Klarna und Ident

29. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)
Klarna und Ident

Hallo, ich habe ein Problem mit Klarna und IdentInkasso.

Ich habe einige Sachen über Klarna bestellt und hier Rechnungen zusammengefasst und überwiesen. Die Überweisungen fanden zwischen 30.9.13 und 7.5.14 statt. Ich habe insgesamt 1028 Euro überwiesen, bei einem Gesamt-Rechnungsbetrag von 980 Euro. Also eine Überzahlung.
Nun habe ich Auf Grund dessen, dass ich mehrere Rechnungen auf einmal bezahlt habe einfach meinen Namen und Wohnort angegeben. Daraufhin konnten wohl die "Überschüsse" nicht zugeordnet werden und wurden einbehalten.

Im Juni oder Juli bekam ich dann von Identinkasso eine Mahnung mit Inkassokosten. Da aber alle meine Rechnungen bezahlt waren wies ich diese zurück. Es gab ein ewiges hin und her, ich schickte meine Kontoauszüge (gleichzeitig auch an Klarna und bat um Aufklärung). Dann wurde das Geld nun gefunden. Hurra Hurra.

Allerdings wäre jetzt trotzdem noch ein Posten offen. Das verstehe ich aber nicht. Man schickte mir jetzt eine Übersicht aller Rechnungen mit Vermerk bezahlt und offen.

Und da fallen mir 2 Sachen als aller erstes auf.

einmal eine Rechnung von 116,50 Euro bei der 171,40 Euro von IdentInkasso angemahnt wurden. Angeblich wurde das jetzt beglichen. Aber ich habe IMMER nur an Klarna gezahlt.
Hat jetzt Klarna tatsächlich Geld von meinen Zahlungen abgezwackt und damit Ident bezahlt? Ist sowas rechtens? Denn das Geld war ja schon VOR dem Inkassoauftrag da und gegenüber Ident habe ich IMMER WIDERSPRUCH eingelegt.
Ich habe da jetzt bei Klarna angefragt.

Genauso mit einer Zahlung von einer Rechnung in Höhe von 89,70 Euro. Hier gingen dann angeblich noch 37,45 Euro an Ident.
Ich habe wirklich gedacht ich sehe nicht richtig.

Und dann soll angeblich noch eine Rechnung in Höhe von 143,80 Euro offen sein, welche vor knapp 3 Wochen an Lindorff übergeben wurde. Auch diese habe ich gegenüber Lindorff widersprochen. Außerdem kann ich alle Zahlungen nachweisen und daraus geht ja auch hervor, das es zu einer Überzahlung von fast 50 Euro gekommen ist. Wie kann sowas sein?!

Kann ich dieser Zahlung an Ident (die ja 1. nach meinen Zahlungen, 2. in absturser Höhe und 3. schriftlich widersprochen habe) irgendwie widersprechen, so dass diese Zahlungen als ungültig erklärt werden? Muss ich da klagen oder Anzeige bei der Polizei stellen?

Danke



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24 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Hat jetzt Klarna tatsächlich Geld von meinen Zahlungen abgezwackt und damit Ident bezahlt? Ist sowas rechtens? Denn das Geld war ja schon VOR dem Inkassoauftrag da und gegenüber Ident habe ich IMMER WIDERSPRUCH eingelegt.

Vermutlich haben die das gemacht, ja.

Nein, rechtens ist das nicht. Aus drei Gründen.
- Dem von dir bereits genannten.
- Deine Zahlungen sind auch weil das Inkasso da noch gar nicht beauftragt war eindeutig zweckgebunden auf die Hauptforderung.
- Klarna und Ident sind ein und derselbe Laden. Die Behauptung, es würde Schaden entstehen in Form von Inkassogebühren und du müsstest das bezahlen ist nichts als eine dreiste Lüge.

Naja, es gibt nun zwei Möglichkeiten. Eigentlich muss ja Klarna klagen, weil die noch mehr Geld haben wollen. Das kann man also getrost aussitzen und abwarten. Daher weder mit Inkassos weiter kommunizieren, stattdessen den Mahnbescheid abwarten und diesem widersprechen, so dann bei Gericht die Überleitung in ein streitbares verfahren beantragen und mittels Anwalt die 50€ zurück holen.

