Kindsvater wollte nicht amtlich genannt werden

28. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
jessie80
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindsvater wollte nicht amtlich genannt werden

Hallo.

ich würd gern mal eure meinung hören. ich habe eine fast zweijährige tochter. diese stammt aus einem one-night-stand mit einem bekannten. ich habe ihm die schwangerschaft erst spät mitgeteilt. der kv wollte behördlich nicht erfasst werden. da ich mich irgendwie dafür verantwortlich fühlte, das er ungewollt vater wurde, bin ich dem nachgekommen und habe ihn nicht angegeben. auch unser umfeld weiß nix von. nun ist es so, da er ihr kein vater sein will, dies auf lange zeit verschwiegen werden soll. nun, was könnte jedoch passieren, wenn es doch mal zu den ämtern getragen werden könnte? was erwartet mich, was erwartet ihn? derzeit weiß es keiner bzw nur eine person. könnte ich auch einen anderen (zbs späterer partner) eintragen lassen?

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57 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Eine ziemlich wesentliche Frage dazu:
Wovon leben Sie? Wer zahlt Ihren Lebensunterhalt?

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#2
 Von 
jessie80
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

ich lebe derzeit noch von staatlicher unterstützung. möchte noch erwähnen, das ich natürlich keinen unterhaltsvorschuss erhalte. jedoch ist das kind in den leistungen durch die arge berücksichtigt.



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#3
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Mit dem Unterhaltsvorschuss hat es auch gar nichts zu tun. Den bekommt man (ich glaube nur) wenn es einen Vater dazu gibt, der dem JA das Geld wieder zurück bezahlt.

Wenn Du allerdings Leistungen vom Amt beziehst und der KU darin enthalten ist, wird es mächtig schwierig. Sie zahlen ihn nämlich unberechtigt an Dich aus.

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo jessie80,

Was ihr hier betreibt ist zunächst ein mal ganz klar

Sozialbetrug.


Wäre denn der Vater in der Lage Unterhalt zu zahlen

(leistungsfähig?).

Tatsache ist, der Vater will nicht amtlich genannt werden
(oder sich von seinen Unterhalstverpflichungen drücken).

Und ob du mit dieser Lüge immer leben kannst?


lg
edy



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sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#5
 Von 
jessie80
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

der vater zahlt bereits für 4 kinder unterhalt. und dass in minimalhöhe, mehr geht nicht. also zahlung ist nicht zu erwarten.

da die arge leistungen für die kleine berücksichtigt, könnte also die möglichkeit bestehen, wenn es denn mal dazu kommt, das der vater bekannt werden würde, das ich die in anspruch genommenen leistungen zurückzahlen müsste?

würde auch eine rückzahlungspflicht bestehen, wenn ich jemanden (neuer partner - aber nicht leiblich) als vater eintragen möchte?

der vater ist weder zahlungsfähig, noch willig, sich um das kind zu kümmern. zwingen kann und möcht ich ihn nicht. ich ziele auf einen neuen partner, der sich um das kind kümmert, mit der möglichkeit, ihn als vater eintragen zu lassen.



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#6
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
der vater ist weder zahlungsfähig, noch willig, sich um das kind zu kümmern. zwingen kann und möcht ich ihn nicht. ich ziele auf einen neuen partner, der sich um das kind kümmert, mit der möglichkeit, ihn als vater eintragen zu lassen.


Du solltest Dir jedoch über die Folgen dieser "Handlungsweise" klar sein.

Vater, wird Dein neuer Partner nur solange sein wie ihr zusammen seit. Danach wird er nicht im Geringsten Interesse zeigen für ein Kind Unterhaltspflichtig zu werden, dass nicht mal sein eigenes ist.

EDIT:
Des Weiteren ist es höchstwahrscheinlich, dass sämtliche Beträge, die Du zu Unrecht bezogen hast, wieder zurück bezahlt werden müssen. Die Frage ist halt von Dir, oder von Deinem neuen Lebenspartner, der sich blauäugig in die Geburtsurkunde eintragen ließ. ;)




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-- Editiert Marie-Sophie40 am 28.07.2012 11:22

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo jessie80,

Wenn der Vater nicht leistungsfähig ist,dann kann ihm

finanziell sowieso nichts "passieren".

Und eine Rückzahlung wird hier m.E. nicht gefordert.

Es sollte halt doch alles ordentlich über die Bühne gehen.

Der Staat hätte in diesem Fall die gleichen Kosten gehabt.

