Hallo zusammen, wie kann man vor dem EUMGH bzw. jeh nach zuständigkeit EUGH eine Klage einreichen.Welche Vorausetzungen bestehen? Gibt es Anwaltszwang? In Welcher Sprache ist die Klage einzureichen? Welche Kosten kommen auf einen zu und gibt es sowas wie PKH? Was ist alles zu beachten?MFG
----------------- "Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. Meine Empfehlung"
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>Klage vor EUMGH/EUGH, aber wie?
Hi,zunächst mal hat der Antragsteller in Deutschland den normalen Rechtsweg zu beschreiten, d. h. durch alle Instanzen einschließlich des Bundesverfassungsgerichts zu gehen. Erst wenn er da keinen Erfolg hat, kann er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. An den Europäischen GH können sich natürliche Personen überhaupt nicht wenden.Gruß vom mümmel