
Die evangelische und die katholische Kirche in Berlin wollen die vielen verkaufsoffenen Sonntage in der Hauptstadt nicht hinnehmen. Sie reichten am Montag Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Berliner Regelung ein, nach der die Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen im Jahr offen haben dürfen. Damit verstoße Berlin gegen das Grundgesetz, das den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung schütze, teilte die evangelische Kirche mit. Als besonders "eklatanten" Verfassungsverstoß empfindet die Kirche, dass die Läden an allen Adventssonntagen öffnen dürfen: Damit werde der verkaufsoffene Sonntag zur Regel und sei keine Ausnahme mehr.
Berlin hatte im vergangenen November als erstes Bundesland den Ladenschluss von Montag bis Samstag komplett abgeschafft und die Öffnung der Geschäfte an allen vier Adventssonntagen sowie sechs weiteren Sonntagen im Jahr erlaubt. Die Regelung trat am 19. November in Kraft; bereits im vergangenen Jahr waren alle vier Adventssonntage verkaufsoffen gewesen.
Nach Berlin gaben auch die meisten anderen Bundesländer die Ladenöffnungszeiten von montags bis samstags frei. In den meisten Ländern sind aber - wie vielerorts bereits vor den Gesetzesänderungen - nur vier Sonntage im Jahr verkaufsoffen, davon meist einer im Advent. In Brandenburg dürfen die Geschäfte an sechs Sonntagen im Jahr öffnen, in Baden-Württemberg an drei Sonntagen.
Als Branche ist der Einzelhandel mit vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr zufrieden, wie Sprecher Hubertus Pellengahr vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) sagte. Einzelne Unternehmen wie Kaufhäuser oder Möbelhäuser würden aber gerne öfter sonntags ihre Pforten öffnen. Dass Berlin so viele Sonntage freigegeben habe, sei "zu verstehen", sagte Pellengahr weiter. Die Hauptstadt stehe mit Abstand an der Spitze des Städtetourismus; unter anderem die vielen Touristen wollten auch sonntags einkaufen.
Nach Ansicht der evangelischen und der katholischen Kirche müssen Sonn- und Feiertage dagegen den "nötigen Freiraum für Arbeitsruhe und Muße, für Gottesdienst und familiäre Begegnung bieten". Dabei hätten sie nicht nur die Kunden im Blick, sondern auch die Beschäftigten im Einzelhandel, betonten sie. "Wir denken, dass wir gute Chancen haben mit unserer Klage", sagte eine Sprecherin der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. In diesem Jahr werde aber sicherlich keine Entscheidung mehr in Karlsruhe fallen.
"Wir sehen der Entscheidung mit Interesse entgegen", sagte Einzelhandelsverbands-Sprecher Pellengahr. Die Frage sei, wie viele verkaufsoffene Sonntage im Jahr verfassungsgemäß seien. Vier Sonntage im Jahr mit geöffneten Geschäften gebe es seit 50 Jahren in Deutschland, sagte er. Eine völlige Abschaffung der verkaufsoffenen Sonntage strebt auch die Kirche nicht an. Mit zwei bis vier dieser Tage pro Jahr habe die Kirche in den vergangenen Jahren "gelebt", sagte die Sprecherin.
12. November 2007 - 16.37 Uhr
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