Ein neuer Partner wird durch "Eintragung" nicht der Vater
des Kindes (oder ihr macht die Sache noch schlimmer). Er könnte das Kind adoptieren.(aber warum
sollte er?).

Er kann doch natürlich einfach als Stiefvater (ohne Rechte
und Pflichten) sich um das Kind kümmern.

lg
edy




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-- Editiert edy am 28.07.2012 11:33

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Der Staat hätte in diesem Fall die gleichen Kosten gehabt.


Ich bin auf diesem speziellen Gebiet nicht so gut "bewandert" und es mag sein dass ich mich täusche, jedoch ist es doch dann so:
Wenn der "Echte" Kindsvater amtlich als Vater eingetragen ist und nicht leistungsfähig wäre, würde der normale Weg in eine Beistandschaft führen und ein UnterhaltsVorschuss bezahlt werden, oder? Diesen Vorschuss dem unterhaltspflichtige Elternteil als Schuldner anzurechnen wäre.
Wenn also im Falle einer nicht eingetragenen Vaterschaft, die ARGE für den Unterhalt des Kindes aufkommt, bezahlt die ARGE doch mehr als sie tatsächlich zu bezahlen hätte als wenn das Jugendamt für den Unterhalt aufkommen würde.
Nur würde das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss wieder vom Kindsvater zurück fordern.



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-- Editiert Marie-Sophie40 am 28.07.2012 12:02

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#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn der KV jetzt für 4 Kinder zahlt und ein fünftes (deines) hinzukommt, dann guckt das nicht in die Röhre, sondern das, was der KV zahlen kann, wird auf 5 Kinder verteilt, ihr Unterhaltsanspruch ist gleichwertig.
Welche Vorteile für dich und dein Kind versprichst du dir von deinem jetztigen Verhalten, ich vermag nur Nachteile zu erkennen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Es müsste natürlich alles offiziell geklärt werden.


quote:
Jessie80 schrieb:

der vater zahlt bereits für 4 kinder unterhalt. und dass in minimalhöhe, mehr geht nicht. also zahlung ist nicht zu erwarten.


Wenn diese Aussage stimmt dann könnte er nichts zurückzahlen.

Sie könnte auf jeden Fall (so lange sie nicht heiratet)

Unterhaltsvorschuss bekommen.Dieser wird aber bei ALGII

angerechnet ( zwar aus verschiedenen Kassen,aber staatlicht Leistungen).

lg
edy



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#11
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Wenn diese Aussage stimmt dann könnte er nichts zurückzahlen.


Natürlich nicht. Aber wie schaut es dann mit den Leistungen der ARGE aus? Immerhin wurden diese Leistungen nur gezahlt weil kein KV offiziel vorhanden ist. Kann es denn nicht sein, dass diese Unterhaltsleistungen von der ARGE genaus wie der Unterhaltsvorschuss behandelt wird? Kann es denn nicht sein,dass sich die ARGE dieses Geld wieder zurück holen möchte wenn heraus kommt das der KV verschwiegen wurde? Wenn ja, vom Kindsvater oder von der Mutter? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staat unter Vortäuschung falscher Tatsachen der Mutter das Geld einfach "schenkt".

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-- Editiert Marie-Sophie40 am 28.07.2012 14:20

-- Editiert Marie-Sophie40 am 28.07.2012 14:22

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#12
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
ich ziele auf einen neuen partner, der sich um das kind kümmert, mit der möglichkeit, ihn als vater eintragen zu lassen


Und diese Lüge willst du ein Leben lang deiner Tochter auftischen? Es geht doch nicht, dass der Vater einfach sagt: "Nö, ich will nicht, dass es bekannt wird!"Das würden sicherlich viele Männer gern tun. Ob er im Augenblick zahlungsfähig ist oder nicht, spielt doch überhaupt keine Rolle! Das Kind hat das Recht zu wissen, wer der Vater ist! Mach reinen Tisch und komm nicht mit ´ner neuen Lüge daher. Und der Sozialbetrug wurde ja bereits angesprochen.

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-- Editiert Pachlus am 28.07.2012 21:04

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#13
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Marie-Sophie40 ,

Natürlich hast du recht. Das JC könnte usw.

Die TE hat im Antrag bestimmt mit Absicht verneint den

Vater zu kennen.Es wird eine Überprüfung geben ob die

Leistungsfähigkeit des Vaters bestand/besteht.