Andererseits kann ich dich verstehen, dass du wenigstens die 50€ zurück haben willst. Freiwillig werden die das nicht zurückgeben und wenn sie keinen Mahnbescheid einreichen, naja.... Ich würde daher an Klarna eindeutig per Einschreiben kurz formulieren, dass man 50€ zu viel bezahlt hat, die man nun binnen 14 Tagen zurück haben will. Weigert sich Klarna, würde man ohne weitere Vorwarnung mittels Anwalt Klage erheben und in dem Zuge auch wegen den dubiosen Inkassoforderungen negative Feststellungsklage erheben, ebenfalls ohne Vorwarnung.

Ja und dann halt Klage erheben mit Hilfe eines Anwalts.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Hat jetzt Klarna tatsächlich Geld von meinen Zahlungen abgezwackt und damit Ident bezahlt? Ist sowas rechtens? Denn das Geld war ja schon VOR dem Inkassoauftrag da und gegenüber Ident habe ich IMMER WIDERSPRUCH eingelegt.

Vermutlich haben die das gemacht, ja.

Nein, rechtens ist das nicht. Aus drei Gründen.
- Dem von dir bereits genannten.
- Deine Zahlungen sind auch weil das Inkasso da noch gar nicht beauftragt war eindeutig zweckgebunden auf die Hauptforderung.
- Klarna und Ident sind ein und derselbe Laden. Die Behauptung, es würde Schaden entstehen in Form von Inkassogebühren und du müsstest das bezahlen ist nichts als eine dreiste Lüge.

Naja, es gibt nun zwei Möglichkeiten. Eigentlich muss ja Klarna klagen, weil die noch mehr Geld haben wollen. Das kann man also getrost aussitzen und abwarten. Daher weder mit Inkassos weiter kommunizieren, stattdessen den Mahnbescheid abwarten und diesem widersprechen, so dann bei Gericht die Überleitung in ein streitbares verfahren beantragen und mittels Anwalt die 50€ zurück holen.

Andererseits kann ich dich verstehen, dass du wenigstens die 50€ zurück haben willst. Freiwillig werden die das nicht zurückgeben und wenn sie keinen Mahnbescheid einreichen, naja.... Ich würde daher an Klarna eindeutig per Einschreiben kurz formulieren, dass man 50€ zu viel bezahlt hat, die man nun binnen 14 Tagen zurück haben will. Weigert sich Klarna, würde man ohne weitere Vorwarnung mittels Anwalt Klage erheben und in dem Zuge auch wegen den dubiosen Inkassoforderungen negative Feststellungsklage erheben, ebenfalls ohne Vorwarnung.

Ja und dann halt Klage erheben mit Hilfe eines Anwalts.

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#3
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

vielen dank für deine Antwort. Ich wusste nicht, dass das ein und der Selbe Laden ist. Ist ja krass. Wie stehts mit Anzeige wegen Betruges, denn ich fühle mich grade mächtig verarscht!

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#4
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Reibach mit Online-Mahngebühren
Säumiger Kunde, guter Kunde

Das Geschäftsmodell des Bezahlservices Klarna soll zum Teil auf Nachzahlforderungen beruhen.

http://www.taz.de/!136559/

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Also ich habe jetzt von Klarna Antwort bekommen. Es ist so, wie ich es vermutet habe. Sie haben das Geld an Ident weitergeleitet ohne, dass dieses Geld für Ident vorgesehen war. Angeblich haben sie die Forderung schon im März an Ident weitergeleitet, die haben sich wohl aber extra erst spät bei mir gemeldet, damit sie noch schön Zinsen aufschlagen können.

trotzdem bleibe ich dabei, dass die Zahlungen nicht für Ident gedacht waren und direkt an Klarna gingen. Außerdem liegt eine Überzahlung vor. Und die hätte ich gerne zurück.

Wie gehe ich nun vor?
Schriftlich per Einschreiben Einspruch einlegen, dass die Weitergabe des Geldes rechtswidrig war?

Wo kann ich die melden? Es gibt doch eine Aufsichtsbehörde sowohl für Finanzdienstleister (nichts anderes ist Klarna ja) und für Inkassobüros.

Kann ich Anzeige bei der Polizeistellen (Veruntreuung? Betrug?)

Muss ich jetzt klagen? Welchen Anwalt brauche ich dafür? Oder wo wende ich mich sonst hin?

Irgendwo muss es doch etwas schriftliches geben, dass es unzulässig ist, an ein ausgelagertes aber Firmenzugehöriges Inkassounternehmen eine Forderung zu übergeben und diese dann noch einmal 40% Aufschlag verlangen.
Aus der Antwort geht ebenfalls hervor, dass man mir 2x 9,90 Euro Mahngebühr berechnet hätte.
Inkassogebühren für die Rechnung über 116,50 Euro hätten wohl dann "nur" 45 Euro betragen.

Trotzdem ist das doch jenseits von Gut und Böse!

ich bin auf 180!!!!! Ich würde am liebsten gleich zur Polizei gehen oder zur Staatsanwaltschaft....Sowas kann man in Deutschland nicht durchgehen lassen!

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Klarna flunkert

Nur auf dem Papier haben sie angeblich weitergeleitet

Das die Gebühren nicht expl eingeklagt werden ist ja kein Geheimnis

Beschwerde beim für das Inkassobüroo zuständigen Landgerichtspräsident

Da kennt sich @mepeisen aber besser aus :)

Hast Du den TAZ Bericht gelesen ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#7
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Ja, danke. Den Beitrag habe ich gelesen aber ich sehe es trotzdem nicht ein!!!!

Dem verhalten und der Abzocke gehört ein Riegel vorgeschoben!

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wie gehe ich nun vor?

Wie gesagt würde ich schriftlich die Überbezahlung von 50€ zurückfordern und eine Frist setzen. Ankündigung, dass man bei fruchtlosem Verstreichen der Frist einen Anwalt mit einer Klage beauftragt.

quote:
Wo kann ich die melden? Es gibt doch eine Aufsichtsbehörde sowohl für Finanzdienstleister (nichts anderes ist Klarna ja) und für Inkassobüros.

Finanzdienstleister könnte hier die "Bafin" sein. Ob das, was Klarna macht, allerdings deren Aufsicht unterliegt, weiß ich nicht.

Die Inkassodienstleister werden von Gerichten beaufsichtigt. Welches genau sucht man sich bei www.rechtsdienstleistungsregister.de heraus.

Beides dürfte IMHO nicht zielführend sein. Sie werden sich am Ende rausreden. Es ist erst mal streng genommen nicht ausdrücklich verboten, was Klarna gemacht hat. Wenn sie nun zu einer üblen Drohkulisse greifen, um weiteres Geld von dir zu bekommen, begeben sie sich erst auf dünnes Eis.

Klar, ich sehe das auch als reinrassiger Betrug an. Denn hier behauptet Klarna bzw. das Inkasso ja, dass ein Schaden entsteht, der beglichen werden muss (Verzugsschaden -> Schadensersatz). Die unterdrückte Wahrheit ist aber, dass dieser angebliche Schadensersatz als Reingewinn an den Konzern zurückgeführt wird. Damit sind alle Merkmals des Betrugs erfüllt. Leider sehen das nicht alle so. Wie so oft, wird auch bei konzerninternem Inkasso vielfach argumentiert, dass es halt strittig wäre, aber nicht explizit verboten. Sprich: Nicht alles, was vor Gericht nicht durchsetzbar ist, ist automatisch auch eine Straftat.

Probieren kann man es ja mal mit der Strafanzeige. Ob man damit weit kommt, weiß ich nicht. Je öfter deswegen Strafanzeigen ins Haus der zuständigen Staatsanwaltschaft schneien, desto eher bewegt sich auch einmal einer der Staatsanwälte.

quote:
Muss ich jetzt klagen? Welchen Anwalt brauche ich dafür? Oder wo wende ich mich sonst hin?

Normaler Anwalt für Zivilrecht reicht hier. Zum einen für eine negative Feststellungsklage, dass die Forderungen der Klarna nicht mehr bestehen. Kombiniert mit einer Rückforderung der überbezahlten 50€. Wie gesagt würde ich vorher Klarna in Verzug setzen per Einschreiben.


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#9
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Was kommen denn da an Kosten auf mich zu?
Wegen was wäre die Klage? Betrug?

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#10
 Von 
Klarna
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Traumbaum,

ich habe Ihren Beitrag aufmerksam gelesen und möchte Ihnen gern anbieten, dass ich alles noch einmal genau überprüfe. Schreiben Sie mir doch bitte eine kurze E-Mail an hello@klarna.de mit Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Adresse. Wenn Sie die entsprechenden Rechnungsnummern noch vorliegen haben, können Sie diese auch gern auflisten und ich werde mir ansehen, was genau hier passiert ist.

