Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Klage gegen Eingliederungsgelder für Arbeitslose gescheitert

AFP VOM 8.9.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1395 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Eingliederungsgelder, Arbeitslose

Agentur für Arbeit muss weiter Milliarden an Bund abführen

Die Bundesagentur für Arbeit muss sich zu Recht an den Milliardenkosten des Bundes für die Eingliederung von Arbeitslosen beteiligen. Unternehmen, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen, können gegen den Abfluss der Gelder von der Agentur an den Bund nicht klagen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschied. (AZ: 1 BvR 2393/08)

Laut Gesetz muss die Arbeitsagentur die Grundsicherung von Arbeitssuchenden grundsätzlich übernehmen und sich mit der Hälfte an den Eingliederungsleistungen beteiligen, die der Bund übernimmt. Die Arbeitsagentur musste deshalb 2008 rund 4,6 Milliarden Euro an den Bund abführen.

Das klagende Unternehmen wollte erreichen, dass die Mittel stattdessen zur Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingesetzt werden. Das Gericht erklärte die Verfassungsbeschwerden nun für unzulässig, da die drei klagenden Unternehmen und deren Angestellte von dem Gesetz nicht unmittelbar betroffen sind.

8. September 2010 - 10.05 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97917
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Claudia Lanzendorf
Berlin
Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Arztrecht, Haftpflichtrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?