Es ensteht ein formeller Rückfoderungsanspruch an die Mutter. Die Mutter muss zurückzahlen usw.aber von was?

Das ist natürlich nur meine Einschätzung.

lg
edy





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-- Editiert edy am 28.07.2012 21:32

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#14
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Es ensteht ein formeller Rückfoderungsanspruch von der Mutter. Die Mutter muss zurückzahlen usw.aber von was?


Gut, das beruhigt mich. Wäre ja noch schöner wenn der Staat derartiges Verhalten unterstützt und sagt: Ist nicht so schlimm, wir schenken Dir einfach monatlich Geld, wir haben es ja. ;)

Irgendwann kommt jeder an Geld, denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man auf Dauer mit den paar Euros vom Staat überleben kann, noch damit glücklich werden kann. Dies ist dann der Augenblick wo man seine Schulden beim Staat abstottern kann.

Liebe TE,

nimm es mir nicht übel, aber für Deinen "Fehler" dürfen alle Steuerzahler in die Tasche greifen. Nur weil Du Dein "Gewissen" erleichtern wolltest, um Deinen Ex, der gar keine weiteren Kinder mehr haben wollte, nicht schadest.

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#15
 Von 
jessie80
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, mit einen anderen vater eintragen ist zukunftsmusik und derzeit eh nicht aktuell. wollt nur mal wissen ob das ohne konsequenzen möglich wäre oder ob ich nun auf dauer keinen vater angeben kann.

wie gesagt, finanziell ist sicher nix zu holen, wenn denn überhaupt unterhalt, dann sicher nicht mal 100 euro. und dann bleibt der rest eh aus der staatskasse. und auch sonst gibts nix. ich denke, er wollte es nicht des geldes wegen, das ich ihn nicht angebe. ihm ist sicher klar, das nix mehr geht.

vielleicht sollte ich auf das geld von der arge verzichten, zumindest auf den teil für mein kind. ich habe einen minijob und verdiene zumindest den teil in höhe des unterhaltsvorschusses extra dazu. dann begehe ich doch sicher keinen sozialbetrug mehr, oder?

ich habe meine gründe, den kv aus den spiel zu lassen. und meine tochter wird von ihm erfahren, wenn es an der zeit ist. bis dahin, hoffe ich doch, jemanden zu finden, der für sie da ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo jessie80 ,

quote:
vielleicht sollte ich auf das geld von der arge verzichten, zumindest auf den teil für mein kind. ich habe einen minijob und verdiene zumindest den teil in höhe des unterhaltsvorschusses extra dazu. dann begehe ich doch sicher keinen sozialbetrug mehr, oder?


Du hast doch deinen Minijob beim JC angegeben?, dann wird

das EK daraus doch schon berücksichtigt?

Gebe alles wahrheitsgemäß an und schaffe dir und deinem

Kind für die Zukunft eine ehrliche Grundlage.

lg
edy


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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Du betrügst nicht nur das Kind um seine Identität, Du betrügst auch den Staat, also uns alle, wenn Du auch nur einen Cent vom Job-Center für das Kind bekommst. Und dazu gehören auch die Mietzahlungen für den Wohnungsanteil des Kindes, die anteiligen Nebenkosten u.s.w.

wirdwerden

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#18
 Von 
jessie80
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

wirdwerden:

ja im moment ist das wohl der fall. deshalb schrieb ich ja, ob ich auf den anteil des kindes verzichten soll. ich habe einen minijob. dieser ist bei der arge gemeldet. mein verdienst wird angerechnet, jedoch ein gewisser freibetrag bleibt. diesen würde ich zum unterhalt meiner tochter verwenden.

und wenn ich ihn tatsächlich angebe, was könnte denn dann auf mich zukommen? würde er auch rangezogen werden? die sozialleistungen wären sicher ein argument, ihn anzugeben. dennoch würde ich diese weiterhin in anspruch nehmen müssen. macht das jetzt noch überhaupt einen sinn?

und zwecks identität: meine tochter erfährt, wenn sie alt genug ist, wer ihr erzeuger ist. und ein stück papier macht noch niemandem zum vater. er ist ja dennoch nicht da. also, wen soll meine tochter papa nennen?

er will das kind nicht und das würde er ihr auch ins gesicht sagen. gleichfalls will er natürlich nicht, das es seine familie erfährt. bitte, wenn er es so möchte.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo jessie80,

Dein Kind bekommt vom JC den Regelbedarf und die KdU.

