Hallöchen,
es geht um eine gerichtliche Klage (Nachbarschaftsstreitigkeiten)
angesetzter Streitwert 610EUR
es kam eine Einladung zum Ortstermin - Richterin schaut sich Lage vor Ort an.
Sind die Kosten, das die Richterin sogar rauskommt in den Verfahrensgebühren enthalten?
http://www.mediationsanwalt.de/anwaltskosten.htm
Bei 610EUR Streitwert = Gerichtskosten laut Tabelle 135EUR + Anwaltsgebühren. Kostet der Ortstermin/Besichtigungstermin zusätzlich den jenigen der verliert noch etwas, oder ist das bereits enthalten??
Danke für Eure Antworten!!!
Klage - Zivilprozess - Streitwert 610EUR -
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Das ist sozusagen AI. Nur gerichtsfremde Leistungen sind gesondert zu bezahlen.
-----------------
""
aha, na das ist ja dann sehr günstig!!
Dachte immer so eine Klage ist unmöglich sich zu leisten, aber das geht ja.
Streitwert setzt man bei einer Streitsache ja selber an, geht ja nicht um eine Rechnung oder verusachte Kosten,....wenn man immer nur wenig ansetzt, kostet es im schlimmsten Fall nicht wirklich viel. Geht sozusagen kaum ein Risiko ein, wenn in Aussicht gestellt ist, das man endlich einen Nachbarstreit aus der Welt schaffen kann.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Streitwert setzt man bei einer Streitsache ja selber an
Nur um Missverständnisse zu vermeiden. Der Streitwert wird zwar letzten Endes durch den Kläger durch das bestimmt, was er zum Streitgegenstand mach und einklagt. Handelt es sich nicht um Geld, dann gibt es entweder Wertvorschriften im GKG, die sagen, wie der Streitwert zu bemessen ist, oder die Streitwertbemessung erfolgt nach freien Ermessen des Gerichts.
Wenn der Kläger also meint, die Fällung der 2 Bäume, die ich von meinem Nachbarn begehre, hat einen Wert von 1.000,00 €, dann könnte es auch sein, dass das Gericht vielleicht bei 4.000,00 € landet, ja nach Einzelfall.
aha....ok!!!!
das ist ja interessant.
na da bin ich gespannt.
der Streit lief schon 2 Jahre lang ohne Gericht über Anwälte, dafür wurden auch schon Anwaltskosten und Beratungen bezahlt. Erst 2013 kams zur Klage, da keine Einigung erzielt wurde. Kann ich die Kosten vor dem gerichtlichen Prozess/Klage auch geltend machen, es ging um die gleiche Sache?
Wenn eine Anspruchsgrundlage für den Ersatz der vorgerichtlichen RA-Kosten vorliegt, dann ja. Denkbar wäre z.B. Verzug. Das müsste aber eigentlich der eingeschaltete RA beantworten können.
Ich habe am Freitag das Urteil bekommen. Klage wurde abgewiesen, Klägerin zahlt Kosten des Verfahrens.
SUPER!!!
Demzufolge müsste ich doch die 2Jahre Terror, vor der eigentlichen Gerichtlicher Klage auch meine ganzen Ausgaben für den aussergerichtlichen Rechtsstreit geltend machen können? Gibt es auch Fälle, wo man das Geld nicht zurück bekommt?
Im Kostenfestsetzungsantrag beantragt ja die RA zunächst nur die RA Kosten, das andere muss doch dann im Nachgang irgendwie eingeklagt werden. Oder wie läuft das? Man bekommt schon keine Entschädigung für 2Jahre Terror und RA hin und her geschreibe, aber die Kosten für Beratungsgespräche und RA Kosten sollte man doch nach solch einem Urteil auch geltend machen. Hängt doch alles zusammen.
Die Klage der Klägerin wurde abgewiesen, ich habe Recht bekommen.
Nein, die außergerichtlichen RA-Kosten werden wahrscheinlich nicht erstattet.
-----------------
""
aha, warum nicht?? Wir hatten 2Jahre Terror wegen einer Sache. Nachbar legte einfach die Verträge, Lagepläne anders aus und tat auf blöd. Er bereitete uns 2Jahre Stress über seinen RA,....wir mussten alle Briefe und Vorwürfe wiederlegen. Als er nicht weiterkam, war er so schlau eine Klage einzureichen, es ging wieder über die RA hin und her, + Ortstermin (Richter) kam vor Ort...
Ergebnis: Gericht erzählte Nachbar das gleiche was wir, schon die letzten 2 Jahre taten. Das hat uns alles schon 1000 EUR gekostet, bevor es zur gerichtl. Klage kam. Warum sollten wir kein Recht haben, das wieder zu bekommen.
ich kann mir auch nicht irgendwas ausdenken und dem Nachbar Jahrelang Stress bereiten und das Geld aus der Tasche ziehen......
Gibts da keine Lösung für sowas. Irgendwie muss man sich doch vor sowas schützen. Morgen überlegt sich der Nachbar was neues,....kann ja nicht immer zu meinen Kosten gehen????
quote:
Warum sollten wir kein Recht haben, das wieder zu bekommen.
Weil der Nachbar nichts dafür kann, das man es vor der Klage mit einem 2jährigen Vorspiel hat angehen lassen.
Er war anderer Meinung und ihr habt es mit außergerichtlicher Überzeugung versucht.
Das nächste mal gerichtsfest nachweisbares Schreiben mit euren Forderungen und Frist nach Datum, danach wenn notwendig Klage und keine weitere "Brieffreundschaft". Kurz und knackig durchziehen.
Ansonsten mal den Anwalt fragen, ob sich da etwas zurückholen lässt, denn er hat die Akteneinsicht und kann das beurteilen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
wir mussten alle Briefe und Vorwürfe wiederlegen
Kein Mensch muß müssen. Diskussionen mit der Gegenseite ist euer Privatvergnügen. Wie Harry schon schreibt, wenn euch die Forderungen der Gegenseite nerven, ignoriert sie und wartet, ob geklagt wird oder nicht.
-----------------
""
OK!!!! Das heisst RA-Schreiben zukünftig ignorieren!!!
Das ist aber krass. Hat das keine Konsequenzen wenn man diese nicht beantwortet.
Aber gut zu wissen.
Also Füsse still halten, im schlimmsten Fall kommt ne Klage ins Haus.
Gut wenn man das jetzt bei uns sieht, war das Geld für 2Jahre Stress, ne Menge Geld gelassen und kein Ergebiss.
Klage kam im Januar ins Haus und letzten Freitag war das Thema durch!
Ab sofort reagieren wir auf unrechte Dinge nicht mehr, lassen uns das Geld auch nicht zu unrecht aus der Tasche leiern. Wenn es keine Konsequenzen hat, das man nicht auf RA BRiefe antwortet?!
quote:
Wenn es keine Konsequenzen hat, das man nicht auf RA BRiefe antwortet?!
Die Konsequenz der Ignoranz wären
- monate-/jahrelang weitere Briefe
- eine Klage zur Klärung der Rechtslage
- eine Kombination von 1. und 2.
- nichts
Normalerweise prüft man das Schreiben mit der Forderung und entscheidet dann ob man kompetent erwidert und dann ignoriert oder direkt ignoriert.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und verallgemeinern lässt es sich schon gar nicht, dass keine Reaktion auf anwaltliche Briefe nie Kosequenzen hat. Das Risiko bei einem Laien ist nämlich stets, dass er rechtliche Sachverhalte aus seiner Laiensphäre falsch bewertet. Er meint, dass die Gegenseite im Unrecht ist und dann kommt die Klage und das böse Erwachen, wenn der Richter der Gegenseite Recht gibt. Da hätte man vielleicht zuvor durch die Einschaltung eines eigenen RA evtl. einiges abwehren können oder einen außergerichtlichen Vergleich erzielen können.
Richtig, allerdings kann man trotzdem sagen, daß eine keine (gesetzliche) Verpflichtung gibt, Briefe zu beantworten, nur weil diese von einem Anwalt kommen.
Daß man unabhängig davon im Einzelfall entscheiden muß, was man macht, sollte klar sein.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten