Kirche scheitert mit Entlassung lesbischer Erzieherin
AFP VOM 19.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 840 Aufrufe Mehr zum Thema:Elternzeit, Kirche, Lesbe, Erzieherin
Gericht verweist auf besonderen Schutz der Elternzeit
Die katholische Kirche darf eine lesbische Kindergartenleiterin während der Elternzeit wegen ihrer Homosexualität nicht entlassen. Trotz des Verstoßes gegen das Kirchenrecht gelte für die Frau weiter der besondere Schutz der Elternzeit, in der nur in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden darf, begründete das Verwaltungsgericht Augsburg seine Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zwar erkannte auch das Gericht in der erst nach der Geburt des Kindes bekannt gewordenen Homosexualität einen schweren Loyalitätsverlust der Frau gegenüber ihrem Arbeitgeber, der Homosexualität als Sünde ablehnt. Für die Frau habe aber gesprochen, dass sie nicht selbst an die Öffentlichkeit gegangen sei, zwölf Jahre ohne Beanstandung den Kindergarten geleitet habe und ihre Homosexualität nicht strafbar ist.
Der besondere Kündigungsschutz gilt aber nur für die Elternzeit. Sobald diese im August endet, kann die Kirche die Kindergärtnerin entlassen. Nach der geläufigen Rechtsprechung ist eine Kündigung homosexueller Kirchenmitarbeiter rechtens, da die Kirche einen juristischen Sonderstatus als Tendenzbetrieb hat, sagte Verwaltungsgerichts-Präsident Ivo Moll.
Die aus dem Landkreis Neu-Ulm stammende Frau hatte nach der Geburt beim Pfarrkirchenverband als ihrem Arbeitgeber mit der Geburtsurkunde auch eine Kopie ihrer eingetragenen Partnerschaft mit einer Frau vorgelegt. Der Pfarrkirchenverband leitete daraufhin Schritte zur Vorbereitung ihrer Kündigung trotz der Elternzeit ein.
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