D.h. wenn du auf ALGII fürs Kind verzichten willst,bedeutet
das für euch,Verzicht auf die halbe Leistung vom JC.


quote:
er will das kind nicht und das würde er ihr auch ins gesicht sagen. gleichfalls will er natürlich nicht, das es seine familie erfährt. bitte, wenn er es so möchte.


Und du bist damit einverstanden? D.h. du bringst volles
Verständnis für ihn auf?

Hauptsache seine Familie erfährt nichts, und er kann sein
Geld behalten?

Oder fließen da noch "Schweigegelder"?

Ich würde dir mal folgendes empfehlen:

http://www.bke.de/0D2-3BA-1C1-6AB/virtual/ratsuchende/beratungsstellen.html

Hier könntest du dich mal umgehend (kostenlos) informieren.

Oder bei z.B. Caritas.

lg
edy

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-- Editiert edy am 29.07.2012 09:56

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
jessie80
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

danke für den tipp. werde mich mal beraten lassen.

und ja ich bin einverstanden, wenn er es niemanden sagen will. es ist ja auch seine angelegenheit, nicht meine. ich brauch dessen familie nicht, die kleine auch nicht. sie brauch menschen, die sie lieben, die sie akzeptieren und respektieren. ist von dessen seite nicht zu erwarten.

und um geld gehts hier nicht. ihm könnte es egal sein. sein lebensunterhalt für sich würde das selbe sein, wie jetzt, wäre kein verlust für ihn. denn er hat ja nur noch seinen selbstbehalt. und heimlich geld abdrücken ist gleich gar nicht drin. nein, ich krieg nix, will auch nix.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Liebe TE,

Du hast Dich schon viel zu sehr in diese Brenzliche Lage hinein geritten, so dass Du da ohne Probleme nicht wieder hinaus kommst,-meine Meinung-!

Zu einem Kind zu kommen, gehören immer noch zwei! Und ich verstehe jede Mutter, die aus Leichtsinn plötzlich schwanger wird, damit verbunden sich den Konsequenzen stellt und das Kind nicht abtreiben möchte. Der Myhtos, Frau hat nicht verhütet also soll sie die ganze Verantwortung tragen, ist meiner Meinung nach totaler Schwachsinn, denn er hätte auch Verhüten können! Hat er aber nicht, also habt ihr beide die Verantwortung zu tragen.

Es geht ja nicht mal darum, dass der Kindsvater keinerlei Interesse an seinem Kind hat. Muss er auch nicht und man kann ihn dazu auch nicht zwingen. Wenn es aber auf ehrliche Weise "abgelaufen" wäre, hätte er sich als Vater eintragen müssen und er wäre unterhaltspflichtig geworden! Du hättest hingegen ohne den Staat zu betrügen Unterhaltszahlungen erhalten die dem Kindsvater zu Lasten gegangen wären. Es wäre nicht Dein Problem gewesen, sondern das seinige, unabhängig davon, dass er kein Geld hat oder Interesse an seinem Kind zeigt!




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-- Editiert Marie-Sophie40 am 29.07.2012 11:21

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
jessie80
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

marie-sophie40:

ich gebe dir recht, ich hänge da jetzt mit drin. also müsste ich wohl, wenn ich ihn jetzt doch nennen würde, mit einer strafe rechnen. welche möglichkeit bliebe mir dann noch? wie soll ich weiter verfahren?

wenn ich ihn nun angeben würde, dann nur, weil ich keinen höheren schuldenberg brauche. wie gesagt, ich lasse mich dahingehend mal beraten. was solls. wird er halt eingetragen. das macht ihn auch nicht zum vater. es besteht ja trotzdem die möglichkeit, das sich jemand anderes um die kleine maus kümmert. aber grabe mir finanziell nicht weiter ein grab.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Wie Du jetzt weiter verfahren sollst, kann ich Dir nicht sagen weil ich in Deiner geschilderten Situation überhaupt so gar nicht Erfahrungswerte habe. Eevtl. jemand anderes?

Was ich aber an Deiner Stelle tun würde ist, einen Anwalt aufzusuchen, ihm die Situation schildern um Dich über evtl. Konsequenzen beraten zu lassen.

EGAL was kommt, solltest Du den ECHTEN Kindsvater benennen. Sag einfach, Du hast ihn wieder getroffen und kennst jetzt seinen Namen, oder was weiß ich was Du da sagen möchtest oder auch sagen kannst. Was hast Du denn für Gründe angegeben, als Du den Kindsvater nicht benennen wolltest?

