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Klagen gegen Euro bislang ohne Aussicht auf Erfolg

AFP VOM 17.12.2000 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 5762 Aufrufe
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Euro, Effecten-Spiegel, Euro-Klage

- BVG : Staat kann Geldwert nicht grundrechtlich garantieren

Mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die endgültige Euro-Einführung in Deutschland stellt sich Effecten-Spiegel-Herausgeber Bolko Hoffmann in die Tradition juristisch ausgefochtener Angriffe auf die Gemeinschaftswährung. Bislang waren aber alle Versuche vergebens, den Euro vom vorgegebenen Kurs abzubringen. Unter anderem scheiterten ein EG-Beamter, vier Wirtschaftsprofessoren und ein Staatsrechtler mit Klagen vor dem höchsten deutschen Gericht. AFP dokumentiert die wesentlichen Punkte aus früheren Entscheidungen der Verfassungshüter:

Am 12. Oktober 1993 stellten die obersten Verfassungsrichter fest, dass der Vertrag von Maastricht mit seinem Fahrplan zur Einheitswährung nicht gegen das im Grundgesetz festgelegte Demokratieprinzip verstoße. Der Zweite BVG-Senat betonte: Deutschland unterwerfe sich mit der Währungsunion nicht, wie von den Klägern geltend gemacht, einem "nicht mehr steuerbaren Automatismus". Sie ermögliche vielmehr den Weg zu einer "stufenweisen weiteren Integration" der damaligen Europäischen Gemeinschaft, der in jedem weiteren Schritt "von einer parlamentarisch zu beeinflussenden Zustimmung der Bundesregierung abhängt". Damit wurden Verfassungsbeschwerden des ehemaligen EG-Beamten Manfred Brunner und Klagen von vier Europa-Abgeordneten der Grünen verworfen, der Maastrichter Vertrag konnte in Kraft treten. (Az. : 2 BvR 2134/92 und 2159/92)

Die BVG-Richter hoben bei diesem Maastricht-Urteil nicht zuletzt auf die eigens eingerichteten SCHUTZMECHANISMEN des Grundgesetzes ab. Dort ist im Artikel 23 eine Mitwirkung der nationalen Parlamente bei der Abgabe von Souveränitätsrechten gesichert. Artikel 88 gestatte zudem die Übertragung von Befugnissen der Bundesbank auf eine Europäische Zentralbank, wenn diese den "strengen Kriterien der Maastrichter Vertrages hinsichtlich der Unabhängigkeit der Zentralbank und der Priorität der Geldwertstabilität entspricht".

In einer am 2. April 1998 verkündeten Entscheidung wies der Zweite BVG-Senat einstimmig Verfassungsbeschwerden von vier deutschen Professoren sowie einem Staatsrechtler aus Mainz als unbegründet zurück. Die Professoren hatten die Stabilität des Euro als nicht gewährleistet gesehen. Das BVG betonte, der Maastricht-Vertrag zeichne "den Maßstab und das Verfahren zum Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion vor" und eröffne dabei "wirtschaftliche und politische Einschätzungs- und Prognoseräume". Dies nehme "die Bundesregierung und das Parlament für die SICHERUNG DES GELDEIGENTUMS in Verantwortung". Die Entscheidungen über die Euro-Einführung könnten aber "nicht nach dem individualisierenden Maßstab eines Grundrechts" beurteilt werden. Der Staat könne "den GELDWERT NICHT GRUNDRECHTLICH GARANTIEREN". (Az. :2 BvR 1877/97 und 50/98)

"Ob und inwieweit der hoheitlich angeordnete Währungsumtausch" den Schutz des Eigentums in Artikel 14 des Grundgesetzes berühre, bedürfe "hier keiner abschließenden Beurteilung", befanden die BVG-Richter 1998 weiter. Mit den Grundgesetz-Artikeln 23 und 88 gebe es jedenfalls "eine AUSREICHENDE VERFASSUNSRECHTLICHE GRUNDLAGE" für die Euro-Einführung.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2000


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