
Im Streit um das Volkswagen-Gesetz ist die angekündigte Klage der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof in Brüssel eingegangen. Das teilte der Gerichtshof am Freitag mit. Die Kommission hatte diesen Schritt bereits im Oktober angekündigt und erklärt, sie sehe in dem Gesetz ein Hindernis für ausländische Investoren. Ein Termin für die Verhandlung beim EuGH steht noch nicht fest. Ein Urteil wird voraussichtlich erst in gut anderthalb Jahren ergehen.
Das so genannte VW-Gesetz trat 1960 in Kraft. Die Kritik der EU-Kommission richtet sich vor allem gegen einen Passus, mit dem die Stimmrechte jedes Aktionärs auf maximal 20 Prozent des Grundkapitals begrenzt werden, selbst wenn er mehr Anteile hält. Zudem gibt das Gesetz dem Land Niedersachsen eine starke Sonderstellung. Es ist stärkster Aktionär und hält laut Geschäftsbericht 2003 18,2 Prozent aller Stimmrechte. Zudem entsendet Niedersachsen zwei Vertreter in den Aufsichtsrat. Nach Überzeugung der EU-Kommission sichert das Gesetz dem Land so eine Sperrminorität. VW-Chef Bernd Pischetsrieder, Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) hatten bereits im Oktober die damals angekündigte Klage als überflüssig kritisiert.
18. März 2005 - 13.22 Uhr
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