>Klage beim Arbeitsgericht wg. fristloser Kündigung
@fika
au bescheinigung beim arb.amt...ach nee arge heißt das...abgeben...läuft vom prinzip genauso wie beim arb.geber
zum mitschreiben: du erhältst alg, falls du länger krank bist ab denm 42.tag krankengeld.
hier(berlin) dauert es im schnitt 4-8 wochen bis zum gütetermin, wenn da keine einigung erfolgt, ungefähr 3-5 monate bis zur hauptverhandlung
wenn die klage erfolg hat, bekommst du bis zur fristgerechten kündigung gehalt, das was arge oder krankenkasse bis dahin an dich gezahlt haben holen sie sich dann von dir zurück...
achtung, es kann sein, dass bei erfolg das arbeitsverhältnis noch bestehht falls das gericht darauf erkennt, dass es nicht mal einen grund zur fristgerechten gibt. dann würdest du bis zu einer anzuerkennenden kündigung gehalt beziehen( optimum, aber selten, da arbeitgeber wenn sie mit fristloser nicht durchkommen, vorsichtshalber fristgerecht quasi hinterkündigen)
nu klar? fix zur arge, antrag auf alg stellen. nicht abwimmeln lassen!
sunbee
von Sunbee 1 am 05.09.2005 16:36
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