Hi, ich hoffe mir kann jemand von euch helfen.
Vor ein paar Monaten wurde ich Nachts mit meinem Kumpel auf einem öffentlichen Platz von zwei Polizisten aufgehalten. Sie wollten grundlos unsere Personalausweise sehen. Dem Wunsch sind wir beide ohne Widerstand nachgegangen, dennoch haben sie uns dann gebeten den Platz zu verlassen. Als die sich wieder in ihr Auto gesetzt haben, habe ich zu meinem Kumpel gesagt: "Ich hasse Bullen, ich habe in meinem Leben viel mehr erreicht als die Drecksbullen". Ja, ich weiß - nicht nett oder sympathisch aber in keinster Weise sollte das eine Beleidung direkt an die Polizisten sein. Ich wusste nicht mal dass die uns noch hören (hatten wohl ein Fenster offen).
Der eine Polizist ist direkt wieder ausgestiegen und hat mir gesagt dass er mich dafür anzeigt. Jetzt kam auch der Brief von der Staatsanwaltschaft
und ich habe 1 Woche Zeit um zu reagieren bevor es vor Gericht geht.
Meine Frage: Fällt das nicht unter Meinungsfreiheit? Bin ich dazu verplichtet Polizisten zu mögen? Tipps um die Verhandlung zu vermeiden bevor es vor Gericht geht?
-- Editier von wasserhahn am 10.11.2015 18:04
Klage wegen angeblicher Beleidigung gegenüber Polizist
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Meine Frage: Fällt das nicht unter Meinungsfreiheit?
Klar, nur eben mit anderen Konsequenzen.....
Zitat:Bin ich dazu verplichtet Polizisten zu mögen?
Nein, Sie sollten das aber anders äußern.
Zitat:Tipps um die Verhandlung zu vermeiden bevor es vor Gericht geht?
Reue zeigen, Strafbefehl abwarten, bezahlen.
Eine Entschuldigung bei dem entsprechenden Polizisten macht sich ebenfalls nicht schlecht, sollte allerdings ernst gemeint sein.
Hi! Danke für die Antwort.
Es spielt also keine Rolle, dass der Polizist mich nur entweder "belauscht" oder "überhört" hat, ohne dass ich ihn willentlich und direkt beleidigt habe?
Mit welcher Höhe von einem Bußgeld müsste man rechnen (18, Student, nicht vorbestraft) und wäre man dadurch dann vorbestraft bzw wird es in das Führungszeugniss aufgenommen?
Danke!
-- Editiert von wasserhahn am 10.11.2015 19:10
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Reue zeigen, Strafbefehl abwarten, bezahlen. Er wird keinen Strafbefehl kriegen. Wenn ich den TE richtig interpretiere, hat er gerade eine Anklageschrift erhalten. Folglich wird er vor Gericht landen.
Fällt das nicht unter Meinungsfreiheit? Bin ich dazu verplichtet Polizisten zu mögen? Sprüche dieser Art sind die Garantie für eine knackige Strafe - ich würde mir derlei vor Gericht verkneifen.
Tipps um die Verhandlung zu vermeiden bevor es vor Gericht geht? Vergessen Sie es. Da steht zwar, Sie hätten eine Woche Zeit, Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen, aber damit sind rechtliche Einwendungen wie etwa Verjährung gemeint. "Habe ich keinen Bock drauf" ist kein stichhaltiger Einwand.
Mit welcher Höhe von einem Bußgeld müsste man rechnen (18, Student, nicht vorbestraft) und wäre man dadurch dann vorbestraft bzw wird es in das Führungszeugniss aufgenommen? Das zarte Alter erklärt, warum kein Strafbefehl erlassen wurde - der ist im Jugendstrafverfahren unzulässig. Und mit 18 wird man fast mit Sicherheit nach dem Jugendgerichtsgesetz verknackt. Als Strafe tippe ich mal auf Sozialstunden. Die stehen nicht im Führungszeugnis, aber im Erziehungsregister. Das ist allerdings eher für neue Strafverfahren relevant, nicht für die Jobsuche. Und mengenmäßig tippe ich mal auf den unteren zweistelligen Bereich.
Auch @muemmel Danke für die Antworten.
Ist es sinnvoll einen Anwalt zu beaufragen? Der Rechtsschutz von meinem Vater zahlt in diesem Fall nicht, obwohl ich mitversichert bin. Ist es realistisch, dass ein Anwalt vielleicht eine gute Strategie hätte und ich im Verfahren als nicht schuldig erklärt werde? (Da keine direkte Beleidigung, private Unterhaltung mit Kumpel, spät nachts usw usw?)
Danke!
Ist es realistisch, dass ein Anwalt vielleicht eine gute Strategie hätte und ich im Verfahren als nicht schuldig erklärt werde? (Da keine direkte Beleidigung, private Unterhaltung mit Kumpel, spät nachts usw usw?) Eher nicht. Die Ich-habe-das-ja-bloß-zu-meinem-Kumpel-gesagt-Strategie funktioniert schon deshalb nicht, weil die Polizisten es ja offenbar gehört haben. By the way ist ein Anwalt nicht so ganz billig.
Habe ich es richtig verstanden, dass die Beleidigung in meinem Satz "Drecksbullen" ist und er Rest ist eher irrelevant ?
Ja. "Bulle" gilt als Umgangssprache, auch wenn die Polizei das ungern hört. "Ich hasse Sie, Herr Wachtmeister" dürfte okay sein und bei "Ich hasse Dich, Bulle" dürfte es nur Probleme wegen des Duzens geben, was auch schon zu Verurteilungen geführt hat.
Kleiner Hinweis: Ich hoffe, Sie spielen nicht mit dem Gedanken, zu behaupten, Sie hätten etwas ganz anderes gesagt. Sie dürfen ja lügen, Ihr Kumpel allerdings nicht und ein Falschaussageverfahren ist dann ein ganz anderes Kaliber - für den Kumpel und für Sie als Anstifter (Anstiftung zur Falschaussage wird so wie diese selber bestraft).
Nein, nein. Das habe ich nicht vor. Ich wollte bloß sichergehen, ob nur der Begriff die angezeigte Beleidigung ausmacht... Der andere Polizist ist als Zeuge angegeben, war jedoch bei dem Vorfall komplett unberührt von meiner Aussage.
-- Editiert von wasserhahn am 10.11.2015 20:03
Zitat:dass der Polizist mich nur entweder "belauscht" oder "überhört" hat, ohne dass ich ihn willentlich und direkt beleidigt habe
Belauscht hat dich niemand, du hast es ja offenbar laut genug gesagt - und damit haben wir zumindest bedingten Vorsatz, daß der Polizist das auch hört.
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