Allgemein kann ich Ihnen hier bereits mitteilen, dass die Zuordnung von Zahlungen auf die jeweilige Rechnung automatisiert erfolgt. Damit dies reibungslos abläuft, darf ausschließlich die Rechnungsnummer im Verwendungszweck einer Überweisung angegeben werden. Dies ist auch so auf den Zahlungsträgern unserer Rechnungen vorgedruckt. Da nach Ihren eigenen Angaben mehrere Rechnungen gesammelt und mit Ihrem Namen beziehungsweise dem Wohnort überwiesen wurden, hat uns dies die ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung erschwert.

Sollte eine Überweisung nicht innerhalb der angegeben Zahlungsfrist von 14 Tagen auf eine Rechnung eingehen, können zusätzliche Kosten entstehen, über die wir in einem gesonderten Schreiben per Post hinweisen. Erfolgt auch auf ein weiteres Schreiben keine Rückmeldung oder Überweisung, wird die weitere Bearbeitung von einem Inkassobüro übernommen.

Da es sich hier aber offensichtlich um ein Missverständnis handelt, möchte ich Sie gern bitten, mir zu schreiben, damit wir zu einer raschen Klärung finden können.

Viele Grüße und einen schönen Abend,
Stefanie von Klarna

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wegen was wäre die Klage? Betrug?

Nein, das wäre ein Straftatbestand. Die Klage wäre auf negative Feststellung (dass die weiteren angeblichen Schulden nicht existieren) und auf Zahlung der 50€ Überbezahlung.

quote:
Da es sich hier aber offensichtlich um ein Missverständnis handelt, möchte ich Sie gern bitten, mir zu schreiben, damit wir zu einer raschen Klärung finden können.

Dafür, dass Sie aufmerksam gelesen haben, liebe Stefanie von Klarna, haben sie vermutlich das folgende komplett überlesen:
quote:
Also ich habe jetzt von Klarna Antwort bekommen. Es ist so, wie ich es vermutet habe. Sie haben das Geld an Ident weitergeleitet ohne, dass dieses Geld für Ident vorgesehen war. Angeblich haben sie die Forderung schon im März an Ident weitergeleitet, die haben sich wohl aber extra erst spät bei mir gemeldet, damit sie noch schön Zinsen aufschlagen können.
trotzdem bleibe ich dabei, dass die Zahlungen nicht für Ident gedacht waren und direkt an Klarna gingen. Außerdem liegt eine Überzahlung vor. Und die hätte ich gerne zurück.

Wieso sollte Ihre Klärung plötzlich ein anderes Ergebnis bringen? Oder braucht man bei Klarna als Schuldner nur entsprechenden "öffentlichen Druck" in Form von Forum-Einträgen, dass Klarna sich plötzlich eines Besseren besinnt? Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen ;-)

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#12
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Klarna und Ident Inkasso haben zwar dieselben Geschäftsführer, sind aber eigenständige Unternehmen (eigene Handelsregisternummern) und somit handelt es sich nicht um konzerneigenes Inkasso!

Ident Inkasso AB (schwedische Aktiengesellschaft)
Sveavägen 46
111 34 Stockholm
Schweden

ist registriert beim

Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln

unter dem Aktenzeichen 3712-900(7).

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Ich habe auch vor kurzem mal was in einem Online-Shop gekauft und die Zahlungsmethode "per Rechnung (Klarna)" gewählt.

Vom Händler bekam ich die Bestellbestätigung per E-Mail mit einem Link, wo ich mir die Rechnung runterladen konnte. In dieser Rechnung vom Händler (naja, Rechnung von Klarna auf dem Briefpapier vom Händler ) war klar und deutlich darauf hingewiesen, dass die Forderung an Klarna "übertragen" wurde und nicht an den Händler, sondern an Klarna zu zahlen ist. Des weiteren wurde ich als Verbraucher in dieser Rechnung auch gleich auf die Folgen des Verzugs hingewiesen (die Rechnung hatte einen festen Fälligkeitstermin; 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung; Rechnung vom 17.09.2014, Zahlungsfrist 01.10.2014):

"Der Händler hat die Zahlungsforderung gemäß dieser Rechnung an Klarna AB übertragen. Bitte zahlen Sie den Rechnungsbetrag daher an Klarna AB und nicht an den Händler. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei Ablauf der oben angegebenen Zahlungsfrist automatisch Verzug eintritt. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung werden Mahngebühren sowie Verzugszinsen berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten. Gemäß § 288 BGB betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz."

