Klassenfahrt-Zuzahlung durch KV?

3. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-144
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Klassenfahrt-Zuzahlung durch KV?

Moin moin...
da hier alles kurz und knapp sein soll, mal eine Auflistung.
Jungs 12 und 9 1/2 Jahre alt,
geschieden seit 2 Jahren,
Unterhalt 540€, davon 490€ für die Jungs,
KV neu verheiratet, Haus gebaut, zwei Autos, kein weiterer UH für mich,
ich selbst, durch Scheidung neue Ausbildung, wird von Arbeitsamt durch UH unterstützt mit 645€
mein Großer ist Legastheniker, daraufhin zahlreiche ärztliche Untersuchungen (KISS-Syndrom, Weitwinkelfehlsichtigkeit),
demnächst steht eine Mutter-Kinder-Kur an, wo ich wohl selbst alles zuzahlen muss (Kinder noch beide beim Vater mit versichert, ich musste mcih freiwillig versichern)

Nun meine Frage, muss der KV nicht einen Teil zu den Klassenfahrten der Jungs (eine im Mai, eine im September) zuzahlen? Ich weiß eh schon kaum noch, wie ich das finanziell alles bewerkstelligen soll. Ich will aber auch nicht ausverschämt sein, aber er kümmert sich da echt einen Dr.. drum, wie ich z.B. auch die ganzen Arztfahrten(bei den Benzinpreisen), die Kiefernorthopädischen Dinge und Co bezahlen soll. Und dieses betteln tut mir schon sowas von weh. :-(
Hat jemand mal nen Tipp für mich??
Vielen Dank
Gala

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"Hoffnung ist nicht die Überzeugung, das etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, das etwas Sinn ha"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Engelchen*
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Galaxia

nein, der Kindsvater muss sich nicht an den Klassenfahrten beteiligen, da er ja schließlich UH zahlt. Solche Dinge kommen ja nicht urplötzlich sondern mit entsprechendem Vorlauf und sind dadurch mit abgedeckt.

Wie es bei den Arztfahrten/Kosten aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.

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#2
 Von 
guest123-144
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm..hab ich mir schon fast gedacht. Obowhl die eine kurze Klassenfahrt des Großen erst seit 3 Monaten beschlossen wurde.
Dann werd ich mal sehen, wie ich das gewuppt bekomme.
Vielen Dank aber für die prompte Antwort.
Gala

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"Hoffnung ist nicht die Überzeugung,das etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, das etwas Sinn hat"

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#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hier mal ein Link für Dich:

<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.das-familienrecht.de/index.php?page=sb">Überblick über Entscheidungen an deutschen Gerichten</a>
Da geht es um Sonderbedarf allgemein, nicht nur um Klassenfahrten.


Klassenfahrten sind in der Rechtssprechung nicht eindeutig geregelt, meist heißt es, dass diese kein Sonderbedarf sind, da sie meist länger geplant sind und angespart werden kann.
Z.B.

quote:<hr size=1 noshade>Die Kosten für eine Klassenfahrt sind wegen ihrer Vorhersehbarkeit grundsätzlich kein Sonderbedarf und müssen daher aus dem laufenden Unterhalt beglichen werden.

Urteil des OLG Hamm vom 13.09.2000, 10 UF 178/99

ebenso Beschluss des OLG Zweibrücken vom 3.05.2000, 6 UF 90/99, FamRZ 2001, 444
<hr size=1 noshade>


Es heißt aber auch, dass der KV eher zur Zahlung von Sonderbedarf mit herangezogen werden kann, wenn nicht wenigstens Unterhalt nach der Einkommensstufe 6 gezahlt wird, was ja bei Dir nicht der Fall ist (dann müsste der KV nämlich 249 € + 307 € = 556 € KU zahlen).
Fraglich ist natürlich, ob er mit der Zahlung des Unterhalts für Dich und die Kinder an seinen Selbstbehalt kommt, dann dürfte nichts mehr zu holen sein.

Vielleicht kannst du noch einmal mit ihm reden, eventuell steuert er ja wenigstens auch etwas zum Taschengeld für die Fahrt bei?

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 03.05.2005 10:26:27

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#4
 Von 
guest123-144
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Jepp, sowas wie das mit dem Sonderbedarf hab ich auch schon irgendwo gelesen. Und "angeblich" kommt er an den Selbstbehalt, denn daraufhin bekam ich ja nie Unterhalt für mich.Obwohl sein Selbstbehalt durch doppelt und dreifache Erstattung seiner Fahrkosten, die er nie wirklich hat, wohl eher fadenscheinig ist. Das er ein wenig mehr zahlt hab ich nur den Nachhilfestunden für den Großen zu verdanken. Aber ich werd mal sehen, ob er was dazugibt. Fragen kost nix.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe. :)
Gala

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#5
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Sprecht mal mit der Klassenlehrerin, normalerweise gibt´s an den Schulen evtl. die Möglichkeit, bei Bedarf einen kleinen zuschuss zu erhalten.
Viel Glück

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#6
 Von 
guest123-144
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt..an die Möglichkeit hab ich noch gar nicht gedacht. Das werd ich mal ausprobieren. Vielen Dank
LG Gala

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