Klausel für Feuchtigkeitsschäden

27. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
foxendail
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Klausel für Feuchtigkeitsschäden

Hallo,

ist in einem Mietvertrag folgende Klausel erlaubt?

"Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkung entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Feuchtigkeitseinwirkung ist."

Vielen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
foxendail
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Diese Antwort stellt mich irgendwie nicht richtig zufrieden ;-)

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#3
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Bei Vorsatz des Vermieters dürfte die Klausel unwirksam sein. Bei allem darunter ist es ein herrlicher Streitfall für Juristen. Es kommt dann immer auf die Umstände an, ein Sachverständiger will also auch noch bezahlt werden. Ärger ist da vorprogrammiert, ohne umfassende Versicherung (wer übernimmt die?) würde ich einen solchen Vertrag nicht unterschreiben.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Da der Vermieter durch diese Klausel auch bei vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn herbeigeführte Feuchtigkeitsschäden nicht haftet, ist die Klausel unwirksam. Diese Unwirksamkeit betrifft dann auch alle anderen Fälle.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.09.2010 14:35:16
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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