Hallo liebe 123recht.net Community,
am Dienstag steht eine Klausur an, und ich hatte aufgrund eines technischen Fehlers seitens des Lehrstuhls zwischen dem 10. und 3. Tag vor dem Klausurtermin keinen Zugriff auf dringend notwendige online Lernmaterialien, was es jetzt nahezu unmöglich macht noch eine zufriedenstellende Note zu erzielen. Da meine Kommilitonen dieses Problem nicht hatten und auf die Materialien zugreifen konnten, fühle ich mich nun stark benachteiligt und stelle mir jetzt die Frage ob ich theoretisch das Recht auf einen Nachteilsausgleich habe. Dieser könnte bspw. in Form von Eintragung von "Bestanden" anstatt der Note stattfinden, sodass keine Beeinträchtigung der Gesamtnote erfolgt, Schreibzeitverlängerung, Verlängerung der EInlesezeit oder Heraufsetzen der Bestehensgrenze..... Habe ich das Recht auf etwas in der Form oder liegt sowas ganz im Ermessen des Lehrstuhls? Reichen Screenshots des offensichtlich gesperrten Lernraumes aus um zu beweisen, dass ich auch tatsächlich keinen Zugriff hatte? Wäre super wenn da jemand bescheid weiß .
Mit freundlichen Grüßen,
LB
-- Editier von Lichtbrunno am 10.02.2016 11:21
Klausur Nachteilsausgleich
10. Februar 2016
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Frage vom 10. Februar 2016 | 10:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausur Nachteilsausgleich
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#1
Antwort vom 10. Februar 2016 | 19:12
Von
Status: Lehrling (1107 Beiträge, 1207x hilfreich)
Zitat:Dieser könnte bspw. in Form von Eintragung von "Bestanden" anstatt der Note stattfinden
Vollkommen ungeeignet, eine (von wem auch immer verschuldet) mangelhafte Vorbereitung zu kompensieren.Zitat:Schreibzeitverlängerung, Verlängerung der EInlesezeit
Sieht die Studien- oder Prüfungsordnung das denn vor?Zitat:Frage ob ich theoretisch das Recht auf einen Nachteilsausgleich habe.
Von heute auf morgen werden Sie da wohl nichts mehr klären können. Freilich können Sie an den Professor mit dem Wunsch nach mehr Einlese-/Schreibzeit herantreten. Mutmalich wird er diesen Wunsch ausschlagen.
Wenn SIe mit der erfolgten Bewertung durch den Professor nicht zufrieden sind, dann müssen Sie sich an den Prüfungsausschuss wenden. Gegebenenfalls können Fachschaft oder Studienberatung dabei behilflich sein. Die meines Erachtens realistischste Antwort durch einen Prüfungsausschuss auf eine solche Frage ist die Anullierung der Prüfungsanmeldung. Möglicherweise wird man dem aber entgegenhalten wollen, dass Sie sich in Kenntnis der mangelhaften Vorbereitung auf den Prüfungsversuch eingelassen haben.
Wenn Sie der Meinung sind, dort in Ihren Rechten verletzt zu werden, können Sie sich natürlich anwaltlich beraten lassen. An vielen Hochschulen gibt es kompetente Rechtsberatung für Studenten kostenlos. Andernfalls könnten Sie sich um Beratungshilfe bemühen.
Ich würde nur meinen, dass Sie hier auf Kulanz seitens der Uni hoffen müssen. Der Nachweis einer Ungleichbehandlung und damit unfairen Prüfung könnte schwer zu führen sein. Man könnte zum Beispiel einwenden, dass diese Panne überhaupt nicht relevant für das Prüfungsergebnis war, dass Sie die Panne mitverschuldet haben, dass kein Anspruch auf Zugriff auf den Lernraum bestand, dass Sie den Fehler nicht rechtzeitig reklamiert haben, dass Sie um Zusendung der Materialien per eMail hätten bitten können, dass Sie die kommilitonen um Hilfe hätten bitten können, dass Sie die Unterlagen schon zuvor hätten runterladen können, dass die Informationen auch anders zu beschaffen waren, dass eine gute Klausurvorbereitung nicht erst 10 Tage vor der Klausur beginnt, dass die übrigen 3 Tage noch ausreichend waren, und so weiter.
Ich kenne ja nun die genauen Umstände nicht. Ich würde es wohl versuchen. Ich würde nur nicht fest davon ausgehen, dass ich am Ende auch Erfolg haben werde.
-- Editiert von Rechtschreibung am 10.02.2016 19:13
#2
Antwort vom 10. Februar 2016 | 19:15
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Zitat:ich hatte aufgrund eines technischen Fehlers seitens des Lehrstuhls
+
Zitat:Da meine Kommilitonen dieses Problem nicht hatten
Lag der Fehler vielleicht bei Ihnen?
Warum haben Sie nicht früher reagiert?
-- Editiert von hamburger-1910 am 10.02.2016 19:16
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#3
Antwort vom 11. Februar 2016 | 13:14
Von
Status: Richter (8414 Beiträge, 3774x hilfreich)
Zitat:und ich hatte aufgrund eines technischen Fehlers seitens des Lehrstuhls
Wie kann man sich das vorstellen, wenn alle anderen Kommilitonen Zugriff hatten? Wie genau begründen Sie das Verschulden seitens der Uni?
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