Bevor Du die ganze Sache ins "Rollen" bringst, solltest Du Dich aber mit dem Kindsvater zusammen setzen und ihn darauf vorbereiten. Ob er nun gefühlsmäßig sein Kind anerkennt steht vollkommen außen vor, auch ob er nun zahlen kann oder nicht, ist völlig schnuppe. Viel wichtiger ist, Dich aus dieser prekären Lage zu befreien!

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-- Editiert Marie-Sophie40 am 29.07.2012 20:16

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)


Du willst deinem Kind also mal irgendwann nebenbei verraten, wer denn sein Vater ist. Das Kind hat aber ein Anrecht darauf, dass die Vaterschaft verbindlich festgestellt wird!

Auch für dich ist das Ganze nachteilig. Denn du verzichtest auf dir zustehende Ansprüche, wie etwa Unterhaltsvorschuss und beziehst stattdessen staatliche Leistungen, weil du vorgibst, dass du den Kindesvater nicht kennst.

Dies alles kannst du im Handumdrehen bereinigen. Geh zum Jugendamt und benenne den Vater. Dann wird der Kindesvater aufgefordert, die Vaterschaft anzuerkennen. Wenn er dem zustimmt dann wird dies beurkundet. Wenn er sich weigert, wird das Jugendamt Vaterschaftsklage erheben und dann wird halt ein Familiengericht die Vaterschaft auf Basis eines genetischen Abstammungstests feststellen.

Sanktionen für das Nichtnennen des Vaters hast du m.E. nicht zu befürchten. Denn die Gründe, warum dir das erst jetzt einfällt musst du nicht benennen, da du dich damit selbst beschuldigen würdest.

Der Wunsch des Kindesvaters nicht benannt zu werden ist ja nun mehr als feige! Nachdem er schon vier Kinder in die Welt gesetzt hat, für die er nicht zahlen kann, ist das ja nicht gerade verantwortungsvoll, wenn er einfach Kind Numero fünf in die Welt setzt. Wenn er mutig (oder gewissenlos oder skrupellos) genug war in dieser Lage ungeschützten Verkehr zu haben, dann sollte er jetzt so mutig sein und die Konsequenzen tragen.

Also, auf zum Jugendamt. Die vertreten nämlich - wie der Name schon sagt - die Interessen des Kindes!

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
jessie80
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo marcus2009,

bist du dir denn sicher, das ich keine sanktionen zu erwarten habe? ich könnt mir schon vorstellen, das die arge die leistungen für das kind wieder haben möchte. im moment weiß ich noch nicht was ich mache, möcht mich erst beraten lassen.

was hat eigentlich ein kind von einer rechtlich geregelten vaterschaft, wenn der dazugehörige vater nicht vorhanden ist? hilft es dem kind, wenn er auf dem papier steht, welches es selbst nicht vor dem 16 lebensjahr benötigt? mal vom unterhalt abgesehen, der aber in diesem falle auf ein niedriges bis null niveau fallen dürfte, wohl nix.

das erbrecht ist bzw wird für das kind ebenfalls bedeutungslos sein, denn meist wollen die kinder von solchen personen sowieso nix haben. mal davon ab, das das kind für die gegenseite wohl als erbschleicher auftreten wird. immerhin muss das kind dann später nicht für den "vater auf papier" unterhalt zahlen.

aber egal wie ich das sehe, ist nun mal gesetz hier. ich muss sehen, das ich finanziell nicht am rande des abgrunds gerate. und ich werde es meiner tochter nicht einfach so nebenbei verraten. sondern dann, wenn sie alt genug ist, für sich zu entscheiden, das sie es wissen will und kontakt zu ihm aufnehmen will. dann ist sie alt genug, trifft ihre entscheidungen, die ich akzeptieren muss.

wenn ich es ihr jetzt sagen würde, müsste sie desöfteren miterleben, wie ihr vater sie ablehnt, denn man begegnet sich öfters, denn man wohnt ihn der selben straße. ist nicht schön, oder?





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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Sag mal, wie naiv und anmassend bist Du eigentlich? Und das noch unbelastet von jeder Sach- und Fachkenntnis.

Kinder wollen irgendwann wissen, wo sie herkommen, was für Menschen ihre Verwandschaft sind. Das ist ihr gutes Recht, und auch die Erkenntnis, dass der Vater einen nicht sehen möchte, ist eine Erkenntnis. Also damit kann ein Mensch wesentlich besser leben als mit dem absoluten Nichtwissen. Abgesehen davon steht Dir diese Entscheidung über das Kind nicht zu. Das muss das Kind alleine entscheiden!

