Klage gegen Bußgeldbescheid oder Verjährung?

2. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
00Schneider7
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage gegen Bußgeldbescheid oder Verjährung?

Hallo.

Ich habe folgendes Problem, und zwar habe ich einen Vollstreckungsbescheid für 3 Strafzettel/Bußgeldbescheide (Ordnungswidrigkeit?) wegen Falschparkens bekommen.

Diese sind vor einem Jahr so zu Stande gekommen (09/2016), als mir "unrechtmäßig" , wegen Verdacht auf BTM, der Führerschein und die Fahrzeugschlüssel abgenommen wurden. Das Auto stand dann ca. 2 Wochen im eingeschränkten Halteverbot.

Führerschein usw. bekam ich nach ca. 4 Wochen wieder zurück, da nichts gewesen ist und nichts gefunden (Blutuntersuchung) wurde.

Ich habe nachher in dem ganzen Trubel versäumt, dies nach Erhalt der Strafzettel (Anhörungsbogen) vorzutragen.
Auch habe ich keinen Widerspruch gegen die Bußgeldbescheide eingelegt.


Nun wurde mir eine Vollstreckungsankündigung zugestellt, über ca.350 EUR.

Besteht nun noch die Möglichkeit dagegen vorzugehen?

Falls ja, wäre das wohl nur noch über eine Klage oder ähnl. möglich,oder?

Lohnt sich hier noch der Weg zu einem Rechtsanwalt?

Denn leider sehe ich mich hier durchaus als Opfer und kann für all das nichts. Ausser was den Widerspruch gegen die Bescheide angeht. :)

Wie sieht es mit der Verjährung aus? Ich habe irgendwas von 3 Monaten gelesen. Wie sieht das diesbzgl. aus? Den Anhörungsbogen habe ich irgendwann im Oktober 2016 bekommen, also innerhalb der 3 Monate.

Bußgeldbescheide wurden am 22.11.16 erstellt/zugestellt.

Am 28.08.17 wurde nun die Vollstreckungbehörde mit der Vollstreckung beauftragt.



Wäre für ein paar Ratschläge sehr dankbar.

MfG




-- Editier von 00Schneider7 am 02.09.2017 02:09

-- Editier von 00Schneider7 am 02.09.2017 02:49

-- Editier von 00Schneider7 am 02.09.2017 02:51

-- Editier von 00Schneider7 am 02.09.2017 02:52

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Auch habe ich keinen Widerspruch gegen die Bußgeldbescheide eingelegt.
Somit sind diese rechtskräftig!

Zitat:
Wäre für ein paar Ratschläge sehr dankbar.
Zahlen, damits nicht noch teurer wird...

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#2
 Von 
00Schneider7
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, somit ist das Ganze wohl endgültig rechtskräftig :( .

Wie sieht es denn dann mit der Verjährungsfrist aus?

"Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Eine Verjährung beginnt zunächst mit Beendigung der ordnungswidrigen Handlung."...

Also ich lese daraus irgendwie, dass nach dem Bussgeldbescheid das ganze nach 6 Monaten verjährt,oder verstehe ich das falsch? Also hätte man doch bis zum 22.05.17 vollstrecken müssen, sonst setzt Verjährung ein!?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
oder verstehe ich das falsch?


Ja, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, dann endet die Verfolgung, so dass auch keine Verfolgungsverjährung mehr gelten kann.

Es gilt dann vielmehr die Vollstreckungsverjährung und die beträgt nach § 34 OWiG 3 Jahre.

Zitat:
Auch habe ich keinen Widerspruch gegen die Bußgeldbescheide eingelegt.


Ich wüsste jetzt auch gerade nicht, mit welchem Grund Du hier erfolgreich Einspruch hättest einlegen können. Dass Du in der Zeit des Falschparkens keinen Führerschein hattest, ist jedenfalls keine geeignete Ausrede.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
00Schneider7
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, das mit der Vollstreckungsverjährung klingt für mich nun einleuchtend.

Also werd ich wohl zahlen müssen.

Thema Einspruch...

Nun ja, wenn ich von der Polizei dazu genötigt werde, das Auto dort abzustellen, und mir jegliche Mittel genommen werden, dieses dort zu entfernen, dann weiss ich irgendwie nicht...

Normal finde ich das auf jeden Fall nicht.

