Klage der Rechtsanwälte Rasch für EMI, Sony, Universal und Warner-Music

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Abmahnung
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Im Auftrag der großen Musikkonzerne (EMI-, Sony-, Universal Music oder Warner Music Group) verklagen die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg derzeit eine Vielzahl von Internetanschlussinhabern. Die auf das Urheberrecht spezialisierten Anwälte machen mit der Klage hohe Zahlungsforderungen und kostenintensive Unterlassungsansprüche geltend.

Verklagt werden meist unbescholtene Personen, welche zuvor durch eine urheberrechtliche Abmahnung in Anspruch genommen wurden und die Gefahr dieser Abmahnung erheblich unterschätzt haben. Oft wurden die Abmahnungen ignoriert, Zahlungen verweigert oder nur unzureichende, eigenmächtig geänderte, formunwirksame oder aus dem Internet kopierte Unterlassungserklärungen abgegeben.

Thilo Wagner
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Die Klageverfahren werden häufig vor den Landgerichten Düsseldorf oder Köln geführt, da diese Gerichte in aller Regel sehr hohe Streitwerte festsetzen und die Streitwertvorstellungen der Rasch Anwälte ohne eingehende Prüfung übernehmen. Hierdurch werden die Verfahren sehr teuer:

Für jeden geltend gemachten Unterlassungsanspruch setzen die Rasch Rechtsanwälte einen Streitwert von jeweils 10.000,00 Euro an. Werden zum Beispiel vier Musikkonzerne im Rahmen der Unterlassungsbegehren vertreten, summiert sich der Streitwert auf 40.000,00 Euro. Hinzu kommen die Schadensersatzforderungen für die angeblich zum illegalen Tausch angebotenen Musikstücke. Pro Titel werden stolze 300,00 Euro verlangt. Darüber hinaus werden außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten beansprucht, welche einen Betrag von weiteren 2.000,00 Euro übersteigen.

Durch die hohen Forderungen entsteht ein extrem hohes Prozesskostenrisiko. Bei Prozessverlust drohen neben den massiven Schadensersatzzahlungen, Gerichts- und Anwaltskosten von mehreren tausend Euro.

Problematisch ist zudem, dass aufgrund der Vielzahl von Klageverfahren, eine extrem lange Verfahrensdauer zu erwarten ist. So bestimmt das Landgericht Düsseldorf derzeit zwar einen „frühen ersten Termin“ zur mündlichen Verhandlung, dieser findet jedoch frühestens 12 Monate (!) nach Klagezustellung statt. Durch diese langsame Bearbeitungsdauer drohen die Gerichtsverfahren mehrere Jahre zu dauern. Hierdurch wächst die psychische Belastung für die beklagte Person weiter.

Richtige Reaktion bei Abmahnung oder Erhalt einer Klageschrift

Sofern Sie eine urheberrechtliche Abmahnung wegen eines illegalen Musiktausches in so genannten peer-to-peer Netzwerken (wie z.B: Kazaa, Limewire, Bearshare, Bittorent, Edonky, Emule, Azureus, Ttorrent, Shareaza oder Tauschbörsen wie Gnutella, Bittorent, Faststrack oder eDonkey) erhalten, sollten Sie keinesfalls die beigefügten Formulare „Unterlassungserklärung“ und „Vergleich“ unterzeichnen. Hierdurch verpflichten Sie sich vorschnell und ohne sachlichen oder rechtlichen Grund, zu einer hohen Vertragsstrafe von 5.001,00 Euro pro Einzelfall (!) und zur Zahlung von oftmals nicht bestehender Schadensersatzforderungen in Höhe von 1.200,00 Euro oder mehr. Auch eigenmächtig geänderte oder aus dem Internet beschaffte Unterlassungserklärungen sind mit Vorsicht zu genießen. Die Formulare sind häufig formunwirksam und begründen so die Gefahr eines gerichtlichen Verfahrens.

Aktuell sprechen die Rasch Anwälte verstärkt Abmahnungen für die Universal Music GmbH und die EMI Music Germany Gmbh & Co. KG aus. Wie Sie sich gegen diese Abmahnungen gut zur Wehr setzten können erfahren Sie in dem Ratgeber „Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch für Universal Music“ bzw. dem Artikel „Neue Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte für Emi Music mit Forderung von Unterlassung und Schadensersatz“.

