Guten Abend,
ich habe eine Klageschrift vom Amtsgericht erhalten.
Da ich bereit bin den Klageanspruch voll anzuerkennen, frage ich mich, wie ich da jetzt vorgehe...?
Einen Anwalt möchte ich hier ungerne hinzuziehen, da ich mich ja gar nicht groß vor Gericht streiten möchte o. ä., reicht es daher aus, wenn ich selber ein Schreiben aufsetze mit dem ich den Anspruch anerkenne?
Wenn das möglich ist, muss ich mich an eine bestimmte Form halten? Was muss hier zwingend drinstehen?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Klageanspruch anerkennen (Amtsgericht)
24. April 2014
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Frage vom 24. April 2014 | 21:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 14x hilfreich)
Klageanspruch anerkennen (Amtsgericht)
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#1
Antwort vom 24. April 2014 | 21:23
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3483x hilfreich)
IN DREIFACHER AUSFERTIGUNG!!!
===============================
An das Amtsgericht ...
... (Datum)
Az. ...
In dem Rechtsstreit
... (Kläger) ./. ... (Beklagter)
wird die Klageforderung anerkannt.
Es wird gebeten, das Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren und nach § 307 ZPO
ohne mündliche Verhandlung zu erlassen.
... (Unterschrift)
-----------------
""
#2
Antwort vom 24. April 2014 | 22:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 14x hilfreich)
Vielen Dank!
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