Kita Kündigung

11. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb469979-3
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Kita Kündigung

Hallo,

ich bin eigendlich kein Streitsüchtiger Mensch, aber wir wollten uneren Kitavertrag einen Monat vor der Schule Kündigen, da wir sie letzten 4 Wochen zuhause sind.

https://web.gemeindemachern.de/sites/default/files/satzungen/Satzung%20%C3%BCber%20die%20Nutzung%20der%20Kitas%20-%2027.02.2017.pdf

Anbei die Satzung des Vertrages. In §7 ist die Kündigung.

Wir haben fristgerecht gekündigt, aber die wollen uns nicht 4 Wochen vorher rauslassen, da sie sich auf Absatz 3 berufen und kein wichtiger Grund besteht. Ich bin auch in wiederspruch gegangen aber abgelehnt. Hab genannt dass dass die Kita verlassen wird und das Kind auf eine Schule wechselt ohne das die Gemeinde für den Schulhort aufkommt.

Wer ist denn hier im Recht?

gruss
Andre

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Hallo André,

zunächst einmal untersagen die Forenregeln das Nennen konkreter Namen - nicht nur, aber auch zu Ihrem eigenen Schutz. Wir kennen nun potentiell schon Ihren Vornamen und die Kindertagesstätte, in der Ihr Kind betreut wird.
Ein Auszug aus der Satzung reicht völlig.

Edit:
Gemäß Absatz 3 ist eine vorzeitige Kündigung vor Schulbeginn tatsächlich ausgeschlossen.
Fragt sich, in wie weit das "vorzeitig" auszulegen ist, 4 Wochen vorher würde ich allerdings schon als "vorzeitig" werten.

Von daher ist die Ablehnung der Kündigung korrekt erfolgt.

@Profis: ist eine solche Klausel rechtens?

Meine vorherige Antwort korrigiere ich mit diesem Editieren..

-- Editiert von Despi am 11.07.2017 13:56

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Nun ja, es handelt sich um eine Gemeindesatzung. D.h. sie wurde mit demokratischer Mehrheit vom Gemeinderat beschlossen. Sowas ist nach Inkrafttreten nur sehr schwer angreifbar. Man hätte sich vorher in den demokratischen Willenbildungsprozess einbringen müssen.
Sinn und Zweck dieser Regelung ist offensichtlich, dass die Finanzierung der Betreuungseinrichtungen auch während der Ferien gesichert ist. Die Stadt muss die Mitarbeiter der Betreuungseinrichtungen durchgehend bezahlen, also muss die Stadt sehen, dass die Elternbeiträge auch durchgehend hereinkommen. Diese Regelung ist zwar aus Nutzersicht ärgerlich, aber eben nicht willkürlich, da die Stadt damit ein legitimes Ziel verfolgt.
Von daher sehe ich wenig Chancen, da etwas zu erreichen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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