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Klarmobil droht mit Inkasso - wg. Kaufpreis

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Klarmobil droht mit Inkasso - wg. Kaufpreis

Hallo Leute ich bin es schon wieder

Ich habe da mal eine Frage zu einer Rechnung bzw. Letzte Mahnnug von Klarmobil.

Im Februar habe ich mir einen UMST Stick schicken lassen, diesen getestet und per Widerruf zurückgeschickt.
Der Widerruf wurde akzeptiert und mir wurde eine tagesgenaue Rechnung über die Nutzung der Flatrate, plus Versandkosten 9,95Eur und ein "einmaliger Kaufpreis" des Sticks, wegen "überdurchschnittlicher Nutzung" gestellt.
Ja, ich habe den Stick genutzt. Ich musste mehrere Stellen im Haus testen um überhaupt eine einigermaßen gute Verbindung zu bekommen. Deshalb habe ich das Teil auch wieder zurückgeschickt, weil die Verbindung schlecht war.
Der Stick sollte normal 29,95Eur kosten und der in Rechnung gestellte "einmalige Kaufpreis" soll 9,95Eur sein. Aber ich habe diesen zurückgeschickt, also weder gekauft, noch besitze ich diesen um ihn weiter nutzen zu können.

Also habe ich denen geschrieben, dass ich die Nutzungsgebühr für die Flat selbstverständlich zahle, aber die weiteren Kosten zurückweise. Da ich laut BGH nicht verpflichtet bin die Kosten für die Hinsendung zu übernehmen, sondern nur für die Rücksendung, was ich auch tat.

Nun kam eine Mahnnung, gleichzeitig auch die "Letzte" genannt und man drohte mir ein Inkassoverfahren und weiterhin auch ein Mahnverfahren an, wenn ich nicht immerhalb von drei Tagen zahle.

Bin ich verpflichtet den "einmaligen Kaufpreis" zu übernehmen? Mit Mahnkosten sind es zwar nur 25,85Eur, aber Kleinvieh macht auch Mist.

Gruß
Thome123

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von Thome123 am 23.04.2012 11:13
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 85 weitere Beiträge zum Thema "wg.".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Klarmobil droht mit Inkasso - wg. Kaufpreis
Die Forderung halte ich für ausgesprochenen Blödsinn, insbesondere mit der Deklaration eines Kaufpreises. Entweder Nutzungsentgelt oder Wertminderung.
Oder war eine begrenzte Nutzung vereinbart?
Oder sind die 9,95 € nur für den Versand, da unter 40.-€ ?
Bitte prüfen!

Ich würde formal und nachweisbar die Rechnung reklamieren und a)widersprechen b)um Stellungnahme zum "übermäßigen Gebrauch" und c)rechtliche Grundlage der Forderung anfordern.
Ferner noch ein Nachweis der Verbindungen, sofern diese verlangt werden.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


von Mr.Cool am 23.04.2012 21:27
Status: Unsterblich (4381 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 88 User(n) bewertet)

>Klarmobil droht mit Inkasso - wg. Kaufpreis
Hallo,

besten Dank, das werd ich gleich mal probieren!

Also es sind jetzt nach deren Meinung noch 9,95Eur für den Hinversand und 9,95Eur für den "einmaligen Kaufpreis" plus 5,95Eur Mahngebühren offen.

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von Thome123 am 24.04.2012 09:33
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Klarmobil droht mit Inkasso - wg. Kaufpreis
Du hast denen ja bereits einmal geschrieben (nachweisbar durch Einschreibebeleg?)
Somit ist die Mahngebühr selbstverständlich ebenfalls hinfällig.
"Einmaliger Kaufpreis" halte ich auch für Unfug.
Ich würde an deiner Stelle den für dich unstrittigen Betrag überweisen (genau in der Überweisung deklarieren!), nochmal ein Schreiben hinschicken (ggf. Einschreiben) und dann zurücklehnen und abwarten.

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von michatubbie am 24.04.2012 14:24
Status: Senior (105 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Klarmobil droht mit Inkasso - wg. Kaufpreis
quote:
nach deren Meinung noch 9,95Eur für den Hinversand

Wie bitte ??? Die sind nicht ganz klar ... Phantasien statt EU-Recht

Und für den Verbrauch gibt es an sich keine Rechtgrundlage. Wenn natürlich 1-5 GB gesaugt wurden, dann 9,95€ zweckgebunden überweisen und Ende der Sache. Bei einem legitimen Testverbrauch würde ich auch diese Forderung ablehnen!

Nicht alles was gefordert wird ist auch nur ansatzweise berechtigt!



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


von Mr.Cool am 24.04.2012 16:05
Status: Unsterblich (4381 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 88 User(n) bewertet)

>Klarmobil droht mit Inkasso - wg. Kaufpreis
Es wurden 12,95Eur Nutzungsgebühren der Flat verlangt für die ca 10 Tage, die ich den Stick hatte.
Diesen Betrag habe ich schon direkt nach enthalt gezahlt, leider ohne den Zusatz in der Überweisung

Ich habe nun nochmal ein Fax geschickt, mit der Bitte um Stellungnahme usw. Jetzt warte ich mal ab was kommt.

Vielen Dank erstmal!

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von Thome123 am 26.04.2012 13:19
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Klarmobil droht mit Inkasso - wg. Kaufpreis
Dann ist die Forderung ja noch absurder.
Ich würde aber noch mal die Bestellbedingungen prüfen wegen den Versandkosten.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


von Mr.Cool am 26.04.2012 15:56
Status: Unsterblich (4381 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 88 User(n) bewertet)

>Klarmobil droht mit Inkasso - wg. Kaufpreis
Hallo Leute,

nun ist es soweit.
Obwohl ich klarmobile mehrfach aufgefordert habe den einmaligen Kaufpreis und die Kosten für den Hinversand zu begründen, kam keine Antwort. Außerdem habe ich in den Schreiben auch den Hinweis auf das Urteil vom BGH hingewiesen, das die Kosten nicht zu erstatten sind.

Tja, aber nun kam statt einer Antwort von klarmobil Post von Real Inkasso. Nun grübel ich natürlich was ich machen soll.

Habt ihr vielleicht eine Idee?

Gruß
Thome123

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von Thome123 am 19.06.2012 08:25
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Klarmobil droht mit Inkasso - wg. Kaufpreis
Keep Cool!
Das ist eine Routineaktion, genauso wie die nächsten 1-2 Jahre die immer dreisteren Schreiben. Bei der Sachlage und ohne Stellungnahme zur Rechnungsreklamtion völlig lächerlich.
Entweder gleich abheften oder ein einmaliges Schreiben mit Hinweis auf erfolgte (Über-)Zahlung, Rücksendung des Sticks und Rechnungsreklamation. Hinweis auf eine Klageerwiderung mit Rückzahlungsforderung.
Oder den zum Kaufpreis gehörenden Stick anfordern

Man kann sich auch noch mehr Mühe machen mit zuerst Vollmacht im Original anfordern etc.. Hier reicht vielleicht den Zweifel zu schüren. Vielleicht kommt auch noch KSP. Aber das ist bei der hoffentlich korrekt dargestellten Situation auch egal. Hauptsache du hast Rücksendenachweis für Stick, Reklamationsnachweis etc. in gerichtsfester Form!?



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


von Mr.Cool am 19.06.2012 11:20
Status: Unsterblich (4381 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 88 User(n) bewertet)


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