Obwohl es dank des festen Zahlungstermins und dem Hinweis auf die Folgen des Verzugs keiner weiteren Mahnung bedurft hätte, bekam ich dennoch 7 Tage nach Fälligkeit der Rechnung eine "erste Mahnung" mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen. Für diese Mahnung berechnet Klarna 4,95 EUR Mahngebühren. Der Mahnungstext lautet:

"Sollten Sie die Originalrechnung (Rechnungsnummer ) für Ihren Einkauf bei Name des Händlers mittlerweile bezahlt haben, sind die oben aufgeführten Gebühren ebenfalls noch zu leisten. Sie können uns jederzeit unter www.klarna.de/kundendienst kontaktieren. Mit unserem Service "Mein Klarna" auf www.klarna.de können Sie Informationen zu Ihren Bestellungen mit Klarna Rechnung einsehen.

Im Falle nicht fristgerechter Zahlung werden weitere Mahngebühren sowie Verzugszinsen berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten. Gemäß § 28a Abs. 1 Nr. 4a) - d) BDSG weisen wir darauf hin, dass Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen und unbestrittenen Forderungen an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, Arvato Infoscore Consumer Data GmbH und Infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76352 Baden-Baden, Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 5001 66, 22701 Hamburg sowie Deltavista GmbH, Freisinger Landstraße 74, 80939 München übermittelt werden können; dies sofern die vorstehend genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich sind."

Nun bin ich mal auf das Schreiben der Ident Inkasso AB gespannt! ;-)

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-- Editiert Inkassosachbearbeiter am 31.10.2014 08:02

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#14
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Übrigens, wie "Stefanie von Klarna" bereits geschrieben hat, wird sowohl in der Rechnung, als auch in der Mahnung extra darauf hingewiesen, dass jede Rechnung separat überwiesen werden soll, da man die Zahlungen sonst nicht zugeordnet werden kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Klarna und Ident Inkasso haben zwar dieselben Geschäftsführer, sind aber eigenständige Unternehmen (eigene Handelsregisternummern) und somit handelt es sich nicht um konzerneigenes Inkasso!

Völlig falsch. Ich habe in meinem Archiv Screenshots von der Homepage, in der Klarna klarstellt, dass Ident Inkasso ein Tochterfirma ist. Dieser Artikel ist mittlerweile verschwunden, aber befindet sich beispielsweise von in den Untiefen von web-Archiven. Zudem hausieren beide an denselben Adressen in Schweden... Machst du dein Hose auch mit er Kneifzange zu?
Ich weiß nicht, wo man in Schweden die Gesellschafter der AB (vergleichbar mit einer GmbH) einsehen kann, das dürfte aber Eindeutiges zu Tage fördern.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Nun bin ich mal auf das Schreiben der Ident Inkasso AB gespannt! ;-)



Was wird da wohl drin stehen ?
Die wollen dann halt "Ihre" Inkassogebühren haben

Und wenn der TE diese Gebühren nicht zahlt dann werden die gaaaanz bestimmt vor Gericht ziehen und den Inkassogebühren Verzugsschaden hammerhart einklagen ;-)

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

@ mepeisen
Das ist rechtlich doch völlig irrelevant, was die da mal behauptet haben!

Im Schwedischen Unternehmensregister (vergleichbar mit dem Deutschen Handelsregister) sind sie einzeln

Klarna AB
SE556737-0431

Ident Inkasso AB
SE556918-1158

eingetragen und somit rechtlich als eigenständige Unternehmen anzusehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Lieber Inkassosacharbeiter, ich weiß ehrlich gesagt nicht, was sie mir sagen wollen. Tut mir Leid. Das entzieht sich mir völlig. Nur weil man verschleiern will, dass beide Unternehmen zusammen gehören und daher zwei separate Eintragungen vorliegen ist das noch kein Grund dies mal gleich als das bin plus Ultra hier kundtun zu wollen. Und auch die. Inkasso- und Mahngebühren sind absolut überzogen. Nur weil es auf einem Papier so drauf steht heißt das nicht, dass man das hinnehmen muss.