Sollten Sie eine Klage der Rasch Rechtsanwälte erhalten, müssen Sie schnellstmöglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Schließlich herrscht vor den Landgerichten aus Gründen der Rechtspflege und Prozessförderung ein sogenannter „Anwaltszwang“. Das bedeutet, dass Sie selbst keine rechtswirksamen Erklärungen gegenüber dem Landgericht abgegeben können und durch eigene Eingaben der Prozessverlust riskieren. Die zwingende Vorgabe einer anwaltlichen Vertretung hat den Vorteil, dass die gerichtlichen Verfahren in aller Regel professionell geführt werden. Die Klageansprüche werden durch Spezialisten im Urheberrecht geprüft und nach Maßgabe des Streitstandes adäquat abgewehrt.

Der gerichtliche Streitstand ist problematisch: Unterlassung und Schadensersatz

In den Klageverfahren sind verschiedene Ansprüche streitig. Problematisch sind zunächst die geltend gemachten Unterlassungsansprüche. Das Klagebegehren der Musikindustrie geht insoweit viel zu weit, schließlich wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000,00 Euro verlangt. Für den Fall, dass die Gelder nicht beigetrieben werden können, wird zudem Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gefordert. Ob die mit der Klage eingeforderten Unterlassungsansprüche bestehen, ist immer eine Frage des Einzellfalls. Teilweise sind bereits die Gerichtsbeschlüsse, welche es den gegnerischen Anwälten überhaupt erst ermöglichen, die Adressdaten der später Abgemahnten zu ermitteln, rechtsfehlerhaft. Zudem treten bei der Ermittlung der sogenannten „IP-Adressen“, welche die Internetanschlüsse dem konkreten, aber sehr oft völlig unbeteiligten Anschlussinhaber zuordnet, schwere Erfassungsfehler auf. Insoweit ist die Frage, ob eine Unterlassungsverpflichtung besteht von dem konkreten Sachverhalt abhängig. Aber auch wenn eine Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung existenzbedrohende Gefahren ausgeschlossen werden.

Die für die behauptete illegale Musikverbreitung eingeklagten Schadensersatzansprüche sind von den Hamburger Anwälten zu hoch bemessen. Zudem ist die Klageführung dadurch erschwert, dass die Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz einen vollen Nachweis der Schuld des Beklagten voraussetzt . Dieser Nachweis ist in aller Regel jedoch nicht zu erbringen, da es keine Zeugen gibt, die den klägerischen Vortrag bestätigen könnten. Schließlich sind die Beklagten ganz häufig gar nicht die „Täter“ der Urheberrechtsverletzung. Oft haben die Kinder, Partner, Angestellte oder Freunde der Beklagten den verbotenen Datentausch gestartet. Problematisch sind im Rahmen der Beweislast daher nur die Fälle, in denen sich die Beklagten vor dem Prozess selbst und ohne eigene juristische Unterstützung an die gegnerischen Anwälte wandten und hierdurch unbeabsichtigtes Beweismaterial zur eigenen Last erschufen.

Aber auch wenn ein Nachweis des persönlichen Verschuldens im Einzelfall gelingen sollte, wäre der hierfür verlangte Schadensersatz nur schwer durchsetzbar. Der eingeklagte Schadensersatzbetrag von 300,00 Euro pro Musikstück ist zu hoch. Die aktuelle Rechtsprechung tendiert zu weitaus niedrigeren Beträgen. Teilweise werden Summen von allenfalls 15,00 Euro pro Musiktitel für ausreichend erachtet (vgl. z.B. Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.10.2010 - 308 O 710/09). Schon bei vier Musiktitel, entsteht so eine unberechtigte Forderung von über 1.000,00 Euro. Bei mehreren hundert Titeln drohen ungerechtfertigte Ansprüche im sechsstelligem Bereich. Insgesamt können die Ansprüche auf Schadensersatz jedoch aufgrund der für die Kläger schwierigen Beweislage und der aktuellen Urteilslage meist gut abgewehrt werden.

Fazit:

Bereits bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung sollten Sie einen in diesen Fällen erfahrenen Rechtsanwalt zur Rate ziehen. Die hierdurch entstehenden geringen Kosten lohnen sich doppelt: Zum einen können Gerichts- und Strafverfahren in fast allen Fällen vermieden werden und zum anderen können die von der Gegenseite geforderten Geldzahlungen häufig vollständig abgewehrt oder zumindest stark herabgesetzt werden.

Wer diesen Rat nicht berücksichtigt hat und eine Klage im Briefkasten vorfindet, muss sich gegen die Inanspruchnahme anwaltlich verteidigen. Ihr im Urheberrecht erfahrener Anwalt wird Ihnen den ersten Schrecken nehmen, die Chancen und Gefahren des Klageverfahrens realistisch einschätzen und dafür sorgen, dass der Prozess zu Ihrem Vorteil geführt wird.  

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