Liebe Gemeinde von 123recht,
Morgen geht eine Klage raus, bei welcher ein Erbe dazu aufgefordert wird, den Auskunftsanspruch gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten zu erfüllen und die Geschäftsunterlagen eines zum Nachlass gehörenden Betriebs rauszurücken, um den Pflichtteilsbeechtigten die Möglichkeit zu geben den Wert der Firma zu bestimmen.
Alles soweit klar.
Jetzt kommt die Nuss die es zu knacken gibt.
Der Verstorbene ist mitten im Jahr gestorben (Juni). Alles, was bis November noch an Aufträgen abgearbeitet wurde (im Nov wurde die Firma dann geschlossen), waren Projekte, die bereits vor dem Tod begonnen wurden, bzw. deren Verträge vor dem Tod abgeschlossen wurden.
Nach meinem Verständnis gehören auch die Unterlagen des Geschäftsjahres rausgerückt, die den Zeitraum nach dem Todestag betreffen, da das noch in die Wertermittlung mit einfließt.
Kennt hier jemand evtl. ein für dieses Szenario relevantes Urteil?
LG und Danke!
Klage - Auskunftsanspruch bzgl. Firmenunterlagen nach Todestag
31. Juli 2017
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Frage vom 31. Juli 2017 | 20:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage - Auskunftsanspruch bzgl. Firmenunterlagen nach Todestag
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 31. Juli 2017 | 22:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass der Auskunftsanspruch so weit geht, dass sämtliche Geschäftsunterlagen herauszugeben sind. Der Auskunftsanspruch umfasst natürlich die Bilanz, bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung. Darüber hinausgehende Informationen können nur unter besonderen Umständen gefordert werden.
Und jetzt?
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