Man stelle sich vor, die hätten 3 Monate für die Rückgabe des Führerscheins gebraucht, und ich hätte ca. 90 mal nen Strafzettel und folglich Bussgeldbescheid erhalten, wäre ich heute so hoch verschuldet, dass ...

Naja, wie dem auch sei...

Vielen lieben Dank für die Ratschläge!!!

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
00Schneider7
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, ich sehe das fast so.
Wenn wenden, hinter einer Verkehrsinsel, auch wenn es über einen schraffierten Bereich war, ausreicht, einem auf diese Art und Weise den FS abzunehmen und Schlüssel einzubehalten, und das nach negativem Urintest, dann weiss ich auch nicht.

Vorwurf war übrigens: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Verdacht auf BTM.
:)

Von alledem war weit und breit nix zu sehen, wie auch das Gericht später Entschied.

Die Blutuntersuchung selbst dauert wohl keine 4 Wochen, doch die Wege die der FS macht. Von Polizei zur Staatsanwaltschaft.
Polizei fertigt vorab Anhörungsschreiben...
Staatsanwaltschaft klagt an. Gericht entscheidet. Das waren ca. 4 Wochen. Vllt. Sogar 5-6.

Polizei sagte, dass dieser Vorgang u.U. sogar bis zu 3 Monate dauern kann.

Und wenn die Polizei sagt, dass ich das Auto dort hinstellen und nicht wegbewegen darf, bleibt mir leider nix anderes übrig.

Und ich soll dann noch das Abschleppen zahlen, ist richtig...

So was empfinde ich ganz einfach als Beamtenwilkür und etwas als Nötigung :)

"Verdacht auf... " Selbst das kann man sich auch immer schön zurecht legen, wie man es gern hätte...

Nur noch mal dazu, um das zu erklären...



-- Editiert von 00Schneider7 am 02.09.2017 13:21

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich sehe das etwas anderst wie du!

Zitat:
Und wenn die Polizei sagt, dass ich das Auto dort hinstellen und nicht wegbewegen darf, bleibt mir leider nix anderes übrig.
So werden die das sicher nicht gesagt haben! Sie werden gesagt haben, DU sollst das Auto JETZT abstellen und DU darfst es nicht weiter wegbewegen.
Die beamten ahtten dir also sogar noch die möglichkeit gegeben, dass Auto wenigst an die Seite zu stellen, statt es direkt abschleppen zu lassen.
Danach hätte einfach nur ein Freund, Kumpel, Familienangehöriger oder dergleichen mit gültigem Führerschein das Auto dort wegfahren können, bzw den Schlüssel bdei der Polizei abholen können um es wegzufahren! man hätte lediglich nur DIR den Schlüssel nicht ausgehändigt, dass ist alles...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Wenn wenden, hinter einer Verkehrsinsel, auch wenn es über einen schraffierten Bereich war
Das ist übrigens schon eine starke Ausfallerscheinung!
Selbst wenn keine BTM mitgespielt haben, dann könnte es sogar noch sein, dass die Führerscheinstelle zu der Entscheidung kommt, untauglich zum führen eines KFZ...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
00Schneider7
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:

Selbst wenn keine BTM mitgespielt haben, dann könnte es sogar noch sein, dass die Führerscheinstelle zu der Entscheidung kommt, untauglich zum führen eines KFZ...


Was übrigens auch Anklage war. Das Gericht entschied, dass dies nur in Betracht käme, wenn ich fahrlässig gehandelt hätte, also andere gefährdet hätte und/oder, was weiss ich, jemanden behindert hätte.

Da aber weit und breit niemand war...
Ausser in weiter Ferne 2 Polizeibeamte, die dies natürlich gesehen haben...

Und da wäre man wieder bei der Polizei und der Willkür... Hätten die das selber durchblickt, wäre das nicht so einen sinnlosen Weg gegangen. Gerichte hätten sich nicht unnötig bemühen müssen usw.

Naja, das sind Grundsatzdiskussionen, die im Rechtssystem, zumindest in der Ausführung, nicht allzu viel Sinn machen.
Dort gibt es halt nur richtig und falsch, also if-then-else und das in einem ausbaufähigen -
und bedürftigen Rahmen...

Trotz alledem. Wir haben das Problem gelöst. Danke dafür .

-- Editiert von 00Schneider7 am 02.09.2017 14:50

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