Klage erhalten - Wie verhalte ich mich?

20. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
krischn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 12x hilfreich)
Klage erhalten - Wie verhalte ich mich?

Hallo Ihr,

Erstmal hoffe ich dies ist der richtige bereich.
da mir hier schon einmal recht gut geholfen wurde, möchte ich es gerne nochmal versuchen :)

Heute nach dem Oster Frühstück wollte ich dann mal meine Post reinholen und was sehe ich? Ein Großer gelber Umschlag. Na klasse...

Es geht um folgenden Fall:

Mitte 2013 habe ich bei Welt.de Zweimal ein Angebot wahrgenommen. Deren Zeitung und ein IPad mini für je 15€ Monatlich. Also insgesamt 2x Ipads. Hab mich dann aber doch dazu entschlossen das ganze rückgängig zu machen und wiederrufen. IPad verpackt und verschickt. Jetzt kommt leider mein Riesiger Fehler. Mir wurde aber auch nicht wirklich gesagt das die irgend ein Versandwunsch haben. Ich habe das Ganze als Päckchen verschickt. Zeuge besteht.

Nun sollte ich den Versandnachweiß bringen. Konnte ich nicht und hab die Vogelstrauß Taktik gemacht. Fehler Nummer 2.

Nun bekam ich also die Klage. Das Gericht soll mich zur Herausgabe von 2 IPads ( Seriennummer ist vorhanden) verklagen. (Kann ich nicht da nicht vorhanden) wen nicht soll ich nach 1 Monat 658€ zahlen.

Ich weiß es war ein Fehler und ich bin auch bereit dafür aufzukommen. Nur ein paar Fragen habe ich noch.

Der Springerverlag klagt ein Preis ein was die Geräte mal gekostet haben 329€ mit MWST und allem (Heute kosten sie 260€) als beweis liegt der Klage ein Screenshot vom Appleshop bei der wahrscheinlich vom letzten Jahr stammt. Wie ist das nun? Welcher Wert zählt? Irgendwie denke ich doch sehr das der Aktuelle wert zählt.

Ich habe nun 2 Option die ich dem Springerverlag anbieten kann.
1. Ich kaufe die identischen IPads. Alles genau gleich bis auf die Seriennummern. Diese sind in der Anklage vorhanden.

2. Ich biete ihnen die einmal Zahlung vom aktuellen Neukaufwert der IPads an.

3. Ich nenne meinen Zeugen und Klage zurück. Aber da denke ich hab ich keine Chance.

Wie gehe ich nun am besten vor? Anwalt möchte ich aufgrund Kosten vermeiden. So kommen ja doch schnell wieder 200-300€ dazu. Kurz zu mir: Informatiker Azubi 1. Jahr 550€ netto Wohnhaft bei Eltern.

Vielen lieben Dank.


-----------------
""

-- Editiert krischn am 20.04.2014 21:04

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Ich würde es mal mit Variante 1 versuchen. Allerdings sollten Sie vorher fragen, ob die das auch in der Form akzeptieren.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Päckchenversand war natürlich megadämlich - trotzdem bleibt bei Widerruf das Versandrisiko beim Lieferanten. Wenn keine Rücksendeunterlagen (Freier Paketaufkleber?) und Weisungen erfolgten, dann wäre Päckchen legitim und Risiko bei Springer. Hier noch mit Zeugen und hoffentlich Beleg?
Gehen denn 2 ipad in ein Päckchen?
Variante 3 hat mind. 50:50 Chance!

-----------------
"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
und Klage zurück


"Zurückklagen" mußt du nicht, sondern dich nur gegen die Klage verteidigen.

quote:
dann wäre Päckchen legitim und Risiko bei Springer


Scheitert aber meistens am Beweis des Inhalts des Päckchens.

quote:
Variante 3 hat mind. 50:50 Chance!


Schwerlich. Erstens müßte der Zeuge wirklich bezeugen können, daß die Geräte im verschickten Päckchen waren. War er beim Einpacken und Versenden dabei und kann mit Sicherheit sagen, daß das Päckchen nicht ausgetauscht wurde?
Abgesehen davon würde es ein Gericht möglicherweise für unglaubwürdig halten, daß man Ware im Wert von 600+ EUR unversichert und nachweislos verschickt, aber andererseits einen Zeugen für Verpacken *und* Abschicken mitgenommen haben will. Einerseits völlig sorglos und dann doch wieder super-sorgfältig. Das paßt nicht zusammen.

Dazu noch die "Vogel-Strauß-Taktik", welches Gericht soll da glauben, daß man *nicht* betrügen wollte?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
krischn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke schonmal füre die Antworten. Ja ich denke auch selbst mit Zeuge wird das ganze schwer. Werde es einfach als Lehrreiche erfahrung verbuchen. Mir ist klar das ich den Schaden irgendwie regulieren muss. Wie ist dasn nun mit dem Wert? Zählt der damalige Wert oder der Zeitwert?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
als beweis liegt der Klage ein Screenshot vom Appleshop bei der wahrscheinlich vom letzten Jahr stammt.

Das kann man hervorragend angreifen.
Ich würde in Abrede stellen, das diese Summe realistisch ist.
Zum einen bekommt der Verlag ja die Mehrwertsteuer zurück.
Zum anderen ist es lebensfern, das die Welt bei der Abnahmemenge über den Endkunden-Shop und ohne Sonderpreis bestellt haben will.

Desweiteren ist ja sicherlich eine Rechnung von Apple an den Verlag vorhanden, diese ist als Beweis vorzulegen und nicht irgendein ominöser Screenshot unbekannten Datums mit einem Fantasiepreis.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Im übrigen gilt "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Das kann man hervorragend angreifen.


In der Tat könnte man dann einen angemessenen Anspruch sofort anerkennen, dann wird die Gegenseite zumindest anteilig unterliegen (wenn sie 300 EUR fordert, obwohl 200 EUR korrekt wären, zu 33%).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
krischn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank. Wie gehe ich nun in diesem Fall vor?
Könntet ihr mir dabei helfen?
Danke schonmal :)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.376 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen