Hallo,
ist in einem Mietvertrag folgende Klausel erlaubt?
"Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkung entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Feuchtigkeitseinwirkung ist."
Vielen Dank.
Klausel für Feuchtigkeitsschäden
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Diese Antwort stellt mich irgendwie nicht richtig zufrieden ;-)
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Bei Vorsatz des Vermieters dürfte die Klausel unwirksam sein. Bei allem darunter ist es ein herrlicher Streitfall für Juristen. Es kommt dann immer auf die Umstände an, ein Sachverständiger will also auch noch bezahlt werden. Ärger ist da vorprogrammiert, ohne umfassende Versicherung (wer übernimmt die?) würde ich einen solchen Vertrag nicht unterschreiben.
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Da der Vermieter durch diese Klausel auch bei vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn herbeigeführte Feuchtigkeitsschäden nicht haftet, ist die Klausel unwirksam. Diese Unwirksamkeit betrifft dann auch alle anderen Fälle.
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--- editiert vom Admin
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