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Klage beim Arbeitsgericht wg. fristloser Kündigung

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Klage beim Arbeitsgericht wg. fristloser Kündigung

Mein AG hat mir fristlos gekündigt ohne Angabe vom Kündigungsgrund und ohne Abmahnung, daher habe ich Klage bei Arbeitsgericht eingereicht. Muss ich jetzt für den Klagezeitraum meinem AG meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen (bin eh krank geschrieben)? Auf ALG hab ich ja in der Zeit der Klage keinen Anspruch, bzw. sagten mir die Leute im Arbeitsamt, dass ich kein ALG bekomme da ich krank bin.
Kann mir die Logik mal bitte einer erklären? Danke!


von fika am 04.09.2005 18:54
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>Klage beim Arbeitsgericht wg. fristloser Kündigung
fika, solange du Krankengeld bekommst ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld und du musst dich bei der AA melden, wenn du wieder gesund bist.

MfG


von venotis am 04.09.2005 19:51
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>Klage beim Arbeitsgericht wg. fristloser Kündigung
das krankengeld bekomme ich ja vom arbeitgeber, folgedessen müsste ich, wenn ich gesund wäre, arbeiten?


von fika am 04.09.2005 22:40
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>Klage beim Arbeitsgericht wg. fristloser Kündigung
fika, du bist gekündigt. Das Krankengeld bekommst du von deiner Krankenkasse. Würd mich sehr wundern wenn es anders wäre.


von venotis am 04.09.2005 22:46
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>Klage beim Arbeitsgericht wg. fristloser Kündigung
@fika
du mußt dich arbeitssuchend melden, egal ob krank oder nicht, vermittlung ruht. normalerweise zahlt der ag 6 wochen, dann springt die krankenkasse ein. aber da du fristlos gekündigt bist muß während die klage läuft deine krankenkasse zahlen, 70% des letzten netto. bei erfolg deiner klage holen die sich das überzahlte geld vom arbeitgeber. also sofort morgen die krankenkasse anrufen, antrag zuschicken lassen. du bekommst dann auszahlscheine. damit gehst du zu deinem arzt, der stempelt das und du schickst es wieder zur krankenkasse. du kannst es dir aussuchen in welchen abständen du das machst.
mal ne frage, hat er dich während du krank warst gekündigt oder bist du nach der kündigung krank geworden? hast du dich arbeitslos gemeldet als du bereits krank warst oder vorher??dann siehts ganz anders aus!!!

sunbee


von Sunbee 1 am 04.09.2005 23:16
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>Klage beim Arbeitsgericht wg. fristloser Kündigung
ich habe die kündigung während meines urlaubs bekommen - 26.08., der ging bis 31.08., am 31.08. war ich dann auch im arbeitsamt, hab mich gemeldet und bescheid gesagt, dass ich klage einreicht.
seit 01.09. bin in krank geschrieben.

mich irritiert das nur, da mir eine hotline-stimme des bundesministeriums für wirtschaft glaub ich, gesagt hat, dass ich während der klagezeit meinem ag meine arbeitskraft zur verfügung stellen muss!?


von fika am 05.09.2005 13:35
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>Klage beim Arbeitsgericht wg. fristloser Kündigung
@fika
was die stimme da sagt ist totaler quatsch.

du mußt dich um arbeit bemühen, könnt ja sein, dass klage erfolglos verläuft- was ich kaum glaube, es sei denn du hast geklaut oder jemanden gehauen- aber nicht solang du krank bist.kann lange dauern bis zum ersten termin ( güteverhandlung) wär ja kontraproduktiv wenn du nen andren job haben könntest aber nicht annimmst weil du zur verfügung stehen mußt
du hast dich VOR erkrankung arbeitssuchend gemeldet....also bekommst du 6 wochen alg1( wenn du die anwartszeiten erfüllst, 60% oder wenn kinder da sind 67% des letzten netto) danach krankengeld. is n bischen doof gelaufen für dich. wenn du aus der arbeit heraus krank geworden wärst, sprich spätestens am tag zu dem du gekündigt wurdest würde das krankengeld nach dem letzten gehalt berechnet, 70% des letzten netto. so wird es nach alg 1 berechnet. aber eins zu eins, also 10E alg1=10E krankengeld...
sunbee


von Sunbee 1 am 05.09.2005 14:05
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>Klage beim Arbeitsgericht wg. fristloser Kündigung
warum hab ich dann einen krankenschein für den arbeitgeber?

also kann ich mich quasi auch wieder gesund melden?

und wo bekomm ich jetz das krankengeld her?

sorry, ich versteh grad nur noch bahnhof?

wie lang dauert es im druchschnitt bis es zum gütetermin kommt?
wenn letzenendes meine klage erfolg hat, wie ist es dann mit dem gehalt/alg/krankengeld?


von fika am 05.09.2005 14:20
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>Klage beim Arbeitsgericht wg. fristloser Kündigung
quote:
warum hab ich dann einen krankenschein für den arbeitgeber?

Weil der Arzt nicht weiß, dass du gekündigt bist?

quote:
also kann ich mich quasi auch wieder gesund melden?

Wenn du wieder gesund bist...warum nicht?

quote:
und wo bekomm ich jetz das krankengeld her?

Siehe sunbee. Du bekommst (erst mal) Arbeitslosengeld, da du ja zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung nicht krank warst. Ist vom Prinzip her so ähnlich wie die Entgeltfortzahlung, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht. Erst mal zahlt Die Arbeitsagentur 6 Wochen alg und wenn du dann noch weiter krank bist, dann gibt es Krankengeld.

Nun verstanden?

MfG


von venotis am 05.09.2005 14:31
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>Klage beim Arbeitsgericht wg. fristloser Kündigung
@fika
au bescheinigung beim arb.amt...ach nee arge heißt das...abgeben...läuft vom prinzip genauso wie beim arb.geber
zum mitschreiben: du erhältst alg, falls du länger krank bist ab denm 42.tag krankengeld.

hier(berlin) dauert es im schnitt 4-8 wochen bis zum gütetermin, wenn da keine einigung erfolgt, ungefähr 3-5 monate bis zur hauptverhandlung
wenn die klage erfolg hat, bekommst du bis zur fristgerechten kündigung gehalt, das was arge oder krankenkasse bis dahin an dich gezahlt haben holen sie sich dann von dir zurück...
achtung, es kann sein, dass bei erfolg das arbeitsverhältnis noch bestehht falls das gericht darauf erkennt, dass es nicht mal einen grund zur fristgerechten gibt. dann würdest du bis zu einer anzuerkennenden kündigung gehalt beziehen( optimum, aber selten, da arbeitgeber wenn sie mit fristloser nicht durchkommen, vorsichtshalber fristgerecht quasi hinterkündigen)
nu klar? fix zur arge, antrag auf alg stellen. nicht abwimmeln lassen!
sunbee


von Sunbee 1 am 05.09.2005 16:36
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>Klage beim Arbeitsgericht wg. fristloser Kündigung
also, ein grund stand nicht in der kündigung, und es gab auch keine abmahung.
wie seht ihr die chancen, dass meine kündigung also nicht durchgeht?


von fika am 05.09.2005 18:05
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