Hallo,
hab im August die *rechtswahrende Mitteilung" zur unterhaltsverpflichtung gegenüber meinem pflegebedürftigen Vater bekommen vom sozi. Ich habe dann sämtliche unterhaltsverpflichtung dem grunde nach von mir gewiesen und dann noch einmal ein schreiben bekommen, in welchem man auf ein urteil verweist was gar nicht auf mich zutrifft.
ich habe gar nicht mehr geantwortet und höre jetzt auch nix mehr. Frage: vielleicht ist ja schon eine klage eingereicht aber falls nicht, gibt es eine frist in welcher das sozi klage erheben muss?
danke und gruß
Klagefrist Elternunterhalt
2. Januar 2008
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Frage vom 2. Januar 2008 | 20:04
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 677x hilfreich)
Klagefrist Elternunterhalt
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#1
Antwort vom 3. Januar 2008 | 08:16
Von
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--- editiert vom Admin
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