Also ich finde ihre Antworten hier absolut kontraproduktiv und wenig aussagekräftig. Kann es sein, dass sie zu Ident gehören?

Mein Brief an das Oberlandesgericht Köln/ Aufsichtsbehörde IST bereits verfasst. Sollte ich bis Ende nächste Woche keine Einigung mit Klarna erzielt haben geht dies raus und ich werde zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen.
Dann schauen wir mal. Einen Gesprächstermin mit der Rechtsabteilung Verbraucherschutz ist auch schon ausgemacht.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das ist rechtlich doch völlig irrelevant, was die da mal behauptet haben! <hr size=1 noshade>

Nein, das könnte vor Gericht sogar mal sehr relevant werden.

Zusammengefasst hat man gesagt, das man die Zugehörigkeit verschleiern will um den "guten" Namen Klarna nicht zu zerstören.



Im Schwedischen Unternehmensregister (vergleichbar mit dem Deutschen Handelsregister) sind sie einzeln eingetragen und somit rechtlich als eigenständige Unternehmen anzusehen.
Wieso spuckt mir da spontan das Wort "Umgehungstatbestand" durch den Kopf ...
:devil:





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und bei der Beurteilung der Sachfragendes §254 BGB ist es beispielsweis sehr relevant, ob die an der selben Adresse hausieren, ob die selben Gesellschafter und Geschäftsführer vorhanden sind.

Man merke: Wir befinden uns bei den Inkassogebühren stets im Fahrwasser des Verzugsschadens . Beim Schadensrecht sind aber weder fiktive noch willkürliche Schäden durchsetzbar. Ein konkreter Schaden muss entstehen und der Schuldner muss diesen verursacht haben.

Wenn aber ein und derselbe Geschäftsführer beide Unternehmen leitet. Wenn womöglich die gleichen Gesellschafter dahinter stecken, dann sind zwei Dinge bewiesen:
1) Klarna verfügt über das Know-How, das komplette Mahnprozedere selbst umzusetzen. Es braucht definitiv keinerlei Hilfe eines Inkassobüros.
2) Zwar entsteht Klarna rein formal ein Kostenpunkt, weil es Ident Inkasso beauftragt. Aber am Ende des Tages landet da Geld wiederum (als nahezu) Reingewinn in den gleichen Taschen. Das läuft jedem Ansatz des Schadensrechts zuwider und damit kommen wir zu Harrys Stichwort des "Umgehungstatbestandes".

So ist das mit den vermeintlichen Grauzonen. Gibt leider viel zu viele, die sich abzocken lassen, weil sie es nicht besser wissen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 31.10.2014 14:04

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Danke euch beiden für die Erklärung. Ich werde mir das alles ausdrucken, wenn es hart auf hart kommt, lebe ich dies vor (Artikel und auch geschäftsitze)

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

@ Traumbaum
Für dich war der Hinweis, wo Ident seinen Sitz hat und unter welchem Aktenzeichen es bei welchem Aufsichtsgericht registriert ist.

Ich wüsste nicht, weshalb das für dich nicht hilfreich gewesen sein sollte.

---

Das andere wie die Texte aus Rechnung und Mahnung war für die Allgemeinheit, die hier liest und schreibt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hrklein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ebenfalls große Probleme mit Klarna und ident
hab jetzt aus lauter frust bezahlt und dabei sind der bereits bezahlte betrag (41 euro) mit einer Mahngebürh auf 77 euro aufgelaufen...angeblich wurden Rechnungen die ich bezahlt hatte zurücküberwiesen und daraufhin machte Klarna eine Monatsrechnung daraus... hab ich nie gesehen!
Rechnung Februar!... nach der ersten Mahnung bezahlt und wieder zurück - ging hin und her -und neue Mahnung letzte Zahlung im Mai dann angefragt und laut meinem Klarnakonto alles ausgeglichen jetzt kam eine Mahnung von Ident- Inkasso mit beiden Telefoniert ident nur frech! und Klarna meinte die "blöde Kuh" sorry tatsächlich ich solle lernen wie man überweisungen ausfäüllt, dann gäbe es keine Probleme-........
Auf meine Frage, ob ich die Monatsrechnungen denn mal sehen könnte.. gab sie keine Antwort.. nur.. es sei weitergegeben an Ident...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Dafür gräbt man einen 3 Jahre alten Beitrag aus?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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