Klageflut beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
AFP VOM 28.1.2010 | Nachrichten - Europarecht | 1974 Aufrufe Mehr zum Thema:Deutschland 18 Mal gerügt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat eine Klageflut zu bewältigen. Wie der Präsident des Gerichts, Jean-Paul Costa, am Donnerstag mitteilte, gingen im vergangenen Jahr rund 57.100 Beschwerden ein - 15 Prozent mehr als im Jahr 2008. Damit ist der Berg der noch zu bearbeitenden Fälle auf über 119.000 angewachsen. Für das neue Jahr erwartet Costa aber eine Entlastung, nachdem nun auch Russland als letztes der 47 Europaratsländer ein Protokoll für die Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren ratifiziert hat.
Insgesamt haben die Straßburger Richter im vergangenen Jahr 2395 Urteile gefällt - 27 Prozent mehr, als im Jahr zuvor. Deutschland wurde 18 Mal wegen Grundrechtsverletzungen gerügt, zumeist wegen zu langer Gerichtsverfahren. Für Aufsehen sorgte der Gerichtshof kürzlich mit zwei Urteilen, die weit reichende Folgen haben dürften. Anfang Dezember rügte er die deutschen Sorgerechtsregeln für ledige Väter als diskriminierend. Zwei Wochen später wurde Deutschland abermals verurteilt - weil die Sicherungsverwahrung für einen Gewaltverbrecher nachträglich verlängert wurde.
Die mit Abstand am meisten Klagen kamen auch 2009 aus Russland: Mehr als 13.600 Bürger beschwerten sich in Straßburg über Grundrechtsverletzungen durch Moskau. Damit sind nun rund 33.500 Klagen gegen Russland anhängig. Mehr als 300 davon betreffen die Vorgänge in der Kaukasusrepublik Tschetschenien. An zweiter Stelle steht die Türkei mit 13.100 anhängigen Beschwerden, gefolgt von der Ukraine (10.000) und Rumänien (9800).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist seit 50 Jahren die letzte Instanz für die mehr als 800 Millionen Bürger der 47 Mitgliedsländer des Europarats. Das Gericht, an das jedes Europaratsland einen Richter entsendet, wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Europaratsländer haben sich mit ihrem Beitritt zu dieser Konvention verpflichtet, die Urteile des Menschenrechtsgerichts umzusetzen. Wer in Straßburg klagen will, braucht allerdings einige Geduld: Die Verfahren dauern im Durchschnitt gut fünf Jahre.
28. Januar 2010 - 15.00 Uhr
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