Klarmobil droht mit Inkasso - wg. Kaufpreis
Hallo Leute ich bin es schon wieder
Ich habe da mal eine Frage zu einer Rechnung bzw. Letzte Mahnnug von Klarmobil.
Im Februar habe ich mir einen UMST Stick schicken lassen, diesen getestet und per Widerruf zurückgeschickt.
Der Widerruf wurde akzeptiert und mir wurde eine tagesgenaue Rechnung über die Nutzung der Flatrate, plus Versandkosten 9,95Eur und ein "einmaliger Kaufpreis" des Sticks, wegen "überdurchschnittlicher Nutzung" gestellt.
Ja, ich habe den Stick genutzt. Ich musste mehrere Stellen im Haus testen um überhaupt eine einigermaßen gute Verbindung zu bekommen. Deshalb habe ich das Teil auch wieder zurückgeschickt, weil die Verbindung schlecht war.
Der Stick sollte normal 29,95Eur kosten und der in Rechnung gestellte "einmalige Kaufpreis" soll 9,95Eur sein. Aber ich habe diesen zurückgeschickt, also weder gekauft, noch besitze ich diesen um ihn weiter nutzen zu können.
Also habe ich denen geschrieben, dass ich die Nutzungsgebühr für die Flat selbstverständlich zahle, aber die weiteren Kosten zurückweise. Da ich laut BGH nicht verpflichtet bin die Kosten für die Hinsendung zu übernehmen, sondern nur für die Rücksendung, was ich auch tat.
Nun kam eine Mahnnung, gleichzeitig auch die "Letzte" genannt und man drohte mir ein Inkassoverfahren und weiterhin auch ein Mahnverfahren an, wenn ich nicht immerhalb von drei Tagen zahle.
Bin ich verpflichtet den "einmaligen Kaufpreis" zu übernehmen? Mit Mahnkosten sind es zwar nur 25,85Eur, aber Kleinvieh macht auch Mist.
Gruß
Thome123
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von Thome123 am 23.04.2012 11:13
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>Klarmobil droht mit Inkasso - wg. Kaufpreis
quote:
nach deren Meinung noch 9,95Eur für den Hinversand
Wie bitte ??? Die sind nicht ganz klar ...
Phantasien statt EU-Recht Und für den Verbrauch gibt es an sich keine Rechtgrundlage. Wenn natürlich 1-5 GB gesaugt wurden, dann 9,95€ zweckgebunden überweisen und Ende der Sache. Bei einem legitimen Testverbrauch würde ich auch diese Forderung ablehnen!
Nicht alles was gefordert wird ist auch nur ansatzweise berechtigt!
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
von Mr.Cool am 24.04.2012 16:05
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>Klarmobil droht mit Inkasso - wg. Kaufpreis
Keep Cool!
Das ist eine Routineaktion, genauso wie die nächsten 1-2 Jahre die immer dreisteren Schreiben. Bei der Sachlage und ohne Stellungnahme zur Rechnungsreklamtion völlig lächerlich.
Entweder gleich abheften oder ein einmaliges Schreiben mit Hinweis auf erfolgte (Über-)Zahlung, Rücksendung des Sticks und Rechnungsreklamation. Hinweis auf eine Klageerwiderung mit Rückzahlungsforderung.
Oder den zum Kaufpreis gehörenden Stick anfordern
Man kann sich auch noch mehr Mühe machen mit zuerst Vollmacht im Original anfordern etc.. Hier reicht vielleicht den Zweifel zu schüren. Vielleicht kommt auch noch KSP. Aber das ist bei der hoffentlich korrekt dargestellten Situation auch egal. Hauptsache du hast Rücksendenachweis für Stick, Reklamationsnachweis etc. in gerichtsfester Form!?
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
von Mr.Cool am 19.06.2012 11:20
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