Und woher nimmst Du die Erkenntnis, dass das Erbrecht für das Kind unbedeutend sein wird? Wieder eine Entscheidung, die Dir nicht zusteht. Gerade wenn was zu vererben ist, dann tauchen in der Regel alle auf, wirklich alle, auch die, die keinerlei Anspruch haben. Mir ist kein Fall bekannt, auch nicht aus der Rechtsprechung, in welchem ein Kind, nur weil kein Kontakt da war, auf ein Erbe verzichtet hat.

Und unabhängig davon, für den Vater wird das Kind sorgen müssen, sofern er im Alter finanzielle Unterstützung benötigt. Auch für einen Vater "auf dem Papier."

Was hat das Kind? Einen Vater, der ihm vorenthalten wird. Dafür aber eine kriminelle Mutter, die sich anmasst, alle Entscheidungen für das Kind zu treffen, die ihr nicht zustehen und die sie nichts angehen. Toller Start ins Leben!

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Auf diese Antwort von wirdwerden habe ich gewartet.

Ich hatte den Link für Beratungsstellen eingestellt.


Ich hoffe die TE nimmt dort einen Termin war.

Das Kind sollte sie gleich mitnehmen.

@ jessie80,

du scheinst dir über dein Handeln wirklich keine Gedanken

machen zu können .

Das wird sich irgendwann rächen.

Lasst dir mal die Problematik deines Vorgehens bei einem

Termin einer Beratungsstelle erklären.

Ich lese hier nur, "es könnte mich ja ein paar € kosten".

Das die Leser hier das anders einschätzen, wird einfach
ausgeblendet.

Hast du schon mal nachgedacht, das der Vater des Kindes

dich einfach verarscht? (mit der kann man's ja machen).

lg
edy





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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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durch."

-- Editiert edy am 31.07.2012 10:33

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

edy, ich stimme Dir zu. Das kann sie nicht alleine stemmen, zumal sie ja völlig hemmungslos zu sein scheint und unbelastet von jedweder Kenntnis.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na, die Moralpredigt würde ich gern ein bissl mäßigen wollen. Kriminell bist du jedenfalls nicht! Und wenn du ganz sicher sein willst, dass du keine Rückforderungen zu befürchten hast, dann fragst du eben bei einem Anwalt nach, z.B. hier im Forum. So viel kostet das ja nun auch wieder nicht.

Kinder müssen zu einer gesunden Entwicklung wissen, wer ihr Vater ist. Auch wenn es sich um einen Hallodri handelt, der seiner Verantwortung als Vater nicht nachkommt. Menschen, die nicht wissen, von wem sie abstammen (etwa infolge von Kriegsgeschehnissen), die leiden darunter ihr Leben lang! Was ist denn, wenn du morgen bei einem Verkehrsunfall stirbst? Deine Tochter würde möglicherweise nie erfahren, wer ihr Vater ist und wäre dann mit ihrem leiblichen Vater rechtlich gesehen lebenslang nicht verwandt.

Klar, ist das schlimm, wenn die Tochter merkt, dass der Papa sich nicht für sie interessiert. Aber damit werden Kinder eher fertig als damit, dass sie im Kindergarten, in der Schule, Freunden gegenüber auf die Frage: "Wer ist denn dein Papi?" mit einem "Weiß ich nicht" anworten müssen. Darunter leiden Kinder. Und solche Kinder suchen dann ihr Leben lang nach einem "Ersatzpapi" und gehen dann sehr leicht irgend einem Rattenfänger auf den Leim!

Also, wenn du deinem Kind die Abstammung von seinem leiblichen Vater vorenthältst, dann begehst du schweres Unrecht und fügst deinem eigenen Kind großen Schaden zu.

Der Kindesvater will sich vor den Konsequenzen drücken. Und du selbst würdest wohl auch am liebsten alles so belassen wie es ist. Das alles klingt für mich ein bissl unreif. Es ist Zeit erwachsen zu werden und sich der Verantwortung endlich zu stellen.


-- Editiert Marcus2009 am 31.07.2012 10:52

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Seit wann ist Betrug nicht mehr kriminell? Mach mich schlau.In meinem aktuellen StGB ist der § jedenfalls noch aufgeführt.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

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