeines Lebensrisiko bei einer Querschnittslähmung und 30 Jahren im Rollstuhl ließe allerdings am Verstand eines Richters zweifeln. Schmerzensgeld ist die "billige Entschädigung" in Geld, § 847 BGB. Ein paar Mark für eine Teilerblindung oder den Rollstuhl sind in der Tat "billig".
Wehklagend zeigt man nach Amerika - "Wir wollen keine so hohen Schmerzensgeldforderungen wie dort". Sicherlich, für eine verbrühte Zunge von einem Schnellrestaurant Millionenbeträge zu verlangen, entbehrt jeglicher Verhältnismäßigkeit, wenn dieses Wort im Zusammenhang mit Schmerzensgeld überhaupt benutzt werden kann. Aber wenn man nur so zu einem angemessenen Betrag auch bei lebenslangen und schwerwiegenden Härtefällen kommt, dann nur her mit den amerikanischen Verhältnissen. Im Übrigen werden auch in den USA längst nicht immer so hohe Ansprüche an den Unfallgegner gestellt. Bei den Millionenbeträgen, die erstattet wurden, handelt es sich nicht um die "gängige Handhabung", sondern um Einzelfälle, die über den großen Teich zu uns herüberschwappen. Auch korrigiert ein Richter der höheren Instanz diese Beträge gerne mal nach unten, ohne dass wir davon mitbekommen.
Wie sich die Rechtsprechung in Deutschland entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Verallgemeinerungen lassen sich nicht machen, denn immer ist der Einzelfall entscheidend, auf den die Richter abstellen müssen. Aber vielleicht ist das Urteil des Landgerichts München, das erstmals einen Millionenbetrag festsetzte, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Oder es ist auch nur ein kurzer Spuk, der dann endet, wenn der Prozessgegner Rechtsmittel einlegt.