Klageanspruch anerkennen (Amtsgericht)

24. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
benutzer12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 14x hilfreich)
Klageanspruch anerkennen (Amtsgericht)

Guten Abend,

ich habe eine Klageschrift vom Amtsgericht erhalten.

Da ich bereit bin den Klageanspruch voll anzuerkennen, frage ich mich, wie ich da jetzt vorgehe...?

Einen Anwalt möchte ich hier ungerne hinzuziehen, da ich mich ja gar nicht groß vor Gericht streiten möchte o. ä., reicht es daher aus, wenn ich selber ein Schreiben aufsetze mit dem ich den Anspruch anerkenne?

Wenn das möglich ist, muss ich mich an eine bestimmte Form halten? Was muss hier zwingend drinstehen?

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3483x hilfreich)

IN DREIFACHER AUSFERTIGUNG!!!
===============================


An das Amtsgericht ...

... (Datum)
Az. ...


In dem Rechtsstreit

... (Kläger) ./. ... (Beklagter)


wird die Klageforderung anerkannt.



Es wird gebeten, das Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren und nach § 307 ZPO ohne mündliche Verhandlung zu erlassen.



... (Unterschrift)

-----------------
""

67x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
benutzer12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank!

14x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